Commerzbank Kredit
Bei einer Großbank ist der Name über der Tür nicht automatisch der Name im Vertrag. Bankengruppen bestehen aus mehreren Gesellschaften und führen mehrere Marken; ein Kredit kann von der Bank selbst oder von einem anderen Unternehmen der Gruppe vergeben werden.
Diese Seite klärt deshalb die Frage, die vor allen Konditionen kommt: Mit wem schließen Sie den Vertrag – und wo steht das? Die Konditionen selbst stehen im Rechner auf dieser Seite.
Commerzbank Kredit im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner vergleicht Konditionen. Ob das Angebot von der Bank selbst oder von einer anderen Gesellschaft der Gruppe kommt, zeigt er nicht – diese Angabe steht in den vorvertraglichen Informationen.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Angebot
- Ratenkredit einer Großbank mit Filialberatung
- Vertragspartner
- Die im Vertrag genannte Gesellschaft, nicht die Marke
- Nachweis der Partei
- Europäisches Verbraucherkreditinformationsblatt und Kreditvertrag
- Vergabe
- Nach standardisierten Regeln des Instituts
- Zu prüfen
- Darlehensgeber, Zuständigkeiten nach dem Abschluss, Beschwerdeweg
Wer Ihr Darlehensgeber ist – und wo Sie es lesen
Der Darlehensgeber ist diejenige juristische Person, die Ihnen das Darlehen gewährt. Sie ist nicht immer identisch mit der Marke, unter der ein Angebot erscheint, und nicht immer identisch mit der Bank, deren Filiale Sie betreten. Das ist keine Besonderheit einzelner Häuser, sondern eine Folge davon, wie Bankengruppen aufgebaut sind.
Sie müssen das nicht recherchieren: Die Angabe gehört in die Unterlagen, die Sie vor dem Abschluss erhalten.
- Vorvertragliche Informationen
- Das Europäische Verbraucherkreditinformationsblatt nennt den Darlehensgeber und die wesentlichen Vertragsbedingungen. Sie erhalten es vor dem Abschluss.
- Kreditvertrag
- Im Vertrag steht der Darlehensgeber als Partei. Unterschrieben wird mit dieser Gesellschaft, nicht mit einer Marke.
- Zahlungsweg
- Empfänger der Raten ist der Darlehensgeber oder eine von ihm benannte Stelle. Prüfen Sie, dass die Kontoverbindung zur Vertragspartnerin passt.
Eine Prüffrage, die in keinem Vergleichsportal steht: "Wer ist in diesem Angebot der Darlehensgeber?" Weicht die Antwort von dem Namen ab, den Sie erwarten, ist das kein Fehler – aber Sie sollten wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
Gruppe, Marke, Vertragspartner: drei verschiedene Dinge
Eine Bankengruppe kann mehrere Marken führen – eine Filialmarke, eine Direktbankmarke, einzelne Spezialgesellschaften. Dasselbe Kreditbedürfnis kann deshalb innerhalb einer Gruppe über verschiedene Wege angeboten werden, mit unterschiedlichen Vertragspartnern und unterschiedlichen Preislisten.
Für Sie hat das drei praktische Folgen:
- Ein Vergleich innerhalb einer Gruppe ist ein echter Vergleich. Nur weil zwei Angebote zum selben Konzern gehören, sind ihre Konditionen nicht dieselben. Prüfen Sie sie getrennt.
- Der Ansprechpartner nach dem Abschluss folgt dem Vertrag. Widerruf, Kündigung, Ratenänderung und Beschwerden richten sich an den Darlehensgeber. Die Filiale, in der Sie beraten wurden, ist nicht zwingend die Stelle, die den Vertrag verwaltet.
- Die Marke bestimmt den Auftritt, nicht die Rechtsbeziehung. Wird ein Angebot unter einer Marke beworben, heißt das nicht, dass die Marke Ihre Vertragspartnerin ist.
Klären Sie das vor der Unterschrift, und lassen Sie es sich zeigen – nicht nur mündlich. Die Antwort steht in den Unterlagen. Wenn sie dort nicht steht, ist das die wichtigste Rückfrage des Gesprächs.
Wie eine große Bank vergibt: Regeln statt Einzelfall
Je größer ein Institut, desto stärker ist die Kreditvergabe standardisiert. Das hat zwei Seiten, und beide sollten Sie kennen.
Die erste Seite ist die Verlässlichkeit: Für dieselbe Ausgangslage gelten dieselben Regeln, unabhängig davon, in welcher Filiale Sie sitzen und wer Sie berät. Das schützt vor Willkür – aber es schützt nicht vor einer Ablehnung, wenn der eigene Fall außerhalb des Rasters liegt.
Die zweite Seite ist die Standardisierung selbst. Ein Institut, das in großen Stückzahlen vergibt, definiert genau, wen es anspricht und unter welchen Voraussetzungen es vergibt. Dazu gehören Fragen, die Sie vorher klären können:
- Kann jeder einen Kredit beantragen, oder wird eine bestehende Kundenbeziehung vorausgesetzt?
- Ist ein Konto bei der Bank erforderlich, und welche Rolle spielt es für die Rückzahlung?
- Welche Einkommensarten werden akzeptiert, und welche Nachweise gelten dafür?
- Werden Sicherheiten verlangt, und nach welchen Regeln werden sie bewertet?
Bei einem standardisierten Verfahren ist eine Ablehnung kein Urteil über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern eine Einordnung in ein Raster. Fragen Sie, ob eine Nachprüfung möglich ist und welche Angaben dafür anders aussehen müssten – andere Laufzeit, andere Höhe, andere Nachweise. Eine zweite Prüfung mit geänderten Parametern ist der normale Weg, kein Sonderfall.
Was ein standardisierter Prozess an Nachweisen verlangt
Große Institute arbeiten mit einheitlichen Nachweislisten. Für den Regelfall ist das angenehm – für alles, was nicht Regelfall ist, ist es der Punkt, an dem ein Antrag liegen bleibt.
| Fall | Übliche Nachweise | Was Sie vorher klären sollten |
|---|---|---|
| Angestellt | Einkommensnachweise der letzten Monate | Ob eine Probezeit oder ein befristeter Vertrag die Bewertung ändert |
| Selbstständig oder freiberuflich | Jahresabschluss, Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung | Welche Unterlagen das Institut für welchen Zeitraum akzeptiert |
| Mehrere Einkommensquellen | Nachweise je Quelle | Ob Mieteinnahmen und Nebeneinkünfte in die Bewertung einfließen |
| Ausländische Einkünfte | Nachweise und Umrechnung der Währung | Welche Fassung der Nachweise verlangt wird |
| Bestehende Kredite | Angaben zu laufenden Verpflichtungen | Ob eine Umschuldung in die Rechnung gehört |
Die letzte Zeile ist die praktisch wichtigste. Wer bestehende Verpflichtungen im Antrag auslässt, riskiert mehr als eine Ablehnung: Falsche Angaben im Antrag sind kein taktisches Mittel, sie können den Vertrag angreifbar machen und fallen im Streitfall zu Ihren Lasten aus. Ein schwacher Antrag ist verhandelbar, ein falscher nicht.
Wenn etwas schiefläuft: Beschwerde, Schlichtung und Aufsicht
Bei einem Institut dieser Größe gibt es für Probleme mehr als einen Weg. Welcher der richtige ist, hängt von der Art des Problems ab.
- Vertragliche Fragen
- Ratenänderung, Kündigung, Widerruf, Sicherheiten – zuständig ist der Darlehensgeber, benannt im Vertrag.
- Beschwerde über die Beratung
- Banken unterhalten eigene Beschwerdestellen. Wer zuständig ist, muss in den Unterlagen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannt sein.
- Außergerichtliche Schlichtung
- Für Streitigkeiten mit Banken gibt es Schlichtungsstellen. Fragen Sie, welche Stelle für Ihr Institut zuständig ist.
- Aufsicht
- Ob ein Institut in Deutschland zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht nachsehen – nützlich, wenn Ihnen ein Anbieter unbekannt vorkommt.
Der letzte Punkt ist der wichtigste, wenn Sie den Vertragspartner nicht kennen: Ein Kreditvertrag mit einem nicht zugelassenen Anbieter ist ein anderes Risiko als einer mit einer zugelassenen Bank. Eine Zulassung zu prüfen ist keine Misstrauenserklärung, sondern eine Minute Arbeit.
Fragen, die Sie vor der Unterschrift klären sollten
Diese Fragen betreffen nicht den Preis, sondern die Parteien und die Wege danach:
- Wer ist im Europäischen Verbraucherkreditinformationsblatt als Darlehensgeber genannt?
- Ist diese Gesellschaft mit der Marke identisch, unter der geworben wurde?
- An wen sind Widerruf, Kündigung und Ratenänderungen zu richten?
- Ist die Vergabe an eine bestehende Kundenbeziehung oder ein Konto gebunden?
- Wer ist für Beschwerden zuständig, und gibt es eine Schlichtungsstelle?
- Welche Nachweise verlangt das Institut in meinem Fall?
- Erhalte ich alle Unterlagen vor der Unterschrift?
Die Liste enthält keine Konditionen, und das ist Absicht: Der Preis ist die zweite Frage. Die erste ist, mit wem Sie den Vertrag schließen – denn davon hängt ab, bei wem Sie später Auskunft, Zustimmung oder Recht bekommen müssen.
Häufige Fragen
Ist die Commerzbank immer mein Vertragspartner?
Das steht in Ihren Unterlagen. Die vorvertraglichen Informationen nennen den Darlehensgeber, und der Kreditvertrag nennt ihn als Partei. Weicht der Name von dem ab, den Sie erwarten, fragen Sie nach – und lassen Sie sich die Antwort zeigen, nicht nur sagen.
Warum sollte ich den Vertragspartner überhaupt prüfen?
Weil Ihre Rechte an ihn gebunden sind: Widerruf, Kündigung, Auskunft und der Weg zu einer Schlichtungsstelle. Auch die Frage, wer Ihre Daten verarbeitet und wer eine Meldung an eine Auskunftei macht, hängt an der Gesellschaft, nicht an der Marke.
Sind Angebote aus demselben Konzern gleich?
Nein. Verschiedene Marken und Gesellschaften können unterschiedlich kalkulieren und unterschiedliche Voraussetzungen haben. Ein Vergleich innerhalb einer Gruppe ist deshalb sinnvoll – prüfen Sie die Angebote getrennt und achten Sie darauf, wer jeweils Ihr Vertragspartner wäre.
Bekomme ich den Kredit nur als Bestandskunde?
Das ist eine Frage des Instituts und des jeweiligen Angebots. Klären Sie vor dem Termin, ob eine bestehende Kundenbeziehung oder ein Konto Voraussetzung ist und ob das Konto Kosten verursacht. Wenn ja, gehören diese Kosten in den Vergleich.
Muss ich den Kredit in einer Filiale abschließen?
Fragen Sie beim Anbieter, welche Wege für den Abschluss vorgesehen sind. Die Filiale ist der Beratungsweg, nicht die Voraussetzung. Unabhängig vom Weg gilt: Die vorvertraglichen Informationen müssen Ihnen vor dem Abschluss in Textform vorliegen.
Wie finde ich heraus, ob der Anbieter zugelassen ist?
Ob ein Institut in Deutschland zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht nachsehen. Bei einem bereits geschlossenen Vertrag steht der Vertragspartner im Kreditvertrag – dort ist der Name maßgeblich, nicht der Auftritt im Internet.
Was kann ich gegen eine Ablehnung tun?
Fragen Sie zuerst, ob eine Nachprüfung möglich ist und mit welchen geänderten Angaben – Laufzeit, Höhe, Nachweise. Geht es um die Beratung oder die Bearbeitung, ist die Beschwerdestelle der Bank der erste Weg, danach eine Schlichtungsstelle. Welche Stelle zuständig ist, steht in den Unterlagen.