Wertpapierdepot im Vergleich
Ein Depot ist ein Verwahrort, kein Produkt. Es hält Wertpapiere, die Ihnen gehören – Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen – und führt die Käufe und Verkäufe aus, die Sie beauftragen. Was Sie beim Vergleich vergleichen, sind deshalb die Kosten dieser Verwahrung und dieser Ausführung, nicht die Rendite.
Diese Seite erklärt, welche Kostenarten es gibt, warum die sichtbare Ordergebühr oft nicht der größte Posten ist und wie Ihr Depot rechtlich geschützt ist, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät. Die Konditionen der Anbieter stehen im Rechner.
Depot vergleichen
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt Depotführungskosten, Ordergebühren und Sparplankonditionen je Anbieter. Konditionen ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Depotführung
- Bei vielen Anbietern kostenlos, bei anderen jährliche Gebühr
- Orderkosten
- Meist Grundpreis plus prozentualer Anteil, mit Ober- und Untergrenze
- Versteckte Kosten
- Der Spread – die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs
- Insolvenzschutz
- Wertpapiere sind Sondervermögen; Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist nur eine Forderung
- Steuern
- 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Soli, Freistellungsauftrag verfügbar
Was ein Depot ist
- DepotVerwahrt die Wertpapiere und führt Buch über Zu- und Verkäufe. Das Depot selbst ist kein Vermögenswert, sondern das Verzeichnis, in dem Ihr Vermögen steht.
- VerrechnungskontoZahlt Käufe aus und nimmt Verkaufserlöse auf. Rechtlich etwas anderes als das Depot, und im Insolvenzfall der Unterschied, auf den es ankommt.
Die Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Ein Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist dagegen eine Einlage bei der Bank und steht unter anderen Regeln.
Ein Wertpapierdepot ist ein Konto für Wertpapiere. Es verwahrt Ihre Anteile, verbucht Zu- und Verkäufe, führt Ausschüttungen und Dividenden Ihrem Verrechnungskonto zu und erstellt die Steuerbescheinigung. Das Depot selbst ist kein Vermögenswert – es ist das Verzeichnis, in dem Ihr Vermögen steht.
Zum Depot gehört immer ein Verrechnungskonto. Das ist das Giro- oder Unterkonto, über das Käufe bezahlt und Verkaufserlöse gutgeschrieben werden. Es ist rechtlich etwas anderes als das Depot und unterliegt anderen Regeln – dazu später mehr, weil dieser Unterschied im Insolvenzfall entscheidend ist.
Für den Vergleich relevant ist deshalb nicht nur der Preis, sondern die Frage, welche Wertpapiere der Anbieter überhaupt handelbar macht, an welchen Handelsplätzen und zu welchen Zeiten.
Welche Kosten ein Depot hat
Die Kosten zerfallen in drei Gruppen, die unabhängig voneinander variieren:
- Depotführung
- Eine laufende Gebühr, meist jährlich berechnet, häufig als Prozentsatz des Depotwerts oder als Pauschale. Bei vielen Direktbanken und Neobrokern entfällt sie ganz. Bei Filialbanken ist sie üblich.
- Orderkosten
- Der Preis für einen Kauf oder Verkauf. Fast immer eine Kombination aus einem festen Grundpreis und einem prozentualen Anteil, dazu oft eine Unter- und eine Obergrenze.
- Sparplanausführung
- Der Preis für die automatische Ausführung eines Sparplans. Häufig kostenlos oder deutlich günstiger als eine Einzelorder, weil die Ausführung gebündelt erfolgt.
Diese Struktur ist der Grund, warum "günstig" keine allgemeine Eigenschaft ist
Ein Anbieter mit niedrigem prozentualen Anteil und hohem Grundpreis ist für große Order günstig und für kleine teuer. Ein Anbieter mit hohem Prozentsatz und niedriger Obergrenze ist umgekehrt. Wer monatlich kleine Beträge anlegt, hat einen anderen günstigsten Anbieter als jemand, der zweimal im Jahr größere Positionen kauft.
Rechnen Sie deshalb mit Ihrem eigenen Muster: Wie viele Orders im Jahr, zu welcher durchschnittlichen Höhe, und wie viele Sparpläne mit welcher Rate? Der Rechner nimmt diese Zahlen und zeigt die Jahressumme.
Der Spread: die Kosten, die nicht auf der Rechnung stehen
Ein Wertpapier hat immer zwei Preise: den, zu dem Sie kaufen können (Brief), und den, zu dem Sie verkaufen können (Geld). Die Differenz ist der Spread. Er wird nicht als Gebühr ausgewiesen, sondern ist im Preis enthalten – und er ist bei kleinen Ordern oft größer als die Ordergebühr.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn Sie 500 Euro in einen Fonds anlegen, dessen Spread zwei Prozent beträgt, kostet Sie der Kauf allein durch den Kursunterschied zehn Euro – unabhängig davon, ob Ihr Broker drei oder zehn Euro Ordergebühr nimmt. Bei einem Anbieter mit breitem Spread und niedriger Gebühr zahlen Sie also mehr als bei einem mit engerem Spread und etwas höherer Gebühr.
Woran Sie den Spread erkennen
- Vergleichen Sie Geld- und Briefkurs in der Handelsmaske, bevor Sie die Order abschicken. Die Differenz in Prozent ist Ihr Aufschlag.
- Handelsplatz prüfen. Dasselbe Wertpapier kann an verschiedenen Handelsplätzen unterschiedliche Spreads haben. Außerbörsliche Handelsplätze haben oft engere Spreads bei kleinen Stückzahlen, Börsen oft engere bei großen.
- Zeitpunkt beachten. Zu Handelsbeginn und in den Randzeiten sind die Spreads meist breiter als am Mittag, weil weniger Umsatz stattfindet.
- Orderart beachten. Eine Market-Order nimmt den Preis, der gerade gilt. Bei breitem Spread zahlen Sie diesen Preis vollständig.
Der wichtigste Vergleichsfehler bei Depots: Nur die Ordergebühr zu vergleichen. Bei kleinen Ordern macht der Spread den Unterschied, bei großen die Gebühr. Wer beides zusammenzählt, kommt zu einem anderen Ergebnis als der, der nur auf das Preisschild sieht.
Handelsplätze und Ausführungswege
Wenn Sie eine Order aufgeben, stellt sich die Frage, wo sie ausgeführt wird. Die Antwort bestimmt Preis, Spread und Geschwindigkeit.
- Börsen
- Xetra und die Regionalbörsen. Ein zentraler Markt mit offizieller Preisbildung, Orderbuch und Handelszeiten. Ausführung zum Xetra-Preis oder einem Börsenkurs.
- Außerbörslicher Handel
- Direkthandel über Tradegate, gettex oder den Market Maker der Bank. Meist auch außerhalb der Börsenzeiten möglich, oft engere Spreads bei kleiner Stückzahl. Der Preis wird vom Handelsteilnehmer gestellt, nicht in einem Orderbuch gefunden.
- Ausländische Handelsplätze
- Für Aktien, die in Deutschland nicht handelbar sind. Zusätzliche Kosten für Order und Verwahrung, zusätzliche Währungsfragen.
Für die Wahl des Handelsplatzes gibt es keine allgemeine Regel. Sie hängt von Stückzahl, Wertpapier und Uhrzeit ab. Prüfen Sie deshalb, welche Handelsplätze Ihr Depot anbietet – ein Anbieter, der nur einen einzigen Weg bereitstellt, nimmt Ihnen die Möglichkeit, zwischen ihnen zu wählen.
Orderarten
Die wichtigste Entscheidung bei einer Order ist nicht das Wertpapier, sondern die Orderart – weil sie bestimmt, welchen Preis Sie akzeptieren.
- Market – kauft oder verkauft zum nächstbesten verfügbaren Preis. Wird vollständig ausgeführt, aber zu einem Preis, den Sie nicht vorgegeben haben. Bei liquiden Werten am Hauptmarkt unproblematisch, bei kleinen Werten und breitem Spread riskant.
- Limit – wird nur zu Ihrem genannten Preis oder besser ausgeführt. Sie geben eine Preisgrenze vor und behalten die Kontrolle. Wenn der Kurs Ihr Limit nicht erreicht, wird die Order nicht ausgeführt – und läuft je nach Gültigkeit irgendwann ab.
- Stop-Loss – löst eine Market-Order aus, wenn der Kurs eine Schwelle berührt. Absicherung gegen Verluste, aber zum Preis nach Auslösung. In einem fallenden Markt kann der tatsächliche Ausführungspreis deutlich unter der Schwelle liegen.
- Stop-Limit – löst wie Stop-Loss aus, führt aber nur zu einem vorgegebenen Limit aus. Schwächere Garantie der Absicherung, dafür mehr Preiskontrolle.
Für den Dauerbetrieb gilt eine einfache Regel: Wer nicht aktiv auf den Kurs achtet, sollte nicht mit Market-Orders arbeiten. Ein Limit schützt vor dem Preis, den man gerade nicht gesehen hat.
Sondervermögen: warum Ihr Depot sicherer ist als Ihr Konto
Das ist der wichtigste Abschnitt für die Frage, was mit Ihrem Vermögen passiert, wenn Ihr Anbieter in Schwierigkeiten gerät. Und die Antwort ist überraschend beruhigend.
Wertpapiere in einem deutschen Depot werden als Sondervermögen verwahrt. Sie bleiben rechtlich Ihr Eigentum und gehen nicht in die Insolvenzmasse der Bank ein. Fällt die Bank, werden die Papiere für Sie auf einen anderen Verwahrer übertragen – sie sind nicht weg.
Das unterscheidet sie von einem Bankguthaben. Ein Guthaben ist eine Forderung: Sie haben einen Anspruch gegen die Bank auf Auszahlung, und dieser Anspruch ist im Insolvenzfall eine gewöhnliche Forderung, die nur bis zur Grenze der Einlagensicherung geschützt ist. Ein Wertpapier ist kein Anspruch gegen die Bank, sondern Ihr Eigentum, das die Bank nur verwahrt.
- Aktien und Fonds im Depot
- Sondervermögen – Ihr Eigentum, fällt nicht in die Insolvenzmasse, ohne Obergrenze
- Guthaben auf dem Verrechnungskonto
- Forderung – der Schutz hängt davon ab, wo das Guthaben liegt (siehe unten)
- Papiere bei ausländischen Verwahrern
- Können anderen Regeln unterliegen. Prüfen Sie den Verwahrort und die Rechtsordnung.
Der Unterschied hört beim Guthaben auf
Beim Wertpapier ist die Sache klar: Es ist Ihr Eigentum, es fällt nicht in die Insolvenzmasse, und eine Obergrenze gibt es dafür nicht. Beim Guthaben auf dem Verrechnungskonto endet die Betrachtung nicht dort – denn das Guthaben ist keine Sache, sondern eine Forderung, und wie gut diese Forderung gesichert ist, hängt davon ab, wo das Geld tatsächlich liegt.
Drei Fälle sind am Markt üblich, und sie führen zu drei verschiedenen Sicherungswegen:
- Bei einem Kreditinstitut
- Das Guthaben ist eine Einlage und fällt unter die Einlagensicherung – den gesetzlichen Schutzweg für Bankguthaben, mit einer Grenze von 100.000 Euro je Kunde und Bank.
- Bei einem Wertpapierinstitut
- Ein Wertpapierinstitut ist keine Bank. Für das Guthaben greift die Anlegerentschädigung: Sie ersetzt einen Anteil der Forderung bis zu einem Höchstbetrag – und nur bei Unterschlagung, nicht bei Marktverlusten.
- In einem Geldmarktfonds
- Manche Neobroker führen das Verrechnungskonto nicht als Guthaben, sondern legen es in Anteilen eines Geldmarktfonds an. Diese Anteile sind Sondervermögen wie Ihre Wertpapiere – eine Einlagensicherung gibt es dafür aber nicht.
Entscheidend ist nicht, welcher Fall verbreitet ist, sondern welcher in Ihrem Vertrag steht. Diese Angabe finden Sie im Depotvertrag und im Preis- und Leistungsverzeichnis; sie wird selten hervorgehoben.
Wo liegt mein Geld gerade?
- Welche Stelle führt das Verrechnungskonto? Klären Sie, ob es ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Geldmarktfonds ist. Die Antwort steht im Depotvertrag und im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Welches Sicherungssystem ist genannt? Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind zwei verschiedene Systeme mit verschiedenen Voraussetzungen. Prüfen Sie, welches für Ihr Guthaben gilt.
- Wie hoch ist der ersetzte Anteil? Bei der Anlegerentschädigung ist er begrenzt und deckt nur einen Teil der Forderung; bei einem Geldmarktfonds gibt es keine Einlagensicherung.
- Wie viel Geld liegt dort tatsächlich? Der Kontostand ist die einzige Größe in dieser Frage, die Sie selbst steuern können.
Was daraus praktisch folgt: Der verletzliche Teil eines gut geschützten Depots ist nicht das Depot, sondern das Guthaben darauf. Wer dort nur so viel liegen lässt, wie für die nächsten Orders nötig ist, verkleinert die Frage – im Depot selbst besteht dieses Risiko nicht.
Direktbank, Neobroker, Filialbank, Vermittler
Die Anbieter unterscheiden sich weniger im Depot als im drumherum. Vier Kategorien, die in der Praxis vorkommen:
- Direktbank
- Eigenes Depot, eigene Verwahrung über eine Tochter oder ein Partnerinstitut. Meist breites Sortiment, oft ohne Depotgebühr, Orderkosten im mittleren Bereich.
- Neobroker
- Meist außerbörslicher Handel über einen oder wenige Handelsplätze, schlanke App, niedrige Orderkosten. Sortiment auf gängige Werte beschränkt.
- Filialbank
- Vollsortiment und persönliche Ansprache, dafür häufig Depotgebühr und höhere Orderkosten. Beratung ist im Preis enthalten, ob Sie sie nutzen oder nicht.
- Fondsvermittler
- Vermittelt Anteile an Fonds und verwahrt über ein Partnerinstitut. Die Kostenstruktur liegt häufig im Fonds selbst – Ausgabeaufschlag und laufende Kosten – und nicht in der Order.
Der letzte Punkt ist wichtig und wird beim Depotvergleich oft übersehen: Wenn ein Anbieter keine Ordergebühr verlangt, aber nur Fonds mit Ausgabeaufschlag und hohen laufenden Kosten anbietet, ist er nicht günstig, sondern teuer – nur an einer Stelle, an der Sie es beim Ordervorgang nicht sehen.
Wer ist wer: Bank oder Wertpapierinstitut
Die zweite Verwechslung betrifft nicht das Guthaben, sondern den Anbieter. Ein Broker ohne Bankzulassung ist ein Wertpapierinstitut nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), das seit 2021 gilt. Wertpapierinstitute sind keine Kreditinstitute: Sie unterliegen anderen Kapitalanforderungen und einem anderen Sicherungssystem. Für Sie wird der Unterschied an einer Stelle greifbar – beim Guthaben auf dem Verrechnungskonto, wie oben beschrieben. Für den Wertpapierbestand ist er ohne Bedeutung, weil Sondervermögen unabhängig von der Zulassung geschützt ist.
Hinzu kommt, dass an einem einzigen Produkt oft mehrere Gesellschaften beteiligt sind. Die Marke auf der App ist nicht zwingend Ihr Vertragspartner, und der Broker ist nicht zwingend der Verwahrer. Vier Rollen sind auseinanderzuhalten:
| Rolle | Wer sie ausfüllt | Wofür sie maßgeblich ist |
|---|---|---|
| Verwahrung | Die depotführende Stelle – eine Bank oder ein Wertpapierinstitut | Sondervermögen; hier liegen Ihre Wertpapiere |
| Ausführung | Der Broker oder sein Handelspartner | Ausführungspreis, Handelsplatz und Orderweg |
| Verrechnungskonto | Kreditinstitut, Wertpapierinstitut oder Geldmarktfonds | Welches Sicherungssystem für das Guthaben greift |
| Vertragspartner | Wer im Depot- und Brokervertrag genannt ist | An wen Sie Ansprüche richten |
In der Praxis fallen die Rollen häufig auseinander: Ein Neobroker kann als Wertpapierinstitut auftreten und die Verwahrung an eine Partnerbank weitergeben; die App gehört dann einer anderen Gesellschaft als das Depot. Prüfen Sie deshalb im Vertrag, welche Namen für welche Rolle stehen. Die Marke, mit der geworben wird, ist keine dieser Angaben.
Steuern im Depot
In Deutschland wählt die Bank für Kapitalerträge einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum gesetzlich festgelegten Sparerpauschbetrag bleiben Erträge steuerfrei, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Drei Punkte, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen und im Depotalltag relevant sind:
- Verlustverrechnung. Verluste werden innerhalb des Depots mit Gewinnen verrechnet, aber nicht beliebig. Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) – nicht mit Zinsen oder Fondsgewinnen. Verluste aus anderen Kapitalanlagen, auch aus Termingeschäften, fallen in einen allgemeinen Verrechnungstopf.
- Realisierung. Besteuert wird der realisierte Gewinn, nicht der Kursgewinn auf dem Papier. Solange Sie eine Position halten, entsteht keine Steuerlast aus Kurssteigerungen.
- Verlustbescheinigung. Wenn Ihr Freistellungsauftrag aufgebraucht ist und Sie Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen wollen, lassen Sie sich die Verluste bescheinigen und geben sie in der Steuererklärung an. Ohne Bescheinigung bleiben die Verluste im Depot und werden dort mit künftigen Gewinnen verrechnet.
Wenn Ihr Depot im Ausland geführt wird, führt die ausländische Stelle in der Regel keine Abgeltungssteuer für Sie ab. Sie müssen die Erträge dann selbst in der Steuererklärung angeben. Das ist kein Grund gegen ein ausländisches Depot, aber ein Aufwand, den Sie in den Vergleich einrechnen sollten.
Fremdwährungen im Depot
Wenn Sie eine Aktie in US-Dollar, Schweizer Franken oder britischen Pfund kaufen, haben Sie zwei Risiken statt einem: das Kursrisiko des Wertpapiers und das Währungsrisiko des Wechselkurses.
Das Währungsrisiko ist real und oft größer als angenommen. Eine Aktie kann in ihrer Heimatwährung steigen und für Sie in Euro trotzdem fallen, wenn die Währung nachgibt. Umgekehrt kann ein sinkender Kurs in Fremdwährung durch eine steigende Währung ausgeglichen werden.
Was Sie prüfen sollten
- Ordnet Ihr Broker in Fremdwährung ab oder rechnet er automatisch in Euro um? Bei automatischer Umrechnung tragen Sie einen Umrechnungsaufschlag, den Sie nicht sehen.
- Gibt es ein Fremdwährungskonto? Damit können Sie in der Originalwährung handeln und die Umrechnung selbst steuern.
- Wie hoch sind die Umrechnungskosten? Sie stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis, nicht im Orderticket.
Ob Sie das Währungsrisiko absichern sollten, ist eine Anlageentscheidung und keine Depotfrage. Diese Seite gibt dazu keine Empfehlung. Was hierher gehört, ist der Hinweis, dass die Kosten der Umrechnung Teil der Depotkosten sind und im Vergleich berücksichtigt werden müssen.
Worauf Sie beim Depot-Vergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft:
- Depotführung – Gebühr, jährlich oder pauschal, und für welche Positionen sie anfällt
- Orderkosten – Grundpreis, prozentualer Anteil, Unter- und Obergrenze, und Mindestordervolumen
- Sparplankonditionen – Ausführungskosten, Mindestrate, Anzahl kostenloser Sparpläne
- Handelsplätze – welche stehen zur Wahl, auch außerhalb der Börsenzeiten?
- Sortiment – sind die Wertpapiere handelbar, die Sie brauchen, auch ausländische?
- Fremdwährung – Abrechnung, Kontoführung, Umrechnungskosten
- Verrechnungskonto – Guthabenverzinsung, Einlagensicherung, Kosten für Ein- und Auszahlungen
- Steuer – Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung, Jahressteuerbescheinigung, bei Auslandsdepots: keine automatische Abführung
Und ein Hinweis, der nicht in den Rechner gehört: Die Wahl des Depots sollte nicht nach der Rendite entschieden werden. Das Depot erwirtschaftet keine Rendite – das tun die Wertpapiere, die Sie darin halten. Ein günstiges Depot mit den falschen Papieren ist eine schlechtere Entscheidung als ein teures Depot mit den richtigen. Was der Depotvergleich leisten kann, ist die Kostenseite sauber zu machen, damit die Rendite nicht an ihr scheitert.
Häufige Fragen
Was kostet ein Depot?
Es gibt zwei Kostenarten: die laufende Depotführungsgebühr, die bei vielen Anbietern entfällt, und die Orderkosten pro Kauf oder Verkauf. Bei kleinen Ordern kommt der Spread hinzu, der nicht als Gebühr ausgewiesen wird. Der Rechner zeigt die Kosten für Ihr Anlagemuster.
Ist mein Depot bei einer Bankeninsolvenz geschützt?
Ja. Wertpapiere werden als Sondervermögen verwahrt und bleiben Ihr Eigentum. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank und werden im Ernstfall auf einen anderen Verwahrer übertragen – eine Obergrenze gibt es dafür nicht. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist dagegen eine Forderung, und welcher Schutz dafür greift, hängt davon ab, wo es liegt: bei einem Kreditinstitut über die Einlagensicherung, bei einem Wertpapierinstitut über die Anlegerentschädigung (anteilig, begrenzt und nur bei Unterschlagung) oder in einem Geldmarktfonds, für den es keine Einlagensicherung gibt.
Ist mein Broker auch meine Bank?
Nicht zwingend. Ein Broker ohne Bankzulassung ist ein Wertpapierinstitut nach dem WpIG, kein Kreditinstitut – mit anderen Kapitalanforderungen und einem anderen Sicherungssystem. Verwahrung, Ausführung, Verrechnungskonto und Vertragspartner können bei verschiedenen Gesellschaften liegen. Prüfen Sie im Vertrag, welche Gesellschaft welche Rolle hat.
Was ist der Spread und warum ist er wichtig?
Der Spread ist die Differenz zwischen dem Preis, zu dem Sie kaufen können, und dem, zu dem Sie verkaufen können. Er wird nicht als Gebühr ausgewiesen, ist aber im Kurs enthalten. Bei kleinen Ordern ist er oft höher als die Ordergebühr – ein Anbieter mit niedriger Gebühr und breitem Spread kann teurer sein als der mit der höheren Gebühr.
Gibt es einen Unterschied zwischen Market-Order und Limit-Order?
Ja, und er ist wichtig. Eine Market-Order wird sofort zum nächsten verfügbaren Preis ausgeführt – zu einem Preis, den Sie vorher nicht kennen. Eine Limit-Order wird nur zu Ihrem Preis oder besser ausgeführt, kann aber unausgeführt bleiben. Wer nicht aktiv auf den Kurs achtet, sollte mit Limits arbeiten.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge?
25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum gesetzlichen Sparerpauschbetrag bleiben Erträge steuerfrei, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Innerhalb des Depots ja, aber nicht beliebig: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Verluste aus anderen Kapitalanlagen fallen in einen allgemeinen Verrechnungstopf. Für die Verrechnung über Institute hinweg brauchen Sie eine Verlustbescheinigung.
Was kostet ein ETF-Sparplan?
Bei vielen Anbietern ist die Sparplanausführung kostenlos oder deutlich günstiger als eine Einzelorder. Entscheidend sind die Ausführungskosten, die Mindestrate und ob der Anbieter für die Ausführung einen ungünstigen Handelsplatz nutzt. Prüfen Sie zusätzlich die laufenden Kosten des Fonds selbst.
Lohnt sich ein Depot bei einer Filialbank?
Das hängt davon ab, ob Sie die Beratung nutzen. Filialbanken verlangen häufig eine Depotgebühr und höhere Orderkosten; die Beratung ist darin eingerechnet. Wenn Sie selbst entscheiden und Ihr Depot nicht betreuen lassen, ist diese Leistung für Sie bezahlt, aber ungenutzt.