Vergleiche für Deutschland
Unabhängige Vergleiche, geschrieben für Deutschland – mit den Anbietern, die hier tatsächlich relevant sind, in EUR und nach den Regeln der BaFin.
Wir nennen keine Konditionen aus eigener Schätzung: Zinsen, Beiträge und Gebühren kommen aus dem Vergleichsrechner und werden bei jedem Aufruf neu geladen.
Geldanlage
Konto, Karte & Kredit
Versicherungen
Wie diese Vergleiche arbeiten
Ein Vergleich ist nur so viel wert wie die Regeln, nach denen er aufgestellt wurde. Dieser Text beschreibt, welche Regeln in Deutschland für Geldanlage, Kredit und Versicherung gelten und warum die Konditionen selbst nicht in der Prosa stehen, sondern im Rechner.
Warum die Regeln den Vergleich entscheiden
Zwei Angebote lassen sich erst dann vergleichen, wenn klar ist, was am Ende tatsächlich beim Anleger ankommt. In Deutschland hängt das an drei Stellen: an der Aufsicht, an der Bonitätsprüfung und an der Steuer. Die Aufsicht über Banken und Versicherungen führt die BaFin. Vor einem Kredit steht die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, und Auskünfte dazu stammen hierzulande von der Schufa. Auf Kapitalerträge wird die Abgeltungssteuer einbehalten, nicht die österreichische KESt und nicht die Schweizer Verrechnungssteuer.
Diese Seite beschreibt deshalb deutsche Verhältnisse – mit den Instituten, die hier tatsächlich zugelassen sind, in Euro und nach den Regeln der BaFin. Wo ein Begriff aus einem Nachbarmarkt auftaucht, dann nur, um den Unterschied zu benennen.
- Aufsicht
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bonität
- Auskunftei Schufa
- Steuer auf Kapitalerträge
- Abgeltungssteuer, dazu der Sparerpauschbetrag
- Standardkonto
- Girokonto mit Karte und Onlinezugang
- Haushalt und Haftpflicht
- zwei getrennte Verträge – Hausrat und Privathaftpflicht
Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Sparerpauschbetrag
Auf Kapitalerträge behält die depotführende Stelle in Deutschland die Abgeltungssteuer ein. Der Satz beträgt 25 Prozent; dazu kommt der Solidaritätszuschlag, sodass zusammen 26,375 Prozent anfallen, soweit der Zuschlag noch erhoben wird. Die Steuer wirkt abgeltend: Mit dem Einbehalt ist die Steuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.
Davor steht der Sparerpauschbetrag. Bis zu seiner Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei, und damit er wirkt, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt sein. Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab und der Anleger holt sich das Geld erst über die Steuererklärung zurück. Die Höhe des Betrags steht im Einkommensteuergesetz und wird dort angepasst; wir nennen hier keine Zahl, weil eine genannte Zahl nach der nächsten Anpassung falsch wäre.
Ein zweiter Punkt ist praktisch ebenso wichtig: Ob die Bank in Deutschland sitzt oder im Ausland, entscheidet, wer die Steuer abführt. Eine inländische depotführende Bank behält sie automatisch ein. Bei einer ausländischen Stelle führt niemand etwas ab – dort ist die Angabe in der Steuererklärung nicht Wahl, sondern der einzige Weg, auf dem die Steuer entrichtet wird.
Der Freistellungsauftrag ist die Voraussetzung, nicht die Ausnahme. Ohne ihn wirkt der Sparerpauschbetrag nicht, und der Anleger verliert unter dem Strich Rendite an eine Steuer, die er nicht schuldet.
Was die Einlagensicherung deckt
Für Einlagen gilt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine gesetzliche Sicherung von 100.000 € je Kunde und Bank. Maßgeblich ist die Banklizenz, nicht der Markenname: Tritt ein Institut unter mehreren Namen auf, zählt trotzdem eine Lizenz.
Wer höhere Beträge anlegen will, verteilt sie deshalb auf mehrere Institute und prüft vorher, welche Lizenz jeweils dahintersteht. Die Sicherung greift, wenn ein Institut ausfällt. Sie ist keine Renditezusage und kein Ersatz für die Prüfung der Bedingungen – sie sagt nur, bis zu welcher Höhe Einlagen im Ernstfall geschützt sind.
Bei Wertpapieren gilt etwas anderes als bei Einlagen. Kundendepots werden als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Der Kurswert eines Wertpapiers ist damit kein Gegenstand der Einlagensicherung – er schwankt ohnehin.
Kredit, Bonitätsprüfung und Widerrufsrecht
Vor einem Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit prüfen; das ist im BGB geregelt und keine freiwillige Leistung des Instituts. Auskünfte zur Bonität stammen in Deutschland von der Schufa. Für den Vergleich entscheidend ist der effektive Jahreszins, weil er alle preisbestimmenden Kostenpositionen zusammenfasst und damit Angebote überhaupt vergleichbar macht.
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt nicht mit der Unterschrift, sondern erst, wenn der Darlehensgeber die vorgeschriebenen Informationen vollständig mitgeteilt hat – fehlt eine Angabe, verlängert sich die Frist. Wer vorhat, von diesem Recht Gebrauch zu machen, sollte die Widerrufsbelehrung deshalb nicht als Formalie behandeln, sondern als Vertragsbestandteil lesen.
Für Streitfälle gibt es in Deutschland den Weg über die Schlichtungsstelle der jeweiligen Branche und über die Verbraucherzentralen. Beides ist kostenlos oder kostengünstig und setzt keine anwaltliche Vertretung voraus.
Worauf es je Produktgruppe ankommt
- Geldanlage. Tagesgeld und Festgeld sind Einlagen und unterliegen der Einlagensicherung; der Unterschied liegt in der Verfügbarkeit. Ein Depot enthält dagegen Sondervermögen und trägt Marktrisiko. Wer die beiden Formen mischt, vergleicht zwei Dinge, die sich nicht vergleichen lassen.
- Girokonto. Zu prüfen sind Kontoführungsentgelte, die Behandlung von Bargeldabhebungen und die Frage, ob ein Dispokredit eingeräumt ist und was er kostet. Ein eingeräumter Rahmen ist keine Zusage, dass er bestehen bleibt – die Bank kann ihn kündigen.
- Kredit. Verglichen wird der effektive Jahreszins, nicht der Sollzins. Dazu kommen die Laufzeit, die Höhe der Raten und die Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung.
- Haftpflicht und Hausrat. In Deutschland sind das zwei getrennte Verträge. Die Privathaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber der Schaden, den sie abdeckt, ist meist existenziell. Beim Hausrat ist die Unterversicherung der häufigste Fehler, weil die Versicherungssumme selten überprüft wird.
- Berufsunfähigkeit. Der kritische Punkt ist die Definition der Berufsunfähigkeit und die Frage, ob der Versicherer auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen darf.
Wie Sie die Tabellen lesen
In den Tabellen dieser Seite stehen keine Zinssätze, Beiträge oder Gebühren. Das ist Absicht. Solche Werte ändern sich, und ein Text, der sie nennt, ist am Tag nach seiner Veröffentlichung falsch. Der Vergleichsrechner lädt die Konditionen bei jedem Aufruf neu; er ist die einzige Stelle auf dieser Seite, an der Zahlen zu Produkten stehen.
Was in der Prosa steht, sind die Regeln: wer beaufsichtigt, wer Auskunft gibt, welcher Steuersatz auf welche Ertragsart fällt und was die Einlagensicherung deckt. Das sind Angaben, die sich nicht mit dem Markt ändern.
Wir behaupten über einzelne Anbieter nichts, was wir nicht belegen können. Wo eine Angabe vom Einzelfall abhängt, steht sie als Prüfpunkt und nicht als Feststellung. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.