Broker im Vergleich

Aktualisiert am 6. Oktober 2026

Ein Depot ist der Ort, an dem Ihre Wertpapiere liegen. Ein Broker ist der Ort, an dem Ihre Order ausgeführt wird. Bei vielen Anbietern ist beides dasselbe, aber es sind zwei verschiedene Leistungen – und beim Vergleich zählt vor allem die zweite.

Diese Seite erklärt, woran sich ein Broker messen lassen muss: an der Qualität der Ausführung, an den Handelsplätzen, die er anbietet, und an der Frage, wie er sich eigentlich finanziert, wenn er keine Ordergebühren verlangt. Die Konditionen der Anbieter stehen im Rechner.

Symbolbild.

Broker vergleichen

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt Orderkosten, Handelsplätze und Depotführung je Anbieter. Konditionen ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Aufgabe
Orders ausführen – nicht beraten
Kosten
Ordergebühr plus Handelsplatz- und Währungskosten
Qualität
Handelsplätze, Spread, Ausführungsgeschwindigkeit
Geschäftsmodell
Ordergebühr, Spread, laufende Gebühr oder Währungsaufschlag – nie alles gratis
Verwahrung
Sondervermögen, unabhängig vom Broker

Was ein Broker tut – und was nicht

Ein Broker führt Ihre Kauf- und Verkaufsaufträge aus. Er wählt den Handelsplatz, leitet die Order weiter und verbucht das Ergebnis in Ihrem Depot. Er berät Sie nicht, und er haftet nicht für Ihre Anlageentscheidung.

Das ist der Unterschied zu einem Berater oder Vermittler, und es ist der Grund, warum Broker günstig sind: Sie kaufen keine Empfehlung, sondern eine technische Leistung. Wer Beratung will, findet sie bei einem Vermittler oder in einer Filiale – und bezahlt sie über höhere Kosten, ob er sie nutzt oder nicht.

Was ein Broker dagegen sehr wohl beeinflusst, ist der Preis, zu dem Ihre Order ausgeführt wird. Zwei Broker, die dieselbe Aktie für dieselbe Gebühr handeln, können Ihnen unterschiedliche Ergebnisse liefern – je nachdem, wo sie kaufen.

Wie sich ein Broker heute finanziert

Kein Broker arbeitet kostenlos. Die Frage ist nur, an welcher Stelle er verdient – und ob Sie diese Stelle sehen.

Lange war die Antwort bei vielen Neobrokern dieselbe: die Vergütung für den Orderfluss. Statt eine Ordergebühr vom Kunden zu nehmen, erhielt der Broker eine Zahlung von dem Handelssystem oder Market Maker, an das er die Order leitete. Für den Kunden sah die Order gebührenfrei aus, und der Posten war offenlegungspflichtig – er stand in den Unterlagen, war also lesbar, auch wenn er nicht auf der Abrechnung auftauchte.

Dieses Modell ist in der Europäischen Union verboten. Die maßgebliche Vorschrift ist Art. 39a Abs. 1 MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014), eingefügt durch die Verordnung (EU) 2024/791. Sie untersagt es, Zahlungen oder nicht monetäre Vorteile Dritter dafür anzunehmen, dass Kundenaufträge an eine bestimmte Ausführungsstelle geleitet werden.

Der Zeitplan, in der Reihenfolge, in der er für Sie zählt: Für die grenzüberschreitende Verteilung galt das Verbot bereits ab dem 28. März 2024. Deutschland hat die zweijährige Übergangsregelung genutzt, sodass die Vergütung für den Orderfluss hierzulande bis zum 30. Juni 2026 möglich war. Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Verbot vollständig: Ein deutsches Institut darf für die Weiterleitung von Kundenaufträgen keine Zahlungen oder sonstigen Vorteile Dritter mehr annehmen. Das ist geltendes Recht, keine Ankündigung.

Ergänzt wird das durch die Aufsichtsmitteilung 05/2026 (WA) der BaFin vom 22. Juli 2026, die bis zum 30. Juni 2029 gilt. Sie benennt drei Gestaltungen, die die Aufsicht nicht akzeptiert – und alle drei laufen auf denselben Maßstab hinaus, die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung. Wer einen Zahlungsstrom umbenennt, nimmt ihn damit nicht aus Art. 39a Abs. 1 MiFIR heraus.

  1. "Zahlung im Auftrag des Kunden". Die Vergütung wird über ein Kundenkonto geleitet, während das Institut im Gegenzug seine Ordergebühr senkt. Wirtschaftlich bleibt es dieselbe Zahlung für denselben Zweck – und damit verboten.
  2. "Zwischenkommissar". Ein eingeschalteter Vermittler kann sich nicht darauf berufen, keinen direkten Kundenkontakt zu haben, wenn er weiß, dass die Aufträge von Privatkunden stammen. Die Aufsicht sieht die Orderkette durchgehend an.
  3. "Konzerneigener Handelsplatz mit überhöhten Gebühren". Die Gebühren eines konzerneigenen Ausführungsplatzes müssen an Markt- und Kostenmaßstäben gemessen werden. Ein konzerninterner Zahlungsfluss ist kein Ausweg.

Was weiterhin erlaubt ist, gehört in dieselbe Betrachtung: der Eigenhandel als systematischer Internalisierer oder als Market Maker an einem Handelsplatz – dort trägt das Institut das Risiko und schuldet die bestmögliche Ausführung nach Art. 27 Abs. 1 MiFID II. Ebenfalls erlaubt bleiben produktbezogene Vertriebsvergütungen für Primärmarktprodukte, für die es keinen liquiden Sekundärmarkt gibt, solange sie unabhängig vom Orderweg gezahlt werden. Die zugehörigen Fragen und Antworten der Kommission hat die ESMA am 3. März 2026 veröffentlicht.

Für den Vergleich hat das eine unangenehme Folge. Die Einnahmequelle, aus der eine Order zum Preis von null Euro finanziert wurde, ist weggefallen. Wer heute ohne Ordergebühr anbietet, verdient an einer anderen Stelle – und die drei üblichen Stellen sind: der Spread, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs, ein Abonnement- oder Depotmodell mit einer laufenden Gebühr unabhängig von der Zahl der Orders, und der Aufschlag bei der Währungsumrechnung. Keiner dieser Posten erscheint als Gebühr im Orderticket. Der Preis ist damit von einer Zahl, die man lesen konnte, zu Zahlen geworden, die man nicht liest.

Woran erkenne ich heute einen teuren Broker?

  1. Spread prüfen – vergleichen Sie Geld- und Briefkurs im Orderdialog, bevor Sie abschicken. Bei gebührenfreien Ordern ist das der Posten, der die Gebühr ersetzt.
  2. Laufende Gebühr prüfen – gibt es ein Abonnement oder ein Depotmodell, und was ist darin enthalten? Eine laufende Gebühr fällt auch in Monaten ohne Order an.
  3. Währungsaufschlag prüfen – er steht im Preis- und Leistungsverzeichnis, nicht im Orderticket, und trifft jede Order in Fremdwährung.
  4. Nach der Finanzierung fragen – ein Anbieter, der auf diese Frage keine der drei Stellen benennt, hat eine vierte, die Sie noch nicht kennen.

Die zweite Frage betrifft nicht den Broker, sondern das Geld: Was auf dem Verrechnungskonto liegt, ist kein Sondervermögen, sondern eine Forderung – und sie kann unverzinst liegen. Ob für das Guthaben die Einlagensicherung greift, hängt davon ab, wo das Konto geführt wird: bei einem Kreditinstitut, bei einem Wertpapierinstitut oder in einem Geldmarktfonds. Die drei Fälle beschreibt der Depot-Vergleich; hier gehört die Frage hin, weil sie die Wahl des Brokers mitentscheidet.

Die Arten von Brokern

Der Markt in Deutschland teilt sich in vier Gruppen, die sich in Kosten, Sortiment und Handelsplätzen unterscheiden:

Neobroker
Schlanke App, außerbörslicher Handel über einen oder wenige Handelsplätze, niedrige oder keine Ordergebühren. Sortiment meist auf gängige Aktien, ETFs und Fonds beschränkt. Kein Telefon-Support, kein Berater.
Direktbank-Broker
Wertpapierhandel bei einer Direktbank, meist mit Zugang zu mehreren Handelsplätzen einschließlich Xetra. Orderkosten im mittleren Bereich, Depotführung häufig kostenlos.
Filialbank-Broker
Handel über die Hausbank, oft mit Zugang zu allen Börsen und persönlicher Beratung. Höhere Orderkosten, häufig Depotgebühr. Die Beratung ist im Preis enthalten, ob Sie sie nutzen oder nicht.
Auslandsbroker
Sitz außerhalb Deutschlands, oft sehr niedrige Orderkosten und ein breiteres internationales Sortiment. Dafür andere Verwahrregeln und kein automatischer Steuerabzug – dazu unten mehr.

Für die Wahl ist weniger die Kategorie entscheidend als die Frage, ob der Broker die Wertpapiere führt, die Sie handeln wollen, und ob er die Handelsplätze anbietet, über die Sie handeln wollen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Ordergebühr ist nur ein Teil. Bei einem Broker fallen bis zu vier Kostenarten an, und zwei davon sehen Sie nicht auf der Abrechnung:

  1. Ordergebühr – der ausgewiesene Preis pro Kauf oder Verkauf. Meist ein Festbetrag, teilweise mit einem prozentualen Anteil, oft mit Unter- und Obergrenze.
  2. Handelsplatzgebühr – einige Handelsplätze berechnen eigene Entgelte, die der Broker weiterreicht. Steht im Preis- und Leistungsverzeichnis, nicht immer im Orderticket.
  3. Währungsumrechnung – bei Ordern in Fremdwährung. Ein Aufschlag auf den Umrechnungskurs, der nirgends als Betrag erscheint.
  4. Spread – die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs zum Zeitpunkt der Ausführung. Keine Gebühr, aber der wirtschaftlich größte Posten bei kleinen Ordern.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und der am schwersten zu vergleichende. Ein Broker mit kostenlosen Orders über einen Handelsplatz mit breitem Spread kostet Sie bei einer 500-Euro-Order möglicherweise mehr als ein Broker mit fünf Euro Gebühr über einen Handelsplatz mit engem Spread.

Was Sie messen können, bevor Sie sich entscheiden: Legen Sie dieselbe Wertpapier- und Betragsgröße bei beiden Brokern in den Orderdialog und vergleichen Sie den angezeigten Kaufkurs. Die Differenz zwischen dem Kurs, den der Broker A stellt, und dem, den Broker B stellt, ist der eigentliche Kostenunterschied – und er ist größer als jede Ordergebühr.

Der Depotwechsel: die Gebühr, die es nicht geben darf

Ein Sonderfall unter den Kosten ist der Wechsel selbst. Verlangt ein Anbieter für die Übertragung Ihres Depots eine Gebühr, ist diese Klausel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam: In zwei Entscheidungen vom 30. November 2004 (XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04) hat der Gerichtshof eine Übertragungsgebühr an § 307 BGB gemessen und für unwirksam gehalten. Weitergegeben werden dürfen nur echte Kosten Dritter – also Beträge, die eine fremde Stelle für den Übertrag tatsächlich berechnet. Verlangt der Anbieter die Gebühr trotzdem, führt der Beschwerdeweg über die BaFin.

Checkliste vor dem Depotwechsel

  1. Voll- oder Teilübertrag festlegen – bei einer Teilübertragung bleibt der Verlusttopf im alten Depot; die zurückgebliebenen Verluste stehen für Gewinne im neuen Depot nicht mehr zur Verfügung (siehe den Abschnitt zu den Steuern).
  2. Kosten vorab schriftlich verlangen – welche Beträge sollen anfallen, und welche davon sind echte Kosten Dritter? Alles andere darf nicht berechnet werden.
  3. Verlustbestand prüfen – klären Sie vorher, welche Verluste im alten Depot zurückbleiben und wie sie dort künftig genutzt werden können.
  4. Kostenaufstellung bestätigen lassen – lassen Sie sich die Aufstellung vor der Beauftragung schriftlich geben, damit sie im Streitfall belegbar ist.
  5. Bei verlangter Gebühr – weisen Sie auf die Unwirksamkeit hin, und nutzen Sie bei Bedarf den Beschwerdeweg über die BaFin.

Handelsplätze: der eigentliche Unterschied

Der Broker wählt nicht den Preis – er wählt den Ort, an dem der Preis gefunden wird. Deshalb ist die Liste der Handelsplätze das aussagekräftigste Merkmal eines Brokers.

Börsen
Xetra und die Regionalbörsen. Zentraler Handel mit Orderbuch und offizieller Preisbildung, Handelszeiten werktags. Xetra gilt als Referenzmarkt für deutsche Aktien.
Außerbörslicher Handel
Handel über einen Market Maker oder ein Handelssystem wie Tradegate, gettex oder LS Exchange. Häufig außerhalb der Börsenzeiten möglich, oft engere Spreads bei kleinen Stückzahlen.
Ausländische Handelsplätze
Für Werte, die in Deutschland nicht handelbar sind. Zusätzliche Kosten und Währungsrisiken.

Was daraus für den Vergleich folgt

  • Wer nur einen einzigen Handelsplatz hat, hat keine Wahl. Bei breiten Spreads oder ungewöhnlichen Stückzahlen fehlt die Alternative. Wer regelmäßig außerhalb der Börsenzeiten handelt, braucht einen außerbörslichen Weg.
  • Wer große Stückzahlen handelt, braucht Zugang zu einem Markt mit ausreichender Tiefe. Ein einzelner Market Maker kann große Orders nicht immer ohne Kursbewegung aufnehmen.
  • Wer außerbörslich handelt, sollte den angebotenen Kurs gegen den Referenzkurs prüfen. Die Differenz ist der Preis, den der Market Maker für sich einrechnet.

Orderarten und Ausführung

Die Orderart bestimmt, welchen Preis Sie akzeptieren – und damit, ob die Gebühr oder der Kurs der größere Kostenfaktor ist.

Market
Ausführung zum nächstbesten verfügbaren Preis. Immer ausgeführt, Preis unbekannt. Bei liquiden Werten am Hauptmarkt vertretbar, bei Nebenwerten riskant.
Limit
Ausführung nur zu Ihrem Preis oder besser. Kann unausgeführt bleiben. Bei breitem Spread die einzige Orderart, die Sie vor dem Kurs schützt, den Sie gerade nicht gesehen haben.
Stop-Loss
Löst bei Erreichen einer Kursschwelle eine Market-Order aus. Sichert gegen Verluste ab, aber zum Preis nach der Auslösung – in einem fallenden Markt kann das deutlich unter der Schwelle liegen.
Stop-Limit
Löst bei Erreichen der Schwelle aus, führt aber nur zu einem Limit aus. Mehr Preiskontrolle, weniger Sicherheit, dass die Order überhaupt ausgeführt wird.
Trailing Stop
Ein Stop, der dem Kurs nach oben folgt und bei Umkehr auslöst. Sichert einen Teil des Gewinns. Funktioniert nur, solange der Kurs steigt – und der Abstand zum Kurs bestimmt, wie viel Schwankung Sie tolerieren.

Für den Brokervergleich ist relevant, welche Orderarten überhaupt angeboten werden und mit welcher Gültigkeit. Manche Broker erlauben nur Tagesgültigkeit, andere bis zu mehreren Monaten. Eine Limit-Order, die nach einem Tag verfällt, ist praktisch wertlos, wenn Sie nicht täglich ins Depot schauen wollen.

Auslandsbroker

Broker mit Sitz außerhalb Deutschlands bieten häufig niedrigere Orderkosten, ein breiteres internationales Sortiment und direkten Zugang zu ausländischen Börsen. Dafür kommen drei Punkte hinzu, die den Vergleich verändern.

  1. Kein automatischer Steuerabzug. Ein inländischer Broker führt die Abgeltungssteuer ab, berücksichtigt Ihren Freistellungsauftrag und stellt eine Jahressteuerbescheinigung aus. Ein Auslandsbroker tut das in der Regel nicht. Sie müssen die Erträge und Veräußerungsgewinne dann selbst in der Steuererklärung angeben und die Steuer nachzahlen.
  2. Andere Verwahrung und andere Auffangsysteme. Die Sondervermögensregelung, die Ihre Wertpapiere aus der Insolvenzmasse heraushält, folgt dem Recht des Verwahrlandes. In der EU ist der Schutz regelmäßig vergleichbar, außerhalb der EU nicht zwingend. Prüfen Sie, wo die Papiere tatsächlich verwahrt werden.
  3. Verbraucherrechte und Streitbeilegung. Bei einem Anbieter im Ausland läuft ein Streit nicht über den deutschen Ombudsmann. Zuständige Aufsicht und Beschwerdeweg liegen im Sitzland.

Für Anleger, die ihre Steuererklärung ohnehin machen und die Fremdwährungsthematik beherrschen, kann ein Auslandsbroker sinnvoll sein. Für alle anderen ist der Verwaltungsaufwand ein echter Kostenfaktor – und einer, der nicht auf der Preisliste steht.

Steuern beim Broker

Bei einem inländischen Broker ist die Steuer erledigt: Er führt für Kapitalerträge die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag ab und berücksichtigt dabei Ihren Freistellungsauftrag. Verluste werden innerhalb des Depots verrechnet, mit der Einschränkung, dass Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen.

Bei einem ausländischen Broker entfällt dieser Service. Sie müssen:

  • alle Erträge und Veräußerungsgewinne in der Steuererklärung angeben – auch thesaurierte Erträge und die Vorabpauschale
  • eine Verlustverrechnung aus anderen Töpfen selbst beantragen
  • gegebenenfalls eine im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf Anrechenbarkeit prüfen lassen

Ein Punkt, der beim Wechsel zu spät auffällt: Bei einer Teilübertragung bleibt der Verlusttopf im alten Depot. Die zurückgebliebenen Verluste können nicht gegen Gewinne verrechnet werden, die nach dem Wechsel im neuen Depot anfallen – sie wirken dort nicht. Wer Verluste stehen hat und das Depot nur teilweise überträgt, sollte das vorher durchrechnen und nicht als Nebenschritt der Kontoeröffnung behandeln.

Der Zinsvorteil eines Brokerwechsels muss diesen Aufwand übersteigen. Bei einem kleineren Depot ist das oft nicht der Fall, bei einem größeren schon. Rechnen Sie mit Ihrer eigenen Orderfrequenz und Depotgröße, nicht mit einem allgemeinen Mittelwert.

Worauf Sie beim Broker-Vergleich achten sollten

In dieser Reihenfolge geprüft:

  1. Handelsplätze – welche sind verfügbar, auch außerhalb der Börsenzeiten und für ausländische Werte?
  2. Orderkosten – Grundpreis, prozentualer Anteil, Unter- und Obergrenze, Mindestordervolumen
  3. Orderarten und Gültigkeit – Limit, Stop, Stop-Limit, und wie lange gilt eine Order?
  4. Geschäftsmodell – wie verdient der Broker, wenn Orders kostenlos sind?
  5. Sortiment – sind die Wertpapiere handelbar, die Sie tatsächlich brauchen?
  6. Fremdwährung – welcher Aufschlag, und kann ich in Originalwährung handeln?
  7. Verrechnungskonto – Guthabenverzinsung, Kosten für Ein- und Auszahlungen
  8. Steuer – inländischer Broker mit automatischem Abzug, oder Auslandsbroker mit Eigenarbeit?
  9. Erreichbarkeit – gibt es einen Telefonweg, oder nur ein Kontaktformular?

Der letzte Punkt ist eine Abwägung, keine Empfehlung. Ein Broker ohne Telefon ist billiger, weil Support teuer ist – solange alles läuft, spielt das keine Rolle. Es spielt eine Rolle an dem Tag, an dem eine Order falsch ausgeführt wurde oder ein Depotzugang gesperrt ist. Überlegen Sie, wie viel Ihnen dieser Fall wert ist.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Broker und einem Depot?

Das Depot verwahrt Ihre Wertpapiere, der Broker führt Ihre Orders aus. Bei den meisten Anbietern ist beides im selben Vertrag, rechtlich sind es aber zwei Leistungen. Vergleicht man Broker, vergleicht man die Ausführung – die Verwahrung ist bei allen deutschen Anbietern als Sondervermögen geschützt.

Sind gebührenfreie Broker wirklich kostenlos?

Nein. Lange war die Vergütung für den Orderfluss die Gegenfinanzierung: Der Broker erhielt eine Zahlung von dem Handelssystem, an das er die Order weiterleitete. Dieses Modell ist durch Art. 39a Abs. 1 MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014), eingefügt durch die Verordnung (EU) 2024/791, verboten; in Deutschland gilt das Verbot seit dem 1. Juli 2026 vollständig. Die BaFin hat in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2026 (WA) klargestellt, dass auch umbenannte Zahlungsströme darunter fallen. Wer heute ohne Ordergebühr anbietet, verdient am Spread, an einer laufenden Gebühr oder am Währungsaufschlag. Vergleichen Sie deshalb den Ausführungskurs, nicht die Gebühr.

Darf mein Broker für den Depotwechsel eine Gebühr verlangen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04, beide vom 30. November 2004) ist eine Übertragungsgebühr an § 307 BGB zu messen und unwirksam; weitergegeben werden dürfen nur echte Kosten Dritter. Verlangt der Anbieter die Gebühr trotzdem, führt der Beschwerdeweg über die BaFin. Beachten Sie außerdem: Bei einer Teilübertragung bleibt der Verlusttopf im alten Depot und wirkt nicht für Gewinne im neuen Depot.

Woran erkenne ich einen guten Broker?

An den Handelsplätzen, die er anbietet, an den Orderarten und ihrer Gültigkeit, an den Gesamtkosten einschließlich Währungsumrechnung und an der Frage, wie er sich finanziert. Die Ordergebühr allein ist kein Qualitätsmerkmal.

Warum ist der Spread wichtiger als die Ordergebühr?

Der Spread ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs und fällt bei jedem Geschäft an, ohne als Gebühr ausgewiesen zu werden. Bei kleinen Ordern ist er oft höher als die Ordergebühr. Ein Broker mit kostenlosen Orders zu breitem Spread kann teurer sein als einer mit Gebühr zu engem Spread.

Was ist eine Stop-Loss-Order?

Eine Order, die bei Erreichen einer Kursschwelle eine Verkaufsorder auslöst. Sie schützt vor weiteren Verlusten, aber die Ausführung erfolgt zum dann gültigen Preis – der in einem fallenden Markt deutlich unter der Schwelle liegen kann. Eine Stop-Limit-Order gibt zusätzlich ein Limit vor, kann dann aber unausgeführt bleiben.

Kann ich als Deutscher bei einem ausländischen Broker handeln?

Ja. Sie müssen die Erträge dann selbst versteuern, weil der ausländische Broker keine Abgeltungssteuer abführt und keinen Freistellungsauftrag berücksichtigt. Prüfen Sie außerdem, in welchem Land die Wertpapiere verwahrt werden und welcher Beschwerdeweg im Streitfall gilt.

Was kostet eine Order?

Bei vielen Brokern ist die Order gebührenfrei; bei anderen fällt eine Gebühr mit festem und variablem Anteil an. Dazu kommen je nach Handelsplatz und Währung weitere Kosten. Der Rechner zeigt die Konditionen der Anbieter.

Brauche ich für einen Broker eine Beratung?

Nein – ein Broker berät grundsätzlich nicht und ist dafür auch nicht haftbar. Wenn Sie Beratung wünschen, ist der Weg über einen Vermittler oder eine Filiale richtig, und Sie bezahlen sie über höhere Kosten. Ein Broker ist die richtige Wahl, wenn Sie selbst entscheiden.