Girokonto im Vergleich
Ein Girokonto ist die einzige Finanzdienstleistung, die fast jeder in Deutschland nutzt und die fast niemand vergleicht. Der Grund ist verständlich: Das Konto funktioniert, die Gehaltszahlungen laufen, und ein Wechsel wirkt nach Aufwand. Der Aufwand ist seit einigen Jahren kleiner als die meisten annehmen – und die Kostenunterschiede sind es nicht.
Diese Seite erklärt, welche Posten den Unterschied zwischen zwei Konten ausmachen, wo die Bedingungen stehen, die ein "kostenloses" Konto doch kostet, und warum der Dispozins im Vergleich fast immer der größte Posten ist.
Girokonto vergleichen
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt die monatlichen Kosten je Konto einschließlich Karten und der Bedingungen, unter denen das Konto gebührenfrei bleibt. Konditionen ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Kontoführung
- Gebührenfrei nur unter Bedingungen, sonst Monatsgebühr
- Bedingungen
- Meist Geldeingang in bestimmter Höhe oder Mindestalter
- Dispozins
- Deutlich teurer als ein Ratenkredit
- Recht auf Konto
- Basiskonto für jeden nach § 31 ZKG
- Wechselservice
- Pflicht der Banken nach § 20 ZKG
Was ein Girokonto leistet
- KontoführungWas das Konto im Monat kostet und unter welchen Bedingungen die Gebühr entfällt. Über die Jahre der größte der drei Posten.
- KartenOb Karten im Preis enthalten sind oder einzeln berechnet werden, und was eine Ersatzkarte kostet.
- DispozinsDer Satz, zu dem Sie das Konto überziehen können. Der teuerste Posten, und der einzige, der nur die trifft, die ihn nutzen.
Ein Girokonto ist ein Zahlungsverkehrskonto. Es nimmt Überweisungen an, führt Lastschriften aus, ermöglicht Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen und dient in der Praxis als Nachweis über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Es ist kein Sparkonto: Zinsen spielen bei der Auswahl seit Jahren keine Rolle mehr.
Was ein Girokonto damit zur Vergleichsfrage macht, sind drei Dinge: die Kontoführungsgebühr, die Kosten der Karten und der Dispozins. Alles andere ist Beiwerk.
Kontoführungsgebühren: der monatliche Grundpreis
Es gibt zwei Modelle. Entweder zahlen Sie eine feste Monatsgebühr – dann ist das Konto unabhängig von Ihrem Nutzungsverhalten kostenpflichtig. Oder das Konto ist unter Bedingungen gebührenfrei – dann zahlen Sie nichts, solange Sie die Bedingungen erfüllen, und den vollen Monatspreis, wenn Sie sie nicht erfüllen.
Die entscheidende Frage beim Vergleich lautet deshalb nicht "kostenlos oder nicht", sondern: Welche Bedingung muss ich dauerhaft erfüllen, und was passiert, wenn ich sie nicht mehr erfülle?
Typische Bedingungen und wo sie brechen
- Geldeingang in bestimmter Höhe pro Monat. Die häufigste Bedingung. Sie bricht, wenn Sie arbeitslos werden, in Elternzeit gehen, in Rente gehen, längere Zeit krank sind oder Ihren Arbeitgeber wechseln und das Gehalt vorübergehend woanders eingeht.
- Mindestalter oder Höchstalter. Viele Konten sind für Schüler, Studierende oder Auszubildende gebührenfrei und werden es mit dem Stichtag nicht mehr. Nach oben gibt es häufig ebenfalls Grenzen.
- Mindestanzahl an Kartenzahlungen oder Überweisungen. Erfordert ein Nutzungsverhalten, das kontrollierbar ist – aber nur, wenn Sie daran denken.
- Beschränkung auf ein Konto pro Person. Wer ein Zweitkonto eröffnet, verliert die Gebührenfreiheit oft für beide.
Wichtig zu wissen: Banken können Kontoführungsgebühren nicht einseitig einführen oder erhöhen. Nach der Rechtsprechung des BGH braucht eine Gebührenerhöhung Ihre Zustimmung. Zulässig ist der Weg des § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Die Bank bietet Ihnen die Änderung an, teilt sie Ihnen mit, und Sie können den Vertrag kündigen, bevor die Änderung wirksam wird. Unzulässig ist dagegen die Zustimmungsfiktion, bei der Ihr Schweigen als Zustimmung gelten soll. Der Bundesgerichtshof hat sie mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344) verworfen; das darauf gerichtete Feststellungsziel hat er als unzulässig angesehen, weil es keiner Klärung bedurfte. Lesen Sie solche Schreiben genauer als jede Werbung. Der Wechsel zu einem Konto mit Wunschbedingungen ist meist billiger als die Zustimmung zu einer Erhöhung.
Gebühren zurückfordern: prüfen Sie zuerst den Zeitraum
Über Kontoführungsgebühren ist in den vergangenen Jahren viel verhandelt worden, und am Ende dieser Kette steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2025 (XI ZR 45/24). Dieses Urteil enthält zwei Aussagen, die auseinandergehalten werden müssen. Die erste ist die für Kunden günstige: Die Bank hatte eingewendet, wer über Jahre ohne Widerspruch zahle, verliere seinen Anspruch. Der Bundesgerichtshof hat das nicht mitgetragen. Die für Energielieferverträge entwickelte Dreijahreslösung (Urteil vom 19. November 2024, XI ZR 139/23) hat er auf Kontoführungsgebühren nicht angewendet. Wer über eine unwirksame Zustimmungsfiktion Gebühren gezahlt hat, kann sie deshalb auch dann zurückfordern, wenn er über mehr als drei Jahre ohne Widerspruch gezahlt hat.
Die zweite Aussage ist die weniger freundliche, und sie begrenzt den Anspruch. Es gilt die gewöhnliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie beginnt nach § 199 Absatz 1 mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von der Belastung erfahren haben – dafür sind der Saldoabschluss und die Mitteilung der Bank maßgeblich. Auf die Unkenntnis von der Unwirksamkeit der Klausel können Sie sich nicht berufen. Für den Beginn der Frist bedurfte es dieser Kenntnis nicht, und die Erhebung einer Klage war bereits nach einer Entscheidung des III. Zivilsenats aus dem Jahr 2007 zumutbar.
Daraus folgt eine praktische Grenze. Für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 liegen, sind Ansprüche in der Regel verjährt. Die ehrliche Formulierung lautet deshalb nicht "Sie können Ihre Gebühren zurückholen", sondern: Prüfen Sie, für welchen Zeitraum Sie noch vorgehen können.
Der Prüfpunkt zuerst: Sammeln Sie die Kontoauszüge und die Mitteilungen Ihrer Bank und stellen Sie fest, welche Jahre noch offen sind. Eine Rückforderung ist nur so weit möglich, wie der Zeitraum reicht. Wer eine Forderung beziffert, ohne den Zeitraum geprüft zu haben, verliert am Ende den Teil, auf den es angekommen wäre.
Karten und die Posten, die im Kleingedruckten stehen
Zur Grundgebühr kommen Leistungen, die bei einem Konto enthalten sein können oder auch nicht. Diese Posten entscheiden in der Summe oft mehr als die Monatsgebühr selbst:
- Girocard
- Meist enthalten, aber nicht immer. Achten Sie auf die Kosten für eine Ersatzkarte.
- Kreditkarte
- Selten kostenlos enthalten. Häufig gibt es ein Kontomodell mit und eines ohne.
- Bargeldabhebung im Ausland
- Ein Posten mit großen Unterschieden. Manche Konten erheben zusätzlich zum Umrechnungskurs eine Gebühr.
- Bargeldeinzahlung
- Bei Direktbanken oft gar nicht oder nur begrenzt möglich, bei Filialbanken teils kostenpflichtig.
- Kontoauszüge auf Papier
- Häufig kostenpflichtig, in der App kostenlos.
- Ersatz- und Zusatzkarten
- Zweitkarte für Partner oft gegen Gebühr.
- SEPA-Echtzeitüberweisung
- Darf seit 2025 nicht mehr kosten als eine normale Überweisung.
Der letzte Punkt ist eine europäische Vorgabe, die den Vergleich in diesem Bereich einfacher gemacht hat: Banken in der EU müssen Echtzeitüberweisungen anbieten und dürfen dafür keinen höheren Preis verlangen als für eine gewöhnliche Überweisung. Versteckte Aufschläge für die schnellere Variante sind damit unzulässig.
Der Dispo: der teuerste Teil des Kontos
Der Dispositionskredit ist kein Merkmal eines guten Kontos, sondern eine Kreditlinie – und der Zinssatz dafür liegt deutlich über dem eines Ratenkredits. Wer den Dispo dauerhaft nutzt, zahlt für Geld, das er anderswo deutlich günstiger bekommen könnte.
Für den Vergleich heißt das: Der Dispozins steht hinter der Kontoführungsgebühr, aber er ist im Zweifel der größere Posten. Ein Konto mit fünf Euro Monatsgebühr und niedrigem Dispozins ist billiger als ein gebührenfreies Konto, dessen Dispo Sie dauerhaft mit einem vierstelligen Betrag in Anspruch nehmen.
Was beim Dispo zu prüfen ist
- Die Höhe des Rahmens. Sie richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen, das auf dem Konto eingeht. Ohne Geldeingang gibt es oft keinen oder einen sehr niedrigen Rahmen.
- Der Zinssatz. Er gilt für die tatsächlich in Anspruch genommene Summe, taggenau.
- Die Kündbarkeit. Der Dispo ist eine jederzeit widerrufliche Zusage, keine feste Zusage. Die Bank kann ihn kürzen oder streichen.
Wenn Sie den Dispo absehbar über mehrere Monate in Anspruch nehmen, ist die Umschuldung in einen Ratenkredit in der Regel günstiger – und der tilgt sich im Unterschied zum Dispo auch planmäßig. Ein Dispo, der sich nicht zurückführt, weil er immer wieder in Anspruch genommen wird, ist ein Dauerkredit zum Höchstzins.
Kürzung des Rahmens: was der Bank dabei obliegt
Die Kündbarkeit ist jederzeit möglich, aber sie hat einen Vorlauf. Wird die Überziehungsmöglichkeit ganz oder teilweise beendet, muss die Bank mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in der vereinbarten Weise über das Ende oder die Verringerung informieren. Diese Pflicht steht in § 504 Abs. 2 BGB, der am 20. November 2026 in Kraft tritt.
Zu dieser Information kommt ein zweiter Teil, den viele nicht kennen: Haben Sie den gekündigten Dispo vor dessen Ende oder Kürzung in Anspruch genommen, muss Ihnen die Bank vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag im Umfang der erklärten Kündigung ohne zusätzliche Kosten zum Sollzinssatz des Dispos in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen – es sei denn, Sie entscheiden sich für eine frühere Rückzahlung.
Drei Feinheiten sind daran wichtig, weil sie einen falschen Anspruch verhindern: Es ist ein Angebot der Bank, kein Ratenplan, den Sie einseitig erklären können. Es ist vor der Zwangsvollstreckung geschuldet, nicht als Ausweg danach. Und es betrifft den Betrag im Umfang der erklärten Kündigung – also den tatsächlich beendeten Teil der Linie, nicht zwingend die gesamte Schuld.
Schufa und das Recht auf ein Basiskonto
Für die Eröffnung eines regulären Girokontos fragen die meisten Banken bei der Schufa an. Eine negative Eintragung – etwa eine eidesstattliche Versicherung oder eine offene Forderung – führt in der Praxis meist zur Ablehnung.
Dafür gibt es eine gesetzliche Rückfallposition: Nach § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Recht auf ein Basiskonto. Die Bank darf nicht ablehnen, weil Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, weil Sie die Vertragssprache nicht beherrschen oder weil eine Schufa-Eintragung vorliegt.
Was ein Basiskonto kann und was nicht
- Enthalten
- Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bargeldabhebung und -einzahlung, eine Girocard
- Nicht enthalten
- Ein Dispokredit. Ein Basiskonto ist grundsätzlich nicht überziehbar.
- Die Bank wählt
- Das Kontomodell. Das Basiskonto muss nicht gebührenfrei sein; es gelten aber Anforderungen an die Angemessenheit der Entgelte.
Wer ein Basiskonto beantragt, muss mit der Ablehnung durch einzelne Institute rechnen, obwohl der Anspruch besteht. Die Weigerung ist ein Fall für die Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. In der Praxis ist der Weg über einen Antrag mit Fristsetzung und anschließender Beschwerde wirksamer als eine Diskussion am Schalter.
Wenn die Bank nicht will: der Weg in Schritten
Der Anspruch auf ein Basiskonto steht Verbrauchern zu – für gewerbliche Konten gibt es ihn nicht. Und auch für Verbraucher gilt: Er setzt sich nicht am Schalter durch, sondern nur, wenn er geltend gemacht wird. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:
- Stellen Sie den Antrag schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
- Setzen Sie eine Frist: Nach § 31 Abs. 2 ZKG muss die Bank den Vertrag innerhalb von zehn Geschäftstagen abschließen.
- Verlangen Sie bei einer Ablehnung eine schriftliche Begründung und vergleichen Sie den genannten Grund mit der Liste im Gesetz – die Ablehnungsgründe sind abschließend aufgezählt.
- Widersprechen Sie schriftlich und weisen Sie auf § 31 ZKG hin.
- Beschweren Sie sich bei der BaFin, wenn die Bank bei ihrer Haltung bleibt. Die Aufsicht geht Beschwerden über die Einhaltung des Zahlungskontengesetzes nach.
Der Unterschied zwischen dem Anspruch und dem Schalter ist kein rechtlicher, sondern ein praktischer: Ein mündlicher Antrag, der abgelehnt wird, hinterlässt nichts, worauf sich eine Beschwerde stützen könnte. Schriftlichkeit ist hier kein Formalismus, sondern der eigentliche Hebel.
Das Pfändungsschutzkonto
Ein Girokonto kann gepfändet werden. Dagegen gibt es das Pfändungsschutzkonto – umgangssprachlich P-Konto. Es ist kein eigenes Kontomodell, sondern ein Girokonto mit einem gesetzlich garantierten Pfändungsschutz für einen Grundfreibetrag, der sich aus § 850k der Zivilprozessordnung ergibt.
Jeder Kontoinhaber hat einen Anspruch darauf, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Bank darf das nicht ablehnen und darf die Umwandlung nicht davon abhängig machen, dass bereits eine Pfändung vorliegt.
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Der Pfändungsschutz gilt nur, wenn das Konto tatsächlich als P-Konto geführt wird – nicht automatisch. Wer eine Pfändung erwartet oder bereits erhalten hat und das Konto nicht umgestellt hat, kann über den Betrag hinaus gepfändet werden. Die Umstellung ist bei der Bank formlos möglich und wirkt nicht rückwirkend.
Steigt der Freibetrag, weil Sie Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, muss die Erhöhung bei der Bank gesondert nachgewiesen und beantragt werden. Sie tritt nicht automatisch ein.
Karten im Ausland und Fremdwährungen
Zwei Kosten fallen bei einer Zahlung in einer fremden Währung an, und sie werden oft verwechselt:
- Die Fremdwährungsgebühr ist ein Aufschlag Ihrer Bank, meist ein Prozentsatz des Umsatzes. Sie steht im Preis- und Leistungsverzeichnis und ist von Bank zu Bank unterschiedlich – bei einigen Konten entfällt sie ganz.
- Der Umrechnungskurs ist der Kurs, zu dem die Abrechnung erfolgt. Er wird vom Kartenunternehmen festgelegt, nicht von Ihrer Bank, und ist bei Kredit- und Debitkarten unterschiedlich.
Was Sie vermeiden sollten, ist die dynamische Währungsumrechnung am Terminal oder am Geldautomaten: Hier bietet Ihnen der Händler oder Automatenbetreiber an, den Betrag direkt in Euro abzurechnen. Der dabei verwendete Kurs ist in der Regel schlechter als der Kurs Ihrer Bank. Wählen Sie stattdessen immer die Abrechnung in der Landeswährung.
Und ein Punkt zu Bargeld im Ausland, der unabhängig vom Konto gilt: Wenn Sie die Wahl zwischen einer Abhebung an einem Geldautomaten und einer Abhebung am Schalter einer Wechselstube haben, ist der Automat fast immer der günstigere Weg.
Konto wechseln: einfacher als angenommen
Der Grund, aus dem die meisten bei ihrer Bank bleiben, ist die Vorstellung eines wochenlangen Papierkriegs. Dieser Aufwand ist durch das Zahlungskontengesetz deutlich kleiner geworden: Banken sind verpflichtet, den Kontowechsel zu unterstützen.
Nach § 20 ZKG muss die neue Bank auf Ihre Anweisung hin die für den Wechsel erforderlichen Informationen von der alten Bank anfordern, die eingehenden Zahlungen auf das neue Konto umleiten und die alte Bank über den Wechsel informieren. Die alte Bank muss die Daten bereitstellen und die Daueraufträge und Lastschriften übermitteln.
Was der Service trotzdem nicht abnimmt
- Kontostände und Depots müssen Sie selbst übertragen.
- Lastschriften, die Sie bei Empfängern hinterlegt haben – etwa bei Versicherungen oder Streaming-Anbietern – werden teilweise automatisch umgestellt, aber nicht immer. Prüfen Sie die Liste der umgestellten Zahlungen.
- Zugriff auf Kontoauszüge der alten Bank müssen Sie sich vorher sichern. Nach der Schließung ist der Zugriff oft noch eine Zeit lang möglich, aber nicht dauerhaft.
Praktisch bewährt hat sich diese Reihenfolge: Erst das neue Konto eröffnen und die notwendigen Zahlungen eingehen lassen, dann die Daueraufträge umstellen, dann die Karten aktivieren, dann die Lastschriften prüfen, und erst wenn zwei Monate lang alles korrekt läuft, das alte Konto kündigen. Wer zuerst kündigt, riskiert, dass eine Zahlung ins Leere läuft.
Sicherheit: was Ihr Konto schützt und was nicht
Zwei Mechanismen schützen Ihr Konto, und sie sind unterschiedlich stark.
Die technische Sicherung besteht aus Verschlüsselung und der starken Kundenauthentifizierung, die für Online-Zahlungen vorgeschrieben ist. Sie verhindert, dass jemand ohne Ihre Mitwirkung eine Zahlung auslöst.
Die rechtliche Sicherung betrifft den Fall, dass doch Geld abfließt. Bei einer Zahlung, die Sie nicht autorisiert haben, tragen Sie den Schaden grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Ihre Pflichten verletzt haben – etwa durch die Weitergabe von Zugangsdaten oder PINs, oder wenn Sie einen festgestellten Missbrauch nicht unverzüglich melden. Diese Ausnahmen sind in den Bedingungen und im Gesetz beschrieben und an Bedingungen geknüpft.
Die Angriffswege, die in der Praxis funktionieren
- Anrufe im Namen der Bank. Niemand von einer Bank fragt Sie am Telefon nach einer TAN oder nach Ihrer PIN. Die TAN ist der letzte Schritt einer Zahlung, die Sie selbst ausgelöst haben – sie wird nie "zur Bestätigung Ihrer Identität" abgefragt.
- Angebliche Sicherheitsupdates oder neue App-Freigaben. Wenn Sie aufgefordert werden, eine App zu installieren oder eine Freigabe für einen neuen Empfänger zu erteilen, ist das der Betrug selbst.
- Überweisungen mit Zeitdruck. Der Anrufer, der schnelles Handeln verlangt, will genau das verhindern: dass Sie auflegen und bei Ihrer Bank anrufen.
Empfängerprüfung: Name gegen IBAN
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken in der EU vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der Name des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/886. Der Abgleich hat vier mögliche Ergebnisse:
| Ergebnis | Bedeutung | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Match | Der Abgleich ergibt eine Übereinstimmung | Es bleibt bei der gewohnten Kontrolle des Betrags |
| Close Match | Der Abgleich ergibt eine weitgehende, aber nicht exakte Übereinstimmung | Prüfen Sie die Abweichung, bevor Sie bestätigen |
| No Match | Der Abgleich ergibt keine Übereinstimmung | Brechen Sie ab und klären Sie die Angaben über einen Weg, den Sie selbst gewählt haben |
| No Result | Der Abgleich liefert kein Ergebnis | Ein fehlendes Ergebnis ist keine Bestätigung – prüfen Sie die Angaben selbst |
Der entscheidende Punkt steht in der dritten Zeile: Eine Überweisung kann trotz "No Match" ausgeführt werden. Die Prüfung ist eine Warnung, keine Sperre. Führen Sie die Zahlung trotz der Warnung aus und kommt das Geld an der falschen Stelle an, tragen Sie den Schaden.
Was daraus folgt: Der Schutz durch die Bank endet an der Stelle, an der die Warnung erscheint. Die Prüfung meldet ein Problem, sie verhindert die Zahlung aber nicht. Die Entscheidung bleibt deshalb bei Ihnen – und mit ihr die Verantwortung. Behandeln Sie den Abgleich als letzte Kontrolle, nicht als Ersatz für die erste.
Wenn etwas passiert ist: Melden Sie es unverzüglich Ihrer Bank, damit die Rückbuchung und die Meldung an die Strafverfolgung anlaufen. Bei Karten gibt es dafür den zentralen Sperr-Notruf, mit dem Karten und die Nutzung von Online-Banking gesperrt werden können. Die Nummer finden Sie auf jeder Sperrliste Ihrer Bank – drucken Sie sie sich aus und legen Sie sie zu Ihren Unterlagen. Im Ernstfall haben Sie das Telefon in der Hand, nicht die Zeit zu suchen.
Worauf Sie beim Girokonto-Vergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft, fällt der Vergleich leichter:
- Kontoführungsgebühr – fest oder bedingt? Und welche Bedingung müssen Sie dauerhaft erfüllen?
- Was passiert, wenn die Bedingung wegfällt? Der Monatspreis im Normalfall ist die Vergleichszahl.
- Enthaltene Karten – Girocard, Kreditkarte, und was kosten Ersatz- oder Zweitkarten?
- Dispozins – wie hoch, und wie hoch ist der Rahmen bei Ihrem Einkommen?
- Bargeld im Inland und Ausland – Kosten je Abhebung, Fremdwährungsgebühr
- Bargeldeinzahlung – möglich, und zu welchem Preis?
- Einlagensicherung und Banklizenz – bei ausländischen Banken besonders prüfen
- App und Service – Erreichbarkeit, Zustellzeiten, wie gut lässt sich das Konto wechseln?
Der letzte Punkt steht am Ende, ist aber nicht unwichtig. Ein Konto, dessen App Sie bedienen können und dessen Service erreichbar ist, spart Zeit – und Zeit ist der Aufwand, den ein Kontowechsel kostet. Rechnen Sie den Wechsel daher immer über mehrere Jahre, nicht über einen Monat.
Häufige Fragen
Welche Girokonten sind wirklich kostenlos?
Ein Konto ist nur dann dauerhaft kostenlos, wenn es keine Bedingung gibt, die mit Ihrem Leben in Konflikt geraten kann. Konten mit Geldeingangsbedingung sind kostenlos, solange Sie die Bedingung erfüllen – und kosten den vollen Monatspreis, wenn das wegfällt.
Habe ich ein Recht auf ein Girokonto?
Ja. Nach § 31 des Zahlungskontengesetzes hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank darf nicht wegen einer Schufa-Eintragung, fehlendem Wohnsitz in Deutschland oder mangelnder Sprachkenntnisse ablehnen. Ein Dispo ist beim Basiskonto nicht enthalten.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Girokonto mit gesetzlich garantiertem Pfändungsschutz für den Grundfreibetrag nach § 850k ZPO. Jeder Kontoinhaber kann sein Konto umstellen lassen, unabhängig davon, ob bereits eine Pfändung vorliegt. Erhöhungen des Freibetrags müssen gesondert beantragt werden.
Kann meine Bank die Kontoführungsgebühr einfach erhöhen?
Nein. Nach der Rechtsprechung des BGH braucht die Bank für eine Gebührenerhöhung Ihre Zustimmung. Sie können ablehnen oder zu einem anderen Konto wechseln – in vielen Fällen ist der Wechsel billiger als die Zustimmung.
Wie wechsle ich mein Girokonto?
Die neue Bank muss den Wechsel nach § 20 ZKG unterstützen: Sie fordert die Daten von der alten Bank an, leitet eingehende Zahlungen um und informiert die alte Bank. Lastschriften und Daueraufträge werden übermittelt, sollten aber kontrolliert werden. Kündigen Sie das alte Konto erst, wenn zwei Monate lang alle Zahlungen korrekt laufen.
Was kostet ein Dispokredit?
Der Dispozins liegt deutlich über dem Zins eines Ratenkredits. Der genaue Satz steht im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank. Wer den Dispo über mehrere Monate nutzt, fährt mit einer Umschuldung in einen Ratenkredit meist günstiger.
Was kostet die Nutzung meiner Karte im Ausland?
Zwei Posten: die Fremdwährungsgebühr Ihrer Bank, ein Prozentsatz des Umsatzes, und der Umrechnungskurs des Kartenunternehmens. Achten Sie zusätzlich darauf, am Terminal immer in der Landeswährung abzurechnen – die angebotene Umrechnung in Euro erfolgt zu einem schlechteren Kurs.
Sind Echtzeitüberweisungen teurer?
Nein. Banken in der EU müssen SEPA-Echtzeitüberweisungen anbieten und dürfen dafür nicht mehr verlangen als für eine normale Überweisung.