Postbank Festgeld
Postbank ist eine Filialbank im Deutsche-Bank-Verbund. Der Verbund ist für Sie beim Festgeld aus einem einzigen Grund relevant: Bei einem Haus mit mehreren Marken ist der Markenname nicht dasselbe wie die Bank, mit der Sie einen Vertrag schließen.
Genau daran hängt die Einlagensicherung, und daran hängt die Frage, ob Ihre Einlagen unter derselben Lizenz zusammenfallen. Auf dieser Seite steht, was Sie dazu klären müssen – und was am Laufzeitende mit der Auszahlung passiert, denn dorthin führt bei einem Festgeld der letzte Weg.
Postbank Festgeld im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt die aktuellen Zinsen je Laufzeit neben den Konditionen der anderen Anbieter. Die Konditionen werden laufend angepasst und beim Aufruf neu geladen.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Art des Anbieters
- Filialbank innerhalb eines Bankverbunds, kein reines Onlineangebot
- Maßgeblich
- Nicht der Markenname, sondern die Banklizenz hinter dem Vertrag
- Sicherung
- 100.000 € je Kunde und Bank – unter derselben Lizenz zählt die Summe
- Am Laufzeitende
- Auszahlung auf das benannte Konto oder Verlängerung nach den Bedingungen
- Zu klären
- Welche Bank den Vertrag schließt und welchem Sicherungssystem sie angehört
Marke und Banklizenz sind zwei verschiedene Dinge
Wenn ein Institut unter mehreren Namen auftritt, heißt das nicht, dass hinter jedem Namen eine eigene Bank steht. Marken sind Namen, unter denen ein Geschäft geführt wird. Die Bank ist die Rechtsperson mit der Zulassung, und nur sie kann Ihr Vertragspartner sein.
Für den Vertrag selbst ist der Unterschied gering; Sie schließen ein Festgeld zu den Bedingungen ab, die in den Unterlagen stehen. Für die Einlagensicherung ist er erheblich. Die gesetzliche Sicherung gilt je Kunde und Bank und schützt 100.000 €. „Bank" bedeutet in diesem Satz die Lizenz – nicht die Marke und nicht den Verbund. Zwei Einlagen unter derselben Lizenz zählen deshalb zusammen, auch wenn sie über zwei verschiedene Marken oder zwei verschiedene Kontoarten eröffnet wurden.
Die Angabe, die Sie brauchen, steht nicht auf der Produktseite. Suchen Sie sie dort, wo sie hingehört:
- Im Produktinformationsblatt zum konkreten Produkt
- In den Vertragsunterlagen und im Preis- und Leistungsverzeichnis
- Im Impressum und in den Angaben zur Einlagensicherung, die jede Bank bereithalten muss
Eine Frage, die die Bank beantworten kann und muss: „Unter welcher Banklizenz wird dieses Festgeld geführt, und welchem Einlagensicherungssystem gehört diese Lizenz an?" Solange Sie diese Frage nicht beantwortet haben, vergleichen Sie Angebote, deren Sicherungsweg Sie nicht kennen.
Die Summe, die der Markenname verdeckt
Der zweite Schritt ist eine Aufstellung, die nur Sie machen können. Notieren Sie, wo Sie überall Einlagen unterhalten: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Sparbrief – und unter welchem Namen. Ordnen Sie anschließend jeder Position die dahinterstehende Banklizenz zu. Erst wenn zwei Positionen dieselbe Lizenz tragen, gehören sie zusammen.
Bei einem einzelnen Institut ist diese Übung schnell erledigt. Bei einem Verbund ist sie es nicht, weil die Namen unterschiedlich lauten und der Zusammenhang nicht auf dem Kontoauszug steht. Genau dort entsteht der Fehler, der später teuer wird: nicht durch eine falsche Entscheidung, sondern durch eine fehlende Zuordnung.
Beim Festgeld kommt ein Punkt hinzu, den es beim Tagesgeld nicht gibt. Ihre Einlage ist gebunden. Sie können nicht reagieren, wenn Sie unterwegs bemerken, dass die Summe unter einer Lizenz größer geworden ist als geplant:
- Aufgelaufene Zinsen zählen mit. Geschützt ist die Einlage einschließlich der bis zum Laufzeitende angewachsenen Zinsen – die Summe kann die Grenze also allein durch den Zinsverlauf erreichen.
- Eine zweite Anlage bei derselben Lizenz während der Laufzeit erhöht die Summe, und mit einer automatischen Verlängerung verlängern sich beide in denselben Zeitraum.
- Ein Wechsel während der Laufzeit ist nicht möglich. Deshalb gehört die Zuordnung zur Lizenz vor den Abschluss und nicht danach.
Zu klären ist auch die Summe über die Zeit, nicht nur die Summe heute. Wer ein bestehendes Festgeld am Laufzeitende verlängert und daneben ein zweites eröffnet, sollte vor der Verlängerung rechnen – nicht nach dem Laufzeitende.
Das Laufzeitende: wohin das Geld fließt
Ein Festgeld endet mit einer Zahlung oder mit einer weiteren Bindung. Zwischen beiden steht eine Angabe, die beim Abschluss oft nur beiläufig ausgefüllt wird: das Konto, auf das die Auszahlung gehen soll. Jahre später ist sie die einzige, die noch zählt.
- Referenzkonto
- Die Bank zahlt auf das bei der Eröffnung benannte Konto aus. Prüfen Sie, welches das ist – es muss nicht bei derselben Bank geführt werden.
- Änderung der Auszahlung
- Soll das Geld an eine andere Stelle fließen, ist das eine Mitteilung, die Sie machen müssen. Sie gehört nicht zur automatischen Abwicklung und wird nicht erfragt.
- Verlängerung
- Verlängert sich der Vertrag, fließt nichts. Sie merken das nur, wenn Sie die Bedingungen kennen oder den Auszug lesen.
- Kündigungsfrist
- Die Kündigung zum Laufzeitende muss vor dem Termin zugehen. Die Frist steht im Bedingungswerk – verlassen Sie sich nicht darauf, dass sie Ihnen vorher mitgeteilt wird.
Bei einer Filialbank hat dieser Teil einen praktischen Vorteil, der nichts mit dem Zinssatz zu tun hat: Sie können den Auszahlungsweg vor Ort einrichten und die Kontodaten gemeinsam prüfen, statt sie Jahre später in einem Formular zu korrigieren. Wenn Sie den Termin ohnehin wahrnehmen, gehört der Blick auf das Referenzkonto dazu.
Rechtlich ist die Sache einfach: Ein Festgeld ist eine Einlage – die Bank schuldet Ihnen am Laufzeitende die Rückzahlung. Wie diese Rückzahlung ankommt, ist dagegen eine organisatorische Frage, und sie entscheidet sich an der Kontonummer in den Unterlagen.
An wen Sie sich wenden – bei einer Marke in einem Verbund
Wenn Marke und Bank auseinanderfallen, ist die naheliegende Frage nicht mehr, wie das Haus heißt, sondern wer für welchen Vorgang zuständig ist. Diese Zuordnung erspart im Zweifel einen Irrweg.
- Vertrag, Kündigung, Änderungen
- An die Bank, die den Vertrag führt. Die Anschrift und der Weg für Erklärungen stehen in den Vertragsunterlagen.
- Auszahlung
- Auf das benannte Referenzkonto. Ein Festgeld wird nicht in einer Filiale in bar ausgezahlt.
- Einlagensicherung
- An das Einlagensicherungssystem, dem die Bank angeschlossen ist. Welches das ist, muss die Bank mitteilen.
- Steuer
- Bei einer deutschen Lizenz führt die Bank die Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ab, und ein Freistellungsauftrag wirkt unmittelbar. Bei einer ausländischen Lizenz ist der Weg ein anderer – die Angabe steht im Produktinformationsblatt.
- Beschwerde
- An die Stelle, die in den Unterlagen genannt ist. Für Institute mit deutscher Zulassung ist daneben eine Verbraucherschlichtung vorgesehen; welche Stelle zuständig ist, steht in den Unterlagen.
Der Sinn dieser Liste ist eine Verschiebung. Bei einem Institut mit einer einzigen Marke kann man sich auf den Namen verlassen. Bei einem Verbund gehört die Frage nicht mehr dem Namen, sondern dem Dokument – und die Antwort steht dort, bevor Sie unterschreiben.
Der Prüfplan vor dem Abschluss
In dieser Reihenfolge:
- Laufzeit und Zweck festlegen, bevor Sie ein Angebot ansehen. Beim Festgeld ist die Laufzeit die Entscheidung, die den Zins bestimmt.
- Die Banklizenz erfragen – schriftlich, mit der zusätzlichen Frage nach dem Einlagensicherungssystem.
- Bestehende Einlagen zuordnen. Prüfen Sie zuerst Konten bei anderen Marken desselben Verbunds, weil dort der Zusammenhang am wenigsten offensichtlich ist.
- Die Summe über alle Einlagen derselben Lizenz bilden – einschließlich der Zinsen, die bis zum Laufzeitende auflaufen.
- Verlängerungsregel und Kündigungsfrist klären und beide Termine notieren, den Fristtermin mit Abstand davor.
- Das Referenzkonto prüfen. Existiert es, lautet es auf Sie, und passt es noch, wenn die Laufzeit endet?
- Erst danach den Zinssatz vergleichen – innerhalb derselben Laufzeit und gegen Direktbanken, die dieselbe Leistung ohne Filialweg anbieten.
Der vierte Punkt ist der, den diese Seite von einem reinen Zinsvergleich unterscheidet. Bei einem Haus mit mehreren Marken ist die Zuordnung zur Lizenz die eigentliche Vorarbeit – sie kostet einen Abend, und sie entscheidet darüber, ob die Sicherungsgrenze für Sie ein zusammenhängender Betrag ist oder mehrere getrennte.
Was der Rechner nicht kann: Er kennt Ihre bestehenden Einlagen nicht. Die Zuordnung zu den Lizenzen bleibt Ihre Aufgabe – der Rechner liefert nur den Zinssatz, den Sie nach dieser Vorarbeit bewerten können.
Häufige Fragen
Wer ist mein Vertragspartner beim Postbank Festgeld?
Das steht in den Vertragsunterlagen und im Produktinformationsblatt. Für die Bewertung des Angebots ist nicht der Name des Verbunds entscheidend, sondern welche Bank den Vertrag schließt und welcher Banklizenz sie angehört. Fragen Sie diese Angabe schriftlich an, bevor Sie unterschreiben.
Zählen meine Einlagen bei anderen Marken des Verbunds mit?
Wenn sie unter derselben Banklizenz geführt werden, ja. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt je Kunde und Bank und schützt 100.000 €; „Bank" meint die Lizenz, nicht die Marke. Prüfen Sie deshalb für jede Position, welche Lizenz dahintersteht, und bilden Sie die Summe über alle Positionen derselben Lizenz.
Was passiert am Laufzeitende, wenn ich nichts unternehme?
Das regelt das Bedingungswerk. Eine Verlängerung tritt nur ein, wenn der Vertrag sie vorsieht; für die Fortsetzung gilt der Zinssatz, der dann für diese Laufzeit angeboten wird. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie vor dem Laufzeitende kündigen – klären Sie die Frist beim Abschluss.
Auf welches Konto wird mein Festgeld am Laufzeitende ausgezahlt?
Auf das Konto, das Sie bei der Eröffnung benannt haben. Soll das Geld woanders hin, ist das eine Mitteilung, die Sie rechtzeitig machen müssen. Prüfen Sie beim Abschluss und vor dem Laufzeitende, ob dieses Konto noch existiert und die Daten stimmen.
Ist mein Geld bei der Postbank gesichert?
Nicht der Markenname entscheidet über den Schutz, sondern die Banklizenz Ihres Vertragspartners; unter derselben Lizenz geführte Einlagen zählen zusammen und sind bis 100.000 € je Kunde und Bank gedeckt. Welchem Einlagensicherungssystem die Bank angehört, muss sie Ihnen mitteilen. Was darüber hinaus zugesagt wird, ist den Angaben zur Einlagensicherung zu entnehmen.
Kann ich das Festgeld in einer Filiale kündigen?
Eine Erklärung bei der Bank ist in der Regel möglich, auch über eine Filiale. Entscheidend ist, dass sie der richtigen Stelle zugeht und Sie den Zugang beweisen können – lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen. Die Frist und die verlangte Form stehen in den Bedingungen.
Wie hoch ist der Zins beim Postbank Festgeld?
Zinssatz und Laufzeit gehören zusammen, und die Konditionen werden regelmäßig angepasst. Der Rechner führt deshalb die aktuellen Sätze je Laufzeit – einschließlich des Betrags, der am Laufzeitende zur Auszahlung kommt.
Warum ist die Banklizenz wichtiger als der Markenname?
Weil die gesetzliche Einlagensicherung an der Lizenz ansetzt. Unter derselben Lizenz geführte Einlagen zählen im Sicherungsfall zusammen, unabhängig davon, unter welchem Namen sie eröffnet wurden. Bei einem Institut mit mehreren Marken ist der Markenname deshalb die Angabe, die am wenigsten über Ihren Schutz aussagt.