Tagesgeld im Vergleich

Aktualisiert am 8. Oktober 2026

Tagesgeld ist die einfachste Geldanlage, die es gibt – und die am häufigsten falsch beurteilte. Es gibt keinen festen Termin, keine Kündigungsfrist und keine Börse. Sie legen Geld an und können es an jedem Bankarbeitstag wieder abziehen. Der Preis dafür ist ein Zinssatz, der sich jederzeit ändern kann, und genau das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche scheitern.

Dieser Vergleich erklärt zuerst, wie Tagesgeld funktioniert und wo die Fallen liegen. Die konkreten Zinsen stehen nicht in diesem Text, sondern im Rechner auf dieser Seite – dort sind sie aktuell, hier wären sie es nicht.

Symbolbild.

Tagesgeld vergleichen

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt die aktuellen Zinsen aller verfügbaren Anbieter. Wir schreiben keine Zinssätze in den Text, weil sie sich ändern – der Rechner lädt sie bei jedem Aufruf neu.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Anlagehorizont
Täglich verfügbar, kein fester Termin
Zins
Variabel – die Bank kann ihn jederzeit senken
Risiko
Einlagenrisiko der Bank, nicht des Marktes
Gesetzliche Sicherung
100.000 € je Kunde und Bank (EU)
Steuer
Abgeltungssteuer 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag

Was Tagesgeld ist – und was es nicht ist

Tagesgeld ist ein Sparkonto ohne feste Laufzeit. Sie zahlen ein, die Bank verzinst den Saldo, und Sie kommen an jedem Bankarbeitstag an Ihr Geld. Es gibt keine Frist, keinen Termin und keinen Sekundärmarkt, auf dem Sie sich von einer Zinsbindung lösen müssten.

Drei Dinge ist Tagesgeld ausdrücklich nicht:

  • Kein Girokonto. Ein Tagesgeldkonto hat in der Regel keine Kartefunktion und wird nicht für Überweisungen im Alltag benutzt. Es ist ein Parkplatz für Geld, kein Zahlungskonto.
  • Keine Kapitalanlage. Die Rendite ist eine Verzinsung, keine Wertentwicklung. Sie machen damit keinen Gewinn an einem Markt, Sie leihen Ihre Einlagen einer Bank und bekommen dafür Zinsen.
  • Keine feste Verzinsung. Der Zinssatz ist variabel. Das ist der wichtigste Unterschied zum Festgeld und der Grund, warum ein Tagesgeldvergleich ohne Datum wenig wert ist.

Wirtschaftlich ist Tagesgeld ein Kredit, den Sie Ihrer Bank geben – nur mit umgekehrten Vorzeichen. Weil Ihr Geld täglich abziehbar ist, kann die Bank damit nicht langfristig planen und zahlt deshalb in der Regel weniger als für eine Anlage, die für Jahre festliegt. Dieser Unterschied ist keine Willkür, sondern der Preis der Verfügbarkeit.

Wie der Tagesgeldzins funktioniert

Der Zinssatz beim Tagesgeld ist an keine Zinsbindung gekoppelt. Die Bank legt ihn fest und kann ihn jederzeit ändern – meist mit einer Frist, die in den Bedingungen steht, oft einen Monat im Voraus. Wenn der Marktzins für kurzfristige Einlagen sinkt, sinkt er mit; wenn er steigt, steigt er nicht automatisch mit.

Daraus folgt die praktisch wichtigste Regel dieser Seite: Der Zins, mit dem ein Tagesgeldkonto beworben wird, ist ein Angebot für einen bestimmten Zeitraum – nicht der Zins, den Sie nach diesem Zeitraum bekommen.

Was die beworbene Zahl bedeutet

Neukundenzins
Gilt nur für neue Kunden und meist nur für eine festgelegte Zeit. Danach fällt der Zins in der Regel deutlich ab.
Bestandskundenzins
Der Zins, den alle Kunden bekommen, auch nach Ablauf einer Aktion. Steht selten in der Werbung und selten gut sichtbar auf der Seite – er steht im Bedingungswerk.
Zinsanpassungsklausel
Beschreibt, an was die Bank den Zins bindet und wie sie Änderungen ankündigt. Fehlt sie, kann die Bank weitgehend frei entscheiden.
Zinsgarantie
Eine Zusage, den Zins für einen bestimmten Zeitraum nicht zu senken. Ohne diesen Satz gibt es keine Garantie, egal wie hoch der beworbene Zins ist.

Für den Vergleich ist deshalb nicht der höchste beworbene Zins die interessante Zahl, sondern das Verhältnis von Zins zu Dauer der Zusage. Ein etwas niedrigerer Zins mit einer längeren Garantie kann über zwölf Monate mehr bringen als ein Spitzenwert, der nach drei Monaten abgelöst wird.

Der Neukunden-Zinstrick

Ein großer Teil der Tagesgeldwerbung funktioniert nach einem Muster: hoher Zins, kurze Befristung, danach ein Zins, der nicht genannt wird. Das ist kein Betrug – die Bedingungen sind korrekt –, aber es führt dazu, dass viele Sparer dauerhaft einen Zins bekommen, den sie nie bewusst gewählt haben.

Wer darauf nicht achtet, verliert nicht einmalig Zinsen, sondern dauerhaft: Nach Ablauf der Aktion fällt der Bestandskundenzins nicht selten auf einen Bruchteil des beworbenen Werts. Und weil niemand eine Senkung aktiv bestätigen muss, bleibt das Geld oft jahrelang dort stehen.

Wie Sie das umgehen

  1. Prüfen Sie das Bedingungswerk, nicht die Startseite: Dort steht der Zins, der nach dem Aktionszeitraum gilt.
  2. Notieren Sie sich das Datum, an dem die Zinsgarantie endet – in den Kalender, nicht in den Kopf.
  3. Prüfen Sie, ob das Konto jederzeit kündbar ist und ob die Bank für die Übertragung auf ein anderes Tagesgeldkonto Gebühren erhebt. Beides muss kostenlos sein.
  4. Verschieben Sie Geld, wenn die Garantie ausläuft. Sie sind nicht verpflichtet, den niedrigeren Zins mitzunehmen.

Geld verschieben ist erlaubt und üblich. Ein Tagesgeldkonto ist nicht dafür gedacht, dort zu bleiben. Wer einmal jährlich die Konditionen prüft und gegebenenfalls umschichtet, bekommt dauerhaft einen besseren Zins, als wer die Bank nur einmal auswählt.

Zinsgutschrift: monatlich oder jährlich – warum das Geld kostet

Zwei Hebel Was den Ertrag ändert
  • Gutschrift-RhythmusWie oft die Zinsen dem Konto gutgeschrieben werden. Je öfter, desto öfter verzinsen sich die Zinsen im Folgezeitraum mit.
  • BerechnungsmethodeOb die Bank mit dem Monatsendstand oder taggenau rechnet. Bei schwankendem Saldo liegt die taggenaue Rechnung bei Ihnen.

Beide stehen im Bedingungswerk und keiner in der Zinsangabe. Zwei Angebote mit demselben Nominalzins sind deshalb nicht dasselbe.

Der angegebene Zinssatz ist der Jahreszins. Ob er monatlich, vierteljährlich oder am Jahresende gutgeschrieben wird, ändert nichts an diesem Satz – aber viel daran, was Sie am Ende haben, weil gutgeschriebene Zinsen im Folgezeitraum selbst mitverzinst werden.

Bei monatlicher Gutschrift entsteht dieser Zinseszinseffekt zwölfmal im Jahr, bei jährlicher nur einmal. Bei niedrigen Zinsen ist der Unterschied klein, aber er ist da und er wächst mit dem Zinsniveau. Zwei Angebote mit demselben Nominalzins sind deshalb nicht wertgleich, wenn sie unterschiedlich oft gutschreiben.

Achten Sie außerdem auf die Berechnungsmethode im Bedingungswerk: Manche Banken rechnen mit dem Monatsendstand, andere taggenau. Bei schwankendem Saldo ist die taggenaue Berechnung für Sie die günstigere. Steht beides nicht im Vergleich, lohnt die Rückfrage beim Anbieter.

Einlagensicherung: 100.000 Euro sind die Untergrenze

Fällt Ihre Bank, greift die gesetzliche Einlagensicherung. In der gesamten EU sind Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt – das ist eine europarechtliche Untergrenze, keine Empfehlung und keine magische Grenze.

Drei Punkte, an denen die Sicherung in der Praxis scheitert:

  • Pro Bank, nicht pro Konto. Zwei Tagesgeldkonten bei derselben Bank sind zusammen bis 100.000 Euro geschützt, nicht je 100.000. Achten Sie auf die Banklizenz, nicht auf den Markennamen: Unterschiedliche Marken unter derselben Lizenz zählen zusammen.
  • Pro Kunde. Bei Gemeinschaftskonten zählt jeder Inhaber einzeln – das verdoppelt den geschützten Betrag. Wie das im Einzelfall gerechnet wird, hängt von der Kontokonstruktion ab.
  • Freiwillige Sicherungssysteme sind nicht gleich. Einige Bankengruppen haben zusätzlich eigene Sicherungseinrichtungen, deren Umfang über die gesetzlichen 100.000 Euro hinausgehen kann. Diese Systeme sind freiwillig, ihre Bedingungen unterscheiden sich erheblich und sie sind keine gesetzliche Zusage. Prüfen Sie im Einzelfall, wer dahintersteht und was tatsächlich zugesagt ist.

Liegt Ihr Anlagebetrag über 100.000 Euro, ist die Aufteilung auf mehrere Banken mit unterschiedlichen Lizenzen der wirksamste Schutz. Die Aufteilung auf mehrere Marken derselben Bank ist es nicht.

Was an dem Tag passiert, an dem eine deutsche Bank ausfällt

Für den Ernstfall gibt es ein Verfahren mit einer festgelegten Reihenfolge in Deutschland. Sie läuft anders ab, als die meisten Sparer annehmen:

  1. Die Aufsicht stellt den Entschädigungsfall fest. In Deutschland ist dafür die BaFin zuständig. Das Verfahren beginnt mit dieser Feststellung – nicht mit der Nachricht über die Bank.
  2. Das Sicherungssystem wird von sich aus tätig. Sie müssen keinen Antrag stellen und kein Formular ausfüllen. Die Auszahlung läuft ohne Ihr Zutun an.
  3. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von sieben Werktagen. Nach § 14 Abs. 3 des Einlagensicherungsgesetzes muss das Sicherungssystem die gedeckten Einlagen innerhalb dieser Frist auszahlen.

Zwei Punkte zur Einordnung: Die Frist läuft ab der Feststellung des Entschädigungsfalls, nicht ab dem Tag, an dem die Bank ihre Zahlungen einstellt. Und sie ist eine Pflicht des Sicherungssystems – kein Entgegenkommen, auf das Sie gesondert warten müssten.

Warum ein still liegendes Konto am längsten wartet

Die Frist hat eine Ausnahme, und sie trifft genau die Konten, an die man am wenigsten denkt. Nach § 15 des Einlagensicherungsgesetzes darf das Sicherungssystem die Auszahlung aufschieben, wenn auf der Einlage vierundzwanzig Monate lang keine Transaktion stattgefunden hat. Wer sein Tagesgeldkonto seit Jahren unberührt lässt, hat damit im Ernstfall das Konto, das am längsten wartet.

Eine zweite Aufschiebung betrifft den Fall, dass der Einleger nicht frei über die Einlage verfügen kann. Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Frist von drei Monaten vor.

Die praktische Regel: Lassen Sie das Konto nicht einschlafen. Eine kleine Umbuchung oder Einzahlung im Jahr genügt, damit die Voraussetzung für die Aufschiebung gar nicht erst entsteht. Die Ironie dabei: Es trifft genau die Konten, die als langfristiger Parkplatz gedacht waren – denn ein Konto, das niemand mehr anfasst, ist auch das Konto, an das niemand mehr denkt.

Ausländische Anbieter: mehr Zins, anderes Recht

Ein erheblicher Teil der Tagesgeldangebote mit hohen Zinsen kommt von Banken aus dem EU-Ausland. Sie sind über die europäische Dienstleistungsfreiheit in Deutschland zugelassen und unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung ihres Heimatlandes – dieselben 100.000 Euro, aber ein anderer Sicherungstopf und eine andere Aufsichtsbehörde.

Das ist kein Ausschlusskriterium, aber es verändert zwei Dinge:

  • Die Abwicklung im Ernstfall. Fällt eine ausländische Bank, läuft das Verfahren über die Behörde des Sitzlandes. Das kann länger dauern und den Schriftverkehr in einer anderen Sprache bedeuten.
  • Die Besteuerung. Bei Banken im EU-Ausland gilt weiterhin die Abgeltungssteuer in Deutschland, Sie müssen die Zinsen aber unter Umständen selbst in Ihrer Steuererklärung angeben, weil keine Steuer automatisch einbehalten wird. Bei Banken außerhalb der EU kann zusätzlich Quellensteuer anfallen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Land ab.

Der Zinsvorteil muss also gegen den Aufwand aufgerechnet werden. Ob sich das lohnt, ist eine Rechenfrage – und weil beide Seiten des Vergleichs von den aktuellen Zinsen abhängen, gehört sie in den Rechner und nicht in eine Faustregel.

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft: Wer im Ernstfall zahlt

Ob eine Bank im Ausland sitzt, ist nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist, in welcher Rechtsform sie in Deutschland auftritt – davon hängt ab, welches Sicherungssystem im Ernstfall einsteht.

Zweigniederlassung
Eine Bank aus einem anderen EU-Staat mit einer Filiale in Deutschland. Zugelassen ist sie in ihrem Heimatland, und ihre Einlagen fallen unter das Sicherungssystem dieses Landes.
Tochtergesellschaft
Eine rechtlich eigenständige Bank mit Sitz in Deutschland. Sie ist in Deutschland zugelassen und fällt unter das deutsche Sicherungssystem.

Der Unterschied verändert den Ablauf im Ernstfall. Die Frist von sieben Werktagen, innerhalb derer das Sicherungssystem zahlen muss, ist die deutsche Umsetzung der europäischen Vorgabe. Läuft Ihre Einlage im Sicherungssystem eines anderen Staates, gilt dessen Verfahren – mit der Frist, die dort vorgesehen ist. Ob eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft vor Ihnen steht, verrät der Markenname nicht. Die Rechtsform steht im Impressum und im Bedingungswerk; prüfen Sie sie, bevor Sie anlegen.

Steuern: Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag

Zinsen sind in Deutschland steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, das ergibt zusammen 26,375 Prozent. Für Kirchenmitglieder kommt Kirchensteuer hinzu.

Bis zu einer festgelegten Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei – dem Sparerpauschbetrag. Damit die Bank keine Steuer abführt, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Steuer ab, auch wenn Sie unter dem Freibetrag liegen, und Sie holen sie sich erst mit der Steuererklärung zurück.

Ein Detail, das oft Geld kostet: Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person, nicht pro Konto. Wenn Sie ihn auf mehrere Banken verteilen, muss die Summe stimmen – sonst verschenken Sie Freibetrag bei der einen Bank und zahlen bei der anderen unnötig Steuer. Prüfen Sie die verteilten Aufträge einmal jährlich.

Bei einer Bank im EU-Ausland lässt sich ein deutscher Freistellungsauftrag in der Regel nicht erteilen. Dort müssen Sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben und die Steuer wird erstattet oder nachgezahlt. Auch das gehört in den Vergleich, wenn Sie ausländische Angebote ernsthaft prüfen.

Inlandsbank oder Auslandsbank: die Steuerfolge

Bank mit Sitz in DeutschlandEU-Bank ohne deutsche Niederlassung
FreistellungsauftragMöglich – die Bank rechnet ihn automatisch einNicht möglich
KapitalertragsteuerDie Bank behält sie ein und führt sie abKein Einbehalt – die Zinsen kommen brutto an
SteuererklärungNur nötig, wenn etwas zu korrigieren istErforderlich: Die Zinsen werden in der Anlage KAP erklärt

Das ist keine Warnung, sondern der Preis des höheren Zinses. Der beworbene Satz einer solchen Bank ist ein Bruttosatz: Die Steuer ist damit nicht abgegolten, sondern wird erst mit der Erklärung fällig. Für den Vergleich heißt das, dass nicht der Zinsunterschied entscheidet, sondern das, was nach der Steuererklärung übrig bleibt. Beides hängt an Ihrem Betrag und am aktuellen Zins – und beides steht im Rechner.

Tagesgeld, Festgeld oder Geldmarkt-ETF

Für kurzfristig verfügbares Geld gibt es neben dem Tagesgeld zwei ernsthafte Alternativen. Sie unterscheiden sich nicht in der Rendite, sondern in dem, was Sie dafür aufgeben:

TagesgeldFestgeldGeldmarkt-ETF
VerfügbarkeitTäglichErst zum LaufzeitendeTäglich handelbar
ZinsVariabelFest für die gesamte LaufzeitMarktabhängig, täglich neu
RisikoEinlagenrisiko der BankEinlagenrisiko der BankMarktrisiko, kein Einlagenschutz
Sicherung100.000 € je Bank100.000 € je BankKeine Einlagensicherung (Sondervermögen)
AufwandGeringGeringDepot nötig

Die Entscheidung hängt an einer Frage: Wissen Sie, wann Sie das Geld brauchen? Wenn ja, ist Festgeld die richtige Wahl, weil Sie den Zins für den gesamten Zeitraum festschreiben. Wenn nein, ist Tagesgeld richtig, weil Verfügbarkeit hier mehr wert ist als der Zinsunterschied. Ein Geldmarkt-ETF liegt dazwischen: Er ist täglich verfügbar und folgt dem kurzfristigen Marktzins, aber er ist ein Wertpapier und kein Einlagengeschäft.

Was Tagesgeld ausdrücklich nicht ist: eine langfristige Anlage. Für Geld, das zehn Jahre arbeiten soll, ist es die falsche Antwort – nicht weil es schlecht wäre, sondern weil es dafür nicht gebaut ist.

Was bei der Kontoeröffnung wirklich abgefragt wird

Ein Tagesgeldkonto ist in wenigen Minuten eröffnet. Sie brauchen Ausweis, Steuer-ID und ein Referenzkonto – also ein Girokonto, auf das Auszahlungen laufen und von dem Einzahlungen kommen.

Die Rolle der Schufa

Ob eine Schufa-Abfrage stattfindet, ist von Bank zu Bank unterschiedlich und einer der Punkte, die in Vergleichen oft falsch dargestellt werden. Bei einem Tagesgeldkonto entsteht der Bank kein Kreditrisiko – sie schuldet Ihnen Geld, nicht umgekehrt. Entsprechend gibt es Anbieter ganz ohne Abfrage, Anbieter mit einer reinen Identitätsprüfung und Anbieter, die eine vollständige Bonitätsabfrage durchführen.

Wenn das für Sie relevant ist – etwa weil Sie ein Konto eröffnen möchten, ohne dass eine Abfrage entsteht –, prüfen Sie es vor dem Ausfüllen des Antrags beim Anbieter. Eine Abfrage, die einmal im System steht, lässt sich nicht zurücknehmen.

Identifizierung

Seit der Geldwäschegesetzgebung ist die eindeutige Identifizierung Pflicht. Üblich sind Videoident, das Postident-Verfahren oder – zunehmend – die Prüfung über den elektronischen Aufenthaltstitel bzw. den Chip des Personalausweises. Diese Verfahren kosten nichts, dauern aber je nach Anbieter unterschiedlich lang. Für den Zinsbeginn kann das relevant sein: Manche Banken verzinsen ab Eingang der Einzahlung, andere ab Abschluss der Identifizierung.

Worauf Sie beim Tagesgeldvergleich achten sollten

In dieser Reihenfolge geprüft, sortiert das die meisten Angebote schnell:

  1. Bestandskundenzins nach Ablauf einer Aktion – nicht der beworbene Neukundenzins
  2. Dauer der Zinsgarantie, falls eine zugesagt ist
  3. Häufigkeit der Zinsgutschrift – monatlich ist besser als jährlich
  4. Banklizenz – bei mehreren Konten: unterschiedliche Lizenzen, nicht unterschiedliche Marken
  5. Sitz der Bank – wegen Abwicklung im Ernstfall und Steuerabführung
  6. Kostenlose Verfügbarkeit – Übertragungen und Kündigung müssen kostenlos sein
  7. Mindestanlage und Höchstbetrag – viele Aktionszinsen gelten nur bis zu einer Grenze
  8. Schufa-Abfrage – falls das für Sie entscheidend ist

Erst danach der Zinssatz. Ein Angebot mit dem höchsten beworbenen Zins und einem schlechten Bestandskundenzins ist über zwölf Monate meist das schlechtere – und genau über zwölf Monate werden die meisten Tagesgeldkonten tatsächlich gehalten.

Häufige Fragen

Was ist Tagesgeld?

Tagesgeld ist ein verzinstes Sparkonto ohne feste Laufzeit. Sie können an jedem Bankarbeitstag über Ihr Geld verfügen. Der Zinssatz ist variabel, die Bank kann ihn jederzeit ändern.

Wie hoch sind die Tagesgeldzinsen aktuell?

Tagesgeldzinsen ändern sich laufend, deshalb nennen wir hier keine Zahl. Der Vergleichsrechner auf dieser Seite lädt die aktuellen Konditionen bei jedem Aufruf neu.

Ist Tagesgeld sicher?

Einlagen sind in der EU gesetzlich bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt. Entscheidend ist die Banklizenz, nicht der Markenname: Mehrere Marken unter derselben Lizenz zählen zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld?

Beim Tagesgeld ist das Geld täglich verfügbar und der Zins variabel. Beim Festgeld legen Sie sich für eine feste Laufzeit fest und erhalten dafür einen festen Zins. Festgeld bringt meist mehr, Tagesgeld bleibt flexibel.

Warum fällt mein Tagesgeldzins nach einigen Monaten?

Weil viele Angebote einen befristeten Neukundenzins bewerben. Danach gilt der Bestandskundenzins, der im Bedingungswerk steht und meist deutlich niedriger ist. Das ist zulässig, solange die Bedingungen es ausweisen.

Muss ich Tagesgeldzinsen versteuern?

Ja. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben sie steuerfrei, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Brauche ich für ein Tagesgeldkonto eine Schufa-Abfrage?

Das hängt vom Anbieter ab. Bei einem Tagesgeldkonto entsteht der Bank kein Kreditrisiko, deshalb gibt es Anbieter ganz ohne Abfrage. Andere führen eine vollständige Bonitätsprüfung durch. Fragen Sie vor dem Ausfüllen des Antrags nach.

Lohnt sich Tagesgeld bei niedrigen Zinsen überhaupt?

Als Aufbewahrungsort für kurzfristig benötigtes Geld ja – der Vergleich ist dann zwischen Anbietern, nicht zwischen Anlageformen. Für langfristigen Vermögensaufbau ist Tagesgeld die falsche Antwort.

Kann ich mehrere Tagesgeldkonten haben?

Ja, und bei Beträgen über 100.000 Euro ist die Aufteilung auf mehrere Banken mit unterschiedlichen Lizenzen der wirksamste Schutz. Die Aufteilung auf mehrere Marken derselben Bank bringt dagegen nichts.