auxmoney Kredit

Aktualisiert am 9. Oktober 2026

Bei einem Kredit über eine Vermittlungsplattform unterschreiben Sie nicht bei der Plattform. Der Darlehensvertrag kommt mit einem Darlehensgeber zustande, der hinter dem Angebot steht – und dieser Gläubiger kann sich während der Laufzeit ändern.

Diese Seite folgt dem Geld: wer den Kredit finanziert, was passiert, wenn die Forderung weitergegeben wird, und an wen Sie sich wenden, wenn etwas nicht läuft. Die Konditionen stehen im Rechner, nicht im Text.

auxmoney Kredit im Vergleich

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner stellt Angebote für Ihre Höhe und Laufzeit gegenüber. Der Preis kommt vom Darlehensgeber und nicht von der Plattform – wer Ihr Darlehensgeber wäre, steht in den vorvertraglichen Informationen.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Rolle der Plattform
Vermittlung – nicht Darlehensgeber
Vertragspartner
Das im Vertrag genannte Institut
Gläubigerwechsel
Durch Abtretung möglich; der Vertragsinhalt bleibt gleich
Zahlungen
An die im Vertrag oder in der Abtretungsanzeige genannte Stelle
Zu prüfen
Darlehensgeber, Abtretungsklausel, Adresse für Widerruf und Kündigung

Die Plattform ist nicht Ihr Darlehensgeber

Ein Kreditvermittler ist nicht der Darlehensgeber. Er bringt Angebot und Nachfrage zusammen, nimmt Daten auf und leitet sie weiter – die Vertragspartei auf der Geldgeberseite ist eine andere. Das ist keine Formalie: An ihr hängen alle Rechte, die aus dem Vertrag entstehen.

Sie erfahren es aus den vorvertraglichen Informationen, die Sie vor dem Abschluss in Textform erhalten. Drei Stellen sind dabei entscheidend:

Europäisches Verbraucherkreditinformationsblatt
Nennt den Darlehensgeber und die wesentlichen Bedingungen des konkreten Angebots. Hier lesen Sie, mit wem Sie es zu tun haben.
Kreditvertrag
Enthält den Darlehensgeber als Vertragspartei. Dieses Unternehmen gewährt das Darlehen – nicht die Plattform, über die Sie es gefunden haben.
Zahlungen
Die Raten gehen an die im Vertrag oder in einer Abtretungsanzeige genannte Stelle, nicht an die Plattform als solche.

Prüfen Sie den Namen, bevor Sie unterschreiben – und prüfen Sie, ob Sie das Institut einordnen können. Ob das Institut in Deutschland zugelassen ist, können Sie in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht prüfen. Das dauert wenige Minuten und gehört vor die Unterschrift, nicht danach.

Wer den Kredit finanziert

Hinter einem vermittelten Kredit steht mindestens ein Finanzierer. Das kann ein Institut sein, das die Forderung in eigenen Bestand nimmt, es können mehrere sein, und es kann eine Konstruktion sein, bei der das Geld von Kapitalgebern kommt, die nicht selbst Ihre Bank sind.

Für Ihren Vertrag ist entscheidend, wer als Darlehensgeber benannt ist – nicht, woher das Geld wirtschaftlich stammt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt durch den Darlehensgeber, er entscheidet über den Antrag, er kalkuliert den Preis, und mit ihm schließen Sie ab.

Zwei Punkte können Sie vorher klären:

  • Wer prüft und entscheidet? Die Entscheidung liegt beim Darlehensgeber, auch wenn die Plattform Ihre Anfrage gestellt hat.
  • Bleibt der Darlehensgeber derselbe? Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vertrag eine Weitergabe der Forderung vorsieht, steht im Vertrag. Lesen Sie diese Klausel, bevor Sie unterschreiben – nicht weil sie ungewöhnlich wäre, sondern weil sie bestimmt, mit wem Sie es später zu tun haben können.

Die Frage nach der Refinanzierung ist keine Misstrauensfrage. Kredite werden in Deutschland regelmäßig weitergegeben oder gebündelt refinanziert. Neu ist für viele Kunden nicht der Vorgang, sondern dass er bei einem vermittelten Kredit zum ersten Mal sichtbar wird.

Wenn die Forderung den Gläubiger wechselt

Forderungen sind nach §§ 398 ff. BGB übertragbar. Tritt ein Darlehensgeber seine Forderung aus Ihrem Vertrag an einen anderen ab, wechselt der Gläubiger – der Vertragsinhalt bleibt derselbe. Zins, Laufzeit, Raten und Ihre Kündigungsrechte ändern sich dadurch nicht.

Was sich ändert, ist Ihr Gegenüber. Deshalb ist ein Mechanismus wichtig, den Sie kennen sollten:

Wirkung der Abtretung
Der neue Gläubiger tritt in den Vertrag ein. Ihre Pflichten bleiben unverändert; Ihr Ansprechpartner für Zahlungen und Erklärungen ändert sich.
Zahlung bis zum Nachweis
Solange Ihnen die Abtretung nicht vom bisherigen Gläubiger angezeigt und nachgewiesen ist, sind Sie nicht verpflichtet, an den neuen Gläubiger zu leisten; bis dahin können Sie an den bisherigen zahlen.
Nachweis verlangen
Lassen Sie sich eine Abtretungsanzeige zeigen und prüfen Sie, wer sie erklärt. Wechselt dabei die Bankverbindung, ist besondere Sorgfalt angebracht – gefälschte Abtretungsanzeigen mit geänderter Kontoverbindung sind ein bekanntes Betrugsmuster.

Praktisch heißt das: Bewahren Sie Ihre Vertragsunterlagen auf, und vergleichen Sie jede Mitteilung über einen Gläubigerwechsel mit dem Vertrag. Eine Zahlung an die falsche Stelle befreit Sie nicht von Ihrer Ratenpflicht.

Verbriefung: warum Ihr Kredit in einem Paket landen kann

Kredite werden nicht nur einzeln weitergegeben. Institute bündeln Forderungen und refinanzieren sie über den Kapitalmarkt – dieser Vorgang heißt Verbriefung. Er gehört zum normalen Kreditgeschäft und erklärt, warum hinter einem Darlehen wirtschaftlich jemand anderes stehen kann als das Institut, das es ausgezahlt hat.

Für Sie ändert die Verbriefung nichts am Vertrag:

  • Raten, Laufzeit und Zins bleiben, wie sie vereinbart wurden.
  • Die Bearbeitung kann beim ursprünglichen Institut bleiben, auch wenn die Forderung wirtschaftlich weitergegeben wurde.
  • Ihre Rechte als Verbraucher – Widerruf, Kündigung, vorzeitige Rückzahlung, Auskunft und Datenschutz – bleiben unberührt.

Unterscheiden Sie wirtschaftlichen und rechtlichen Gläubiger. Wer Ihr Vertragspartner ist, steht im Vertrag und in den Mitteilungen, die Sie erhalten. Wer wirtschaftlich dahintersteht, müssen Sie nicht wissen – es hilft aber zu wissen, dass beides auseinanderfallen kann.

An wen Sie sich wenden, wenn etwas nicht läuft

Bei einem vermittelten Kredit ist die Richtung klar, auch wenn die Plattform im Kopf bleibt: Alle Erklärungen zum Darlehen richten sich an den aktuellen Gläubiger. Wer das ist, ergibt sich aus dem Vertrag und aus den Mitteilungen über einen Gläubigerwechsel.

AnliegenRichtiger AdressatWas Sie beachten sollten
WiderrufDer Darlehensgeber aus dem VertragFrist und Form beachten; die Erklärung geht nicht an die Plattform.
Kündigung und vorzeitige RückzahlungDer aktuelle GläubigerPrüfen Sie, welche Form und welche Adresse Ihr Vertrag vorsieht.
Sondertilgung, Stundung, RatenänderungDer aktuelle GläubigerNur möglich, wenn der Vertrag es vorsieht; lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
Auskunft und DatenfragenDas meldende InstitutWer meldet, steht in der Auskunft; die Plattform ist nicht die meldende Stelle, wenn sie nicht Ihr Vertragspartner ist.
BeschwerdeZuerst der Vertragspartner, danach die SchlichtungFragen Sie, welche Schlichtungsstelle für den Darlehensgeber zuständig ist.

Der wichtigste Punkt zum Schluss: Ihr Kreditvertrag besteht unabhängig davon, ob die Plattform weiter existiert. Verschwindet ein Vermittler vom Markt, verlieren Sie keine Rechte aus dem Darlehensvertrag – Sie verlieren höchstens den Weg, über den Sie ihn gefunden haben. Deshalb gehört die Vertragsdokumentation in Ihre eigenen Unterlagen und nicht nur in ein Postfach auf der Plattform.

Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Diese sechs Punkte betreffen nicht den Zinssatz, sondern die Frage, mit wem Sie es zu tun bekommen:

  1. Welches Unternehmen ist im Europäischen Verbraucherkreditinformationsblatt als Darlehensgeber benannt?
  2. Tritt dieses Unternehmen als Darlehensgeber auf, oder erscheint es nur als Vermittler?
  3. An welche Stelle sind die Raten zu zahlen, und ist sie im Vertrag genannt?
  4. Sieht der Vertrag eine Abtretung der Forderung vor – und wie würde ich davon erfahren?
  5. Welche Stelle ist für Widerruf und Kündigung vorgesehen?
  6. Wie bewahre ich den Vertrag auf, sodass ich den Vertragspartner auch ohne die Plattform benennen kann?

Wenn Sie diese Fragen beantworten können, wissen Sie, mit wem Sie einen Kredit haben. Alles Weitere – Preis, Laufzeit, Rate – steht im Rechner und im Angebot.

Häufige Fragen

Ist auxmoney die Bank, bei der ich den Kredit aufnehme?

Sie ist die Vermittlungsplattform. Ein Kreditvermittler ist nicht der Darlehensgeber; den Vertrag schließen Sie mit dem im Vertrag genannten Institut. Wer das ist, steht in den vorvertraglichen Informationen und im Kreditvertrag.

Kann mein Kredit im Laufe der Zeit zu einem anderen Anbieter wechseln?

Forderungen sind übertragbar. Ein Darlehensgeber kann die Forderung abtreten; der Vertragsinhalt bleibt unverändert, Ihr Ansprechpartner kann sich ändern. Prüfen Sie, was Ihr Vertrag dazu vorsieht, und bewahren Sie alle Mitteilungen auf.

An wen zahle ich die Raten?

An die im Vertrag oder in einer Abtretungsanzeige genannte Stelle. Solange Ihnen eine Abtretung nicht vom bisherigen Gläubiger angezeigt und nachgewiesen ist, müssen Sie nicht an einen neuen Gläubiger leisten. Bei geänderten Bankverbindungen prüfen Sie den Absender besonders genau.

Was ist Verbriefung, und betrifft sie meinen Kredit?

Bei der Verbriefung werden Kreditforderungen gebündelt und über den Kapitalmarkt refinanziert. Für Ihren Vertrag ändert das nichts – Zins, Laufzeit und Raten bleiben wie vereinbart, und Ihre Rechte als Verbraucher bleiben unberührt.

Woran erkenne ich, mit wem ich es zu tun habe?

Die vorvertraglichen Informationen müssen den Darlehensgeber nennen. Die Zulassung eines Instituts in Deutschland können Sie in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht prüfen. Beides ist vor der Unterschrift möglich und sollte es auch sein.

Was passiert, wenn die Plattform ihre Tätigkeit einstellt?

Ihre Rechte aus dem Darlehensvertrag bestehen gegenüber dem Darlehensgeber und sind von der Plattform unabhängig. Verloren gehen kann der Zugang zu Unterlagen, die nur im Postfach der Plattform liegen – bewahren Sie den Vertrag deshalb selbst auf.

Ist ein vermittelter Kredit günstiger als ein direkter Abschluss?

Der Preis entsteht beim Darlehensgeber, nicht auf der Plattform. Ob ein vermitteltes Angebot günstiger ist als eines, das Sie direkt abschließen, entscheidet der Vergleich der Konditionen – der Rechner auf dieser Seite stellt sie gegenüber.