ETF-Sparplan im Vergleich

Aktualisiert am 4. Oktober 2026

Ein ETF-Sparplan ist die einfachste Form, regelmäßig in den Kapitalmarkt zu investieren: Sie legen einen Betrag und ein Wertpapier fest, und der Kauf erfolgt automatisch. Der Anbieter führt den Sparplan aus, Sie müssen nichts weiter tun.

Diese Seite erklärt, wie Sie dabei die Kosten richtig lesen – und warum die vielzitierte Gesamtkostenquote eines Fonds nur ein Teil der Wahrheit ist. Was der Rechner zeigt, sind die Konditionen der Anbieter; was hier steht, ist das, wonach Sie sie beurteilen.

Symbolbild.

ETF-Sparplan vergleichen

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt Ausführungskosten, Mindestraten und die Anzahl kostenlos besparbarer ETFs je Anbieter. Konditionen ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Was ein ETF ist
Ein Fonds, der einen Index nachbildet und an der Börse handelbar ist
Laufende Kosten
Gesamtkostenquote (TER) – bei Indexfonds meist niedrig
Ausführungskosten
Je Sparplanausführung, bei vielen Anbietern kostenlos
Verwahrung
Sondervermögen – Ihr Eigentum, nicht Insolvenzmasse der Bank
Versteckte Kosten
Tracking-Differenz, Spread, quellensteuerliches Domizil

Was ein ETF ist

Unterscheidung Zwei Begriffe, zwei Fragen
  • ETFDie Handelsform: börsengehandelt. Sie bestimmt, wie ein Auftrag ausgeführt wird, und damit die Ausführungskosten.
  • IndexfondsDie Anlagestrategie: passive Nachbildung. Sie bestimmt, welche Werte im Fonds liegen, und damit das Risiko.

Die beiden Begriffe lassen sich kreuzen: Ein Indexfonds muss kein ETF sein, und ein ETF muss keinen Index nachbilden. Für den Sparplan sind deshalb zwei Entscheidungen zu treffen, nicht eine.

Ein ETF ist ein Fonds, der an der Börse gehandelt wird und einen Index nachbildet. Statt einzelne Aktien auszuwählen, kauft der Fonds die Werte des Index in derselben Gewichtung. Sie bekommen damit die Durchschnittsrendite des Marktes, nicht den Versuch einer Auswahl darüber.

Die beiden Begriffe, die dabei auseinandergehalten werden müssen: ETF bezeichnet die Handelsform – börsengehandelt. Indexfonds bezeichnet die Anlagestrategie – passive Nachbildung. Ein Indexfonds kann ein ETF sein oder ein klassischer Fonds zum Fondspreis; ein ETF kann einen Index nachbilden oder eine andere passive Regel verfolgen.

Für den Sparplan ist die Handelsform entscheidend, weil sie die Ausführungskosten bestimmt. Die Strategie bestimmt das Risiko. Beides sind unterschiedliche Entscheidungen.

Wie ein Sparplan läuft

Ein Sparplan ist ein Dauerauftrag ins Depot. Sie legen fest: welcher ETF, welcher Betrag, welcher Ausführungstag und welcher Rhythmus. Der Anbieter zieht den Betrag ein und kauft Anteile – bei manchen Anbietern Bruchteile, bei anderen nur ganze Anteile.

Ausführungstag
Der Tag, an dem gekauft wird. Meist monatlich oder quartalsweise wählbar. Fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Ausführung.
Betrag
Meist ab einer Mindestrate. Ob Bruchteile gekauft werden, unterscheidet sich je Anbieter – bei hohen Anteilspreisen ist das relevant.
Rhythmus
Monatlich, zweimonatlich, quartalsweise, halbjährlich. Häufigere Ausführung bedeutet mehr Einzelorders, aber nicht zwingend mehr Kosten.
Änderbarkeit
Raten können meist kostenlos angepasst, pausiert oder beendet werden. Prüfen Sie das – es ist im Zweifel wichtiger als der Preis.

Der Vorteil des automatischen Sparens liegt nicht in einem Marktvorteil, sondern im Verhalten: Es entfernt die Entscheidung, ob und wann Sie kaufen. Die Entscheidung wird umso schwerer, je stärker die Kurse schwanken – genau dann, wenn ein Sparplan am wertvollsten wäre.

Die drei Kostenebenen

Bei einem ETF-Sparplan fallen Kosten an drei verschiedenen Stellen an, und sie werden völlig unterschiedlich abgerechnet. Nur zwei davon sehen Sie auf einer Abrechnung.

  1. Ausführungskosten – der Betrag pro Sparplanausführung. Bei vielen Anbietern kostenlos, teilweise begrenzt auf eine Anzahl von Sparplänen. Sie sehen diesen Posten auf jeder Ausführungsabrechnung.
  2. Laufende Fondskosten (TER) – die jährliche Kostenquote des Fonds, die direkt aus dem Fondsvermögen entnommen wird. Sie wird nicht abgerechnet, sondern ist bereits im Anteilspreis enthalten. Sie zahlen sie, ohne eine Rechnung zu sehen.
  3. Erwerbskosten des Fonds – bei ETFs in der Regel kein Ausgabeaufschlag. Wo ein Anbieter nur Fonds mit Aufschlag anbietet, ist das ein Kostentreiber, der im Orderticket nicht sichtbar ist.

Ordner man das nach Größe: Bei den heute üblichen Low-Cost-ETFs ist die TER der größere Posten über die Zeit, weil sie jedes Jahr anfällt. Die Ausführungskosten fallen pro Order an und werden bei monatlichen Sparplänen zwölfmal im Jahr berechnet – bei den meisten Anbietern aber nicht mehr.

TER und Tracking-Differenz: warum die TER allein nichts sagt

Die Gesamtkostenquote (TER) gibt an, wie hoch die jährlichen Kosten des Fonds sind, ausgedrückt als Prozentsatz des Fondsvermögens. Sie ist die am einfachsten zu vergleichende Kennzahl – und deshalb wird sie überbewertet.

Denn die TER ist nicht das, was Ihnen vom Index weggenommen wird. Dafür gibt es die Tracking-Differenz: die Abweichung zwischen der Rendite des Fonds und der Rendite des Index, den er nachbildet. Sie ist die Kennzahl, die tatsächlich beschreibt, wie gut ein Fonds seine Aufgabe erfüllt – und sie kann von der TER deutlich abweichen.

Warum die beiden auseinanderfallen

  • Quellensteuer auf Dividenden. Ausländische Dividenden werden bereits vor der Auszahlung am Fondsvermögen besteuert. Wie hoch, hängt vom Domizil ab. Dieser Effekt verringert die Rendite, taucht aber nicht in der TER auf.
  • Wertpapierleihe. Einige Fonds verleihen Wertpapiere und erzielen daraus Erträge, die dem Fondsvermögen zugutekommen und die TER zum Teil ausgleichen.
  • Nicht vollständige Investitionsquote. Fonds halten einen kleinen Teil des Vermögens in Bar für Rücknahmen. Dieser Teil wirft keine Marktrendite ab.
  • Optimierungsstrategien. Bei synthetischen Fonds oder bei der Nachbildung mit einer Auswahl statt aller Werte entstehen Abweichungen – in beide Richtungen.

Die praktische Folge: Vergleichen Sie ETFs mit demselben Index nicht über die TER, sondern über die Tracking-Differenz. Ein Fonds mit einer höheren TER kann über Jahre besser abschneiden als einer mit niedrigerer, wenn er seine Nachbildung besser im Griff hat. Die Tracking-Differenz steht in den Basisinformationsblättern oft nicht als Zahl, sondern ergibt sich aus dem Vergleich der Jahresergebnisse mit dem Index.

Physisch oder synthetisch

Es gibt zwei Wege, einen Index nachzubilden:

Physisch nachbildend
Der Fonds kauft tatsächlich die Wertpapiere des Index. Bei großen Indizes oft eine Auswahl oder eine optimierte Stichprobe.
Synthetisch
Der Fonds kauft ein anderes Wertpapierportfolio und tauscht dessen Rendite über ein Tauschgeschäft gegen die Indexrendite. Vorteil: auch schwer handelbare Indizes lassen sich präzise abbilden.

Synthetische ETFs tragen ein Kontrahentenrisiko: Fällt der Tauschpartner aus, kann ein Teil des Fondsvermögens betroffen sein. Das ist gesetzlich begrenzt, aber nicht null. Physische ETFs tragen dieses Risiko nicht, dafür können sie durch Wertpapierleihe ein anderes, ebenfalls begrenztes Risiko aufweisen.

Die Wahl ist keine Glaubensfrage. Für breite Standardindizes spricht wenig gegen die physische Nachbildung. Für spezielle Indizes mit illiquiden Bestandteilen ist die synthetische Variante technisch überlegen. Prüfen Sie im Verkaufsprospekt, welches Verfahren verwendet wird und wie die Absicherung aussieht.

Thesaurierend oder ausschüttend – und was steuerlich daran hängt

Ausschüttende Fonds zahlen Erträge an die Anleger aus; sie landen auf dem Verrechnungskonto und müssen von Hand wieder angelegt werden. Thesaurierende Fonds behalten die Erträge und legen sie automatisch im Fondsvermögen an – der Anteilspreis steigt entsprechend.

Wer automatisch spart, will in der Regel thesaurieren, weil dann auch die Erträge automatisch angelegt werden und kein manueller Schritt nötig ist. Der frühere steuerliche Vorteil der thesaurierenden Fonds ist seit der Investmentsteuerreform weitgehend entfallen – beide Varianten werden inzwischen ähnlich behandelt.

Der steuerliche Mechanismus, der beide betrifft

Auf Ausschüttungen fällt die Abgeltungssteuer im Jahr der Ausschüttung an, wie bei jeder Kapitalanlage. Bei thesaurierenden Fonds gibt es daneben die Vorabpauschale: einen Mindestbetrag, der jährlich als Ertrag gilt, auch wenn nichts ausgeschüttet wurde, und der versteuert wird. Damit soll verhindert werden, dass Erträge durch Thesaurierung vollständig in die Zukunft verlagert werden.

Geregelt ist die Vorabpauschale in § 18 des Investmentsteuergesetzes. Der Basisertrag ist der Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres, multipliziert mit siebzig Prozent des Basiszinses (§ 18 Abs. 1 InvStG). Ausschüttungen des Jahres mindern die Vorabpauschale, denn versteuert wird der Betrag, um den die Ausschüttungen hinter dem Basisertrag zurückbleiben.

Die Begrenzung nach oben ist gesetzlich, und sie ist für Leser die wichtigste Zeile: Der Basisertrag ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs zwischen dem ersten und dem letzten im Jahr festgesetzten Rücknahmepreis begrenzt, zuzüglich der Ausschüttungen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Ist der Fonds nicht gestiegen, entsteht keine Vorabpauschale. Das ist nicht Praxis und keine Kulanz, sondern der Gesetzestext.

Zwei weitere Regeln gehören zur Rechnung: Nach § 18 Abs. 2 InvStG mindert sich der Betrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Monat des Erwerbs – ein Fonds, der im November gekauft wurde, trägt also nur etwa zwei Zwölftel. Und der Basiszins wird aus den Zinsstrukturdaten der Bundesbank zum ersten Handelstag des Jahres abgeleitet und vom Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Ein fester Satz steht deshalb bewusst nirgends: Der Wert wird jährlich neu festgelegt. Den geltenden Satz nennt die Veröffentlichung, rechnen lässt er sich im Rechner.

Was im Januar passiert

Die Vorabpauschale ist kein Buchungsvorgang, sondern ein Liquiditätstermin. Die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen:

  1. Der Basisertrag wird ermittelt – Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres mal siebzig Prozent des Basiszinses. Ermittelt wird er, ohne dass Sie etwas verkauft haben.
  2. Der tatsächliche Wertzuwachs begrenzt ihn – ist der Fonds im Jahr weniger gestiegen als der Basisertrag, wird nur der tatsächliche Zuwachs zuzüglich der Ausschüttungen angesetzt.
  3. In einem Verlustjahr ist er null – fällt der Fonds, gibt es keinen Wertzuwachs, und damit fällt keine Vorabpauschale an.
  4. Der Betrag gilt als zugeflossen – gesetzlich am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres (§ 18 Abs. 3 InvStG). Die Abrechnung für ein Jahr erreicht Sie also erst Anfang des nächsten, und dann muss das Geld auf dem Verrechnungskonto liegen.
  5. Die Steuer darauf wird abgeführt – die Bank verrechnet sie mit Ihrem Freistellungsauftrag. Ist der aufgebraucht oder nicht erteilt, wird der Betrag vom Verrechnungskonto abgebucht.
  6. Der Betrag wird später angerechnet – bei einem Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale berücksichtigt.

Praktisch ist der Schritt der entscheidende, in dem die Steuer abgeführt wird: In einem Jahr, in dem Sie nichts verkauft und nichts ausgeschüttet bekommen haben, braucht Ihr Verrechnungskonto trotzdem Deckung – und zwar zu Beginn des Folgejahres, nicht irgendwann im Jahr. Wer keinen Freistellungsauftrag hinterlegt hat und dort kein Guthaben hält, merkt die Steuer erst bei der Abbuchung. Deshalb gehört beides zusammen: ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe und ein Blick auf den Kontostand zum Jahreswechsel.

Verluste: der Unterschied zwischen Aktie und Fonds

Wenn Sie mit Verlust verkaufen, entscheidet die Art des Wertpapiers darüber, womit dieser Verlust verrechnet werden darf. § 20 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes zieht dabei eine Grenze, die beim ETF-Sparplan selten bedacht wird.

Verluste aus Aktien
Sie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Sie sind in einem eigenen Topf eingeschlossen – mit Zinsen, Ausschüttungen oder Fondsgewinnen lassen sie sich nicht verrechnen.
Verluste aus Fonds
Sie fallen in den allgemeinen Verrechnungstopf. Dort können sie auch mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Verluste aus Termingeschäften
Für sie besteht die Beschränkung nicht mehr: Das Jahressteuergesetz vom 22. November 2024 hat den früheren Verrechnungsvorbehalt aufgehoben. Die Grenze gilt damit nur noch für Aktien.

Daraus folgt: Ein Verlust aus einem Fonds kann steuerlich mehr wert sein als ein gleich hoher Verlust aus einer Aktie, weil er auf einen größeren Kreis von Gewinnen trifft. Wer beides im Depot hat, sollte bei einem Verkauf mit Verlust wissen, in welchen Topf der Verlust fällt.

Die Aktien-Beschränkung ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvL 3/21). Die Vorlage des Bundesfinanzhofs (VIII R 11/18) liegt dem Zweiten Senat seit dem 28. Juni 2021 vor und steht in der Jahresvorschau des Gerichts für 2026. Sie gilt bis zu einer Entscheidung weiter – die Beschreibung hier ist die geltende Rechtslage, nicht das Ergebnis des Verfahrens. Praktisch müssen Sie dafür nichts tun: Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Januar 2022 ergeht jede Veranlagung seit dem Veranlagungszeitraum 2009 zu diesem Punkt vorläufig. Fällt die Regelung, wirkt das von Amts wegen – ohne Einspruch und ohne Antrag.

Teilfreistellung: ein Status, kein Etikett

Bei Fonds ist ein Teil der Erträge steuerlich freigestellt – das ist die Teilfreistellung. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt nicht vom Namen des Fonds ab, sondern von seiner Kapitalbeteiligungsquote: dem Anteil, den der Fonds tatsächlich in Aktien hält. Diese Quote wird nicht einmal festgestellt, sondern laufend überprüft.

Die Entscheidungsregel lautet deshalb:

  • Nicht die Kategorie prüfen, sondern die Quote. Die Einordnung auf der Produktseite ist eine Beschreibung, keine Zusage. Maßgeblich ist die Kapitalbeteiligungsquote, die der Fonds tatsächlich einhält.
  • Die Quote kann sich ändern. Ein Fonds kann eine Stufe erreichen oder verlieren – die Eigenschaft hängt an der tatsächlichen Zusammensetzung, nicht an einem Etikett, das er einmal bekommen hat.
  • Die Folge trifft Ihr Steuerergebnis. Ändert sich die Einordnung, ändert sich der steuerpflichtige Anteil Ihrer Erträge, ohne dass sich an Ihrem Bestand etwas ändert. Ein Punkt, der in keiner Kostenquote auftaucht.
  • Wo Sie nachsehen: im Jahresbericht oder im Verkaufsprospekt des Fonds.

Für den Vergleich heißt das: Ein Fonds, der heute günstig besteuert wird, ist darauf keine dauerhafte Zusage. Wer Fonds nach ihrer steuerlichen Stufe auswählt, sollte wissen, dass die Stufe eine Eigenschaft des Fonds ist, die sich mit seinem Portfolio ändern kann.

Zwei Mal siebzig Prozent – und warum das verwechselt wird

In der Steuer eines Aktienfonds taucht dieselbe Zahl zweimal auf, an ganz verschiedenen Stellen. Einmal als siebzig Prozent des Basiszinses – der Faktor, mit dem der Basisertrag der Vorabpauschale berechnet wird (§ 18 Abs. 1 InvStG). Und einmal als Teilfreistellung: Bei einem Aktienfonds sind ebenfalls siebzig Prozent des Ertrags steuerfrei.

Die beiden haben nichts miteinander zu tun. Der erste Faktor legt fest, wie viel überhaupt als laufender Ertrag gilt. Der zweite legt fest, welcher Anteil dieses Ertrags steuerfrei bleibt. Sie treffen sich nur in der Rechnung – nicht in ihrer Bedeutung.

Warum das praktisch zählt: Eine Erklärung, die beide Faktoren in einem Atemzug nennt, ist nicht falsch, aber unbrauchbar. Achten Sie darauf, an welcher Stelle einer Rechnung die Zahl steht – vor oder nach der Ermittlung des Ertrags.

Das Fondsdomizil

Ein Fonds hat ein Domizil – das Land, in dem er aufgelegt und reguliert ist. Für Anleger in Deutschland sind irische und luxemburgische Fonds am häufigsten. Das Domizil ist steuerlich relevant, weil es bestimmt, wie ausländische Dividenden besteuert werden, bevor sie im Fondsvermögen ankommen.

Für Fonds mit US-amerikanischen Aktien gilt: Ein Fonds in Irland kann auf US-Dividenden einen günstigeren Quellensteuersatz nutzen als ein Fonds mit Domizil in einem Land, das kein entsprechendes Abkommen hat. Der Effekt ist klein pro Jahr, aber er wirkt dauerhaft und taucht in keiner Kostenquote auf.

Prüfen Sie das Domizil im Verkaufsprospekt oder Basisinformationsblatt. Für Fonds ohne US-Anteile ist der Unterschied geringer, für breite Weltindizes mit hohem US-Anteil relevant.

Sparplan oder Einmalanlage

Der Sparplan verteilt Käufe über die Zeit. Dadurch kaufen Sie zu unterschiedlichen Kursen, was als Durchschnittskosteneffekt bezeichnet wird: In schwachen Phasen bekommen Sie mehr Anteile für denselben Betrag, in starken weniger.

Hier ist eine ehrliche Einordnung nötig, weil sie in der Werbung für Sparpläne fast nie vorkommt: Wenn Sie einen Betrag bereits haben und die Wahl zwischen sofortiger Anlage und einer Verteilung über mehrere Monate haben, hat die sofortige Anlage historisch häufiger gewonnen – weil die Märkte über längere Zeiträume häufiger gestiegen als gefallen sind. Der Durchschnittskosteneffekt reduziert das Risiko, zu einem ungünstigen Zeitpunkt einzusteigen, und erkauft das mit einer im Erwartungswert niedrigeren Rendite.

Was daraus folgt – und was nicht:

  • Für laufendes Sparen aus Einkommen ist der Sparplan die richtige Form. Die Frage stellt sich hier nicht, weil das Geld ohnehin in Raten ankommt.
  • Für einen bereits vorhandenen größeren Betrag ist der Vergleich echt, und die Verteilung ist die Wahl mit der geringeren Schwankung, nicht mit der höheren erwarteten Rendite. Wer sie wählt, sollte das als Absicherung gegen den eigenen Einstiegszeitpunkt verstehen und nicht als Renditeoptimierung.
  • Eine Verteilung in Raten macht aus einer Investition keine andere Anlage. Das Marktrisiko bleibt in jeder Variante bestehen, und bei einem Sparplan über einen längeren Zeitraum sind Sie während der gesamten Sparphase investiert – nur eben mit wachsendem Bestand.

Was Sie riskieren

Ein ETF ist kein Einlagengeschäft. Er ist einem Marktrisiko ausgesetzt, das sich nicht durch die Einlagensicherung abdecken lässt – und das die sichere Anlage von der Anlage am Kapitalmarkt grundsätzlich unterscheidet.

Was dagegen geschützt ist: die Verwahrung. Anteile in einem deutschen Depot sind Sondervermögen. Sie sind Ihr Eigentum, fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank und werden bei einer Bankinsolvenz auf einen anderen Verwahrer übertragen. Für das, was Sie im Depot halten, brauchen Sie also keine Einlagensicherung.

Was nicht geschützt ist: der Kursverlauf. Wenn die im Fonds gehaltenen Aktien fallen, fällt der Anteilspreis – unabhängig von der Sicherung der Verwahrung. Wer in Aktien investiert, kann kurz- und mittelfristig einen erheblichen Teil des Einsatzes verlieren. Die Anlagedauer, über die Sie in der Lage sind zu warten, ist deshalb die wichtigste Zahl in Ihrer Planung.

Worauf Sie beim ETF-Sparplan-Vergleich achten sollten

In dieser Reihenfolge geprüft:

  1. ETF der Wahl verfügbar – welcher Index, welches Domizil, physisch oder synthetisch
  2. Ausführungskosten – pro Sparplan, und ob die Anzahl kostenloser Sparpläne begrenzt ist
  3. Mindestrate und Bruchteile – können Sie den Betrag wählen, den Sie wollen?
  4. Tracking-Differenz des Fonds gegenüber dem Index, über mehrere Jahre
  5. TER – vergleichen, aber nicht als einziges Kriterium
  6. Spesen beim Anbieterwechsel – was kostet die Übertragung, wenn Sie später wechseln?
  7. Steuerlicher Freistellungsauftrag – hinterlegt, und bei der richtigen Bank?
  8. Pausieren und Ändern – kostenlos möglich, ohne Verlust des Sparplans?

Der letzte Punkt klingt nebensächlich und ist es nicht. Sparpläne werden selten beendet, weil ein anderer Anbieter günstiger wäre – sie werden beendet, weil das Leben dazwischenkommt. Ein Anbieter, bei dem Sie eine Rate ohne Aufwand pausieren können, ist praktisch besser als einer mit niedrigeren Kosten und starren Regeln.

Häufige Fragen

Was ist ein ETF-Sparplan?

Ein automatischer Kaufplan für einen ETF: Sie legen einen festen Betrag und einen Rhythmus fest, der Anbieter führt die Käufe aus. Sie bekommen dadurch über die Zeit einen Bestand aus vielen Einzelkäufen zu unterschiedlichen Kursen.

Was kostet ein ETF-Sparplan?

Die Ausführungskosten pro Sparplan – bei vielen Anbietern kostenlos – und die laufenden Kosten des Fonds, die als Gesamtkostenquote im Anteilspreis enthalten sind. Der Rechner zeigt die Ausführungskosten der Anbieter; die Fondskosten hängen vom gewählten ETF ab.

Was ist die TER und ist eine niedrige TER immer besser?

Die TER ist die jährliche Kostenquote eines Fonds. Eine niedrige TER ist gut, aber nicht das entscheidende Kriterium: Wichtiger ist die Tracking-Differenz – die tatsächliche Abweichung des Fonds von seinem Index. Ein Fonds mit höherer TER kann besser abschneiden, wenn er seinen Index präziser nachbildet.

Thesaurierend oder ausschüttend – was ist besser für einen Sparplan?

Für den automatischen Aufbau ist thesaurierend praktischer, weil Erträge ohne manuellen Schritt wieder angelegt werden. Der frühere Steuervorteil ist seit der Investmentsteuerreform weitgehend entfallen. Bei thesaurierenden Fonds fällt jährlich die Vorabpauschale an – halten Sie dafür einen Freistellungsauftrag bereit.

Ist ein ETF-Sparplan sicher?

Die Verwahrung ist sicher: Anteile sind Sondervermögen und bleiben Ihr Eigentum, auch bei einer Bankinsolvenz. Das Marktrisiko ist es nicht – der Kurs kann fallen, und die Einlagensicherung greift dafür nicht. Entscheidend ist, dass Sie über einen Zeitraum anlegen können, in dem Sie nicht verkaufen müssen.

Kann ich einen Sparplan jederzeit stoppen?

In der Regel ja, meist kostenlos und ohne Kündigung des Depots. Prüfen Sie beim Vergleich, ob Raten geändert, pausiert und wieder aufgenommen werden können – das ist im Alltag oft wichtiger als der Kostenunterschied.

Was ist die Vorabpauschale?

Ein jährlich versteuerter Mindestbetrag bei thesaurierenden Fonds, geregelt in § 18 InvStG. Er wird auch dann fällig, wenn nichts verkauft und nichts ausgeschüttet wurde, und die Steuer darauf wird vom Verrechnungskonto abgebucht – in einem Jahr ohne Wertzuwachs ist er null. Als zugeflossen gilt der Betrag am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres; die Steuer für ein Jahr wird also erst zu Beginn des nächsten fällig, und dann muss das Geld auf dem Verrechnungskonto liegen. Halten Sie deshalb einen Freistellungsauftrag und ausreichend Guthaben bereit.

Kann ich Verluste aus ETFs mit Gewinnen aus Aktien verrechnen?

Verluste aus Fonds fallen in den allgemeinen Verrechnungstopf und können dort auch mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Verluste aus Aktien dagegen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Für Termingeschäfte ist die frühere Beschränkung dagegen entfallen; das Jahressteuergesetz vom 22. November 2024 hat sie aufgehoben. Die Aktien-Beschränkung ist vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (2 BvL 3/21) und gilt bis zur Entscheidung weiter – die Veranlagung ergeht zu diesem Punkt seit dem Veranlagungszeitraum 2009 vorläufig, ein Einspruch ist deshalb nicht nötig.

Was ist die Teilfreistellung?

Ein Teil der Erträge eines Fonds ist steuerlich freigestellt. Wie groß dieser Teil ist, hängt von der Kapitalbeteiligungsquote ab – dem Anteil, den der Fonds tatsächlich in Aktien hält. Weil die Quote laufend geprüft wird, kann ein Fonds seine Stufe erreichen oder verlieren; die Einordnung auf der Produktseite ist deshalb keine dauerhafte Zusage.

Lohnt es sich, einen bestehenden Betrag in Raten anzulegen?

Historisch hat die sofortige Anlage häufiger besser abgeschnitten, weil die Märkte öfter gestiegen als gefallen sind. Die Verteilung über mehrere Monate senkt die Schwankung, nicht das Marktrisiko. Wer sie wählt, sollte das als Schutz vor dem eigenen Einstiegszeitpunkt verstehen, nicht als Renditeoptimierung.