Cashper Kredit

Aktualisiert am 4. Oktober 2026

Ein Kreditvermittler nimmt Ihren Antrag auf, reicht ihn weiter und begleitet das Verfahren – entscheiden tut er nichts. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist Aufgabe des Darlehensgebers, und der Vertrag kommt mit dem Institut zustande, nicht mit dem Vermittler.

Diese Seite geht den Weg Schritt für Schritt durch: Antrag, Prüfung, Abschluss und die Zeit danach. Wer in welchem Schritt was tut, ist der Unterschied zwischen einer Vermittlung und einem Kredit.

Cashper Kredit im Vergleich

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt Konditionen und Rate für Ihre Laufzeit. Diese Konditionen stammen vom jeweiligen Darlehensgeber; der Vermittlungsweg ändert an ihnen nichts, er bestimmt nur, über wen Sie das Angebot erhalten.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Rolle des Anbieters
Vermittlung von Krediten – nicht Darlehensgeber
Prüfung
Kreditwürdigkeitsprüfung und Entscheidung liegen beim Darlehensgeber
Verträge
Darlehensvertrag mit dem Institut, Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler
Widerruf
Getrennt an den jeweiligen Vertragspartner zu richten
Zu prüfen
Vergütung, Zahl der angefragten Institute, zuständige Stelle nach der Auszahlung

Schritt eins: Die Anfrage – was der Vermittler aufnimmt

Am Anfang steht die Anfrage. Der Vermittler erfasst, worum es geht: Verwendungszweck, gewünschte Höhe, Laufzeit, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Nachweise dazu. Diese Daten sind nicht für ihn bestimmt, sondern für die Institute, bei denen er anfragt.

Zwei Dokumente gehören deshalb in Ihren Blick, bevor Sie absenden:

Vermittlungsvertrag
Regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Vermittler: welche Leistung er schuldet, ob und welche Vergütung anfällt und in welcher Form Vereinbarungen geschlossen werden.
Datenschutzhinweise
Erklären, welche Daten an wen weitergegeben werden. Bei einer Vermittlung ist die Weitergabe an Institute der Kern des Vorgangs – Sie sollten wissen, an welche.

Für den Vermittlungsvertrag über ein Verbraucherdarlehen gelten gesetzliche Regeln: Er bedarf der Textform, und die Vergütung des Vermittlers muss darin ausgewiesen sein. Prüfen Sie außerdem, wann welche Zahlung fällig wird. Vorkosten vor der Auszahlung des Darlehens sollten Sie in den Unterlagen ausdrücklich geregelt sehen – sonst zahlen Sie für einen Kredit, den es noch nicht gibt.

Fragen Sie, an wie viele Institute Ihre Anfrage geht und welche Art von Auskunft dabei abgefragt wird. Wie sich Konditions- und Abschlussanfragen unterscheiden, steht auf der Kreditseite – die Frage an den Vermittler ist trotzdem Ihre, weil er den Vorgang steuert.

Schritt zwei: Die Prüfung – sie liegt beim Darlehensgeber

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und Aufgabe des Darlehensgebers. Der Vermittler kann sie nicht durchführen und ihr Ergebnis nicht zusagen. Er kann Unterlagen aufnehmen, auf Vollständigkeit prüfen und Anfragen stellen – mehr nicht.

Für Sie folgt daraus eine einfache Regel: Eine Zusage des Vermittlers bindet den Darlehensgeber nicht. Verbindlich ist die Annahme des Antrags durch den Darlehensgeber. Das ist kein Misstrauen gegen den Vermittler, sondern die Folge seiner Rolle.

Zwei Sätze, die Sie in diesem Schritt einordnen sollten:

  • "Das bekommen wir hin." Eine Einschätzung, keine Entscheidung. Lassen Sie sich das Ergebnis der Prüfung vom Darlehensgeber bestätigen.
  • "Das ist nur eine Anfrage." Fragen Sie konkret nach, an welches Institut der Antrag geht und in welcher Form dort angefragt wird. Die Antwort bestimmt, was mit Ihren Daten geschieht.

Die belastbare Bestätigung ist das Angebot des Darlehensgebers selbst – mit den vorvertraglichen Informationen in Textform. Alles, was davor kommt, ist Vorbereitung.

Schritt drei: Der Abschluss – mit wem Sie unterschreiben

Der Kreditvertrag kommt mit dem Darlehensgeber zustande. Wer das ist, muss in den vorvertraglichen Informationen stehen, die Sie vor dem Abschluss erhalten – im Europäischen Verbraucherkreditinformationsblatt.

Bei einer Vermittlung unterschreiben Sie in der Regel zwei verschiedene Dokumente mit zwei verschiedenen Partnern:

DokumentVertragspartnerWas darin geregelt ist
DarlehensvertragDer DarlehensgeberKredit, Zins, Laufzeit, Raten, Sicherheiten – das eigentliche Geschäft.
VermittlungsvertragDer VermittlerLeistung und Vergütung der Vermittlung sowie die Rechte aus diesem Vertragsverhältnis.

Beides gehört in Ihre Unterlagen und beides ist getrennt zu prüfen. Ein Widerruf des Darlehensvertrags ist an den Darlehensgeber zu richten, ein Widerruf des Vermittlungsvertrags an den Vermittler. Zwei Erklärungen, zwei Empfänger – wer sie an den falschen Adressaten schickt, hat nichts widerrufen.

Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Darlehensgeber im Darlehensvertrag dieselbe Gesellschaft ist, die im Informationsblatt steht. Fällt ein Name auseinander, ist das eine Frage wert – jetzt und nicht später.

Schritt vier: Nach der Auszahlung – was beim Vermittler bleibt

Mit der Auszahlung ist die Vermittlung im Regelfall erledigt. Ob der Vermittler darüber hinaus Serviceleistungen übernimmt – Rückfragen, Unterlagen, Unterstützung bei Anträgen an den Darlehensgeber –, ist eine eigene Vereinbarung und nicht Teil des Darlehensvertrags.

Das ist praktisch relevant, weil die Erwartungen auseinandergehen: Sie erinnern sich an den Vermittler als Ihren Ansprechpartner; Ihr Darlehensvertrag besteht aber mit dem Institut.

  • Vertragsänderungen – Stundung, Ratenanpassung, vorzeitige Rückzahlung – kann nur der Darlehensgeber wirksam vereinbaren.
  • Kündigung und Widerruf gehören zum Vertragspartner des Darlehensvertrags.
  • Auskünfte zum Vertrag – Restschuld, Zahlungsstand, Sicherheiten – erteilt der Darlehensgeber.
  • Ein Serviceangebot des Vermittlers ändert daran nichts; es erweitert nur die Wege, auf denen Sie Ihr Anliegen an den Darlehensgeber herantragen.

Klären Sie vor dem Abschluss, wer nach der Auszahlung welche Fragen beantwortet. Die Auskunft "Sie können sich jederzeit an uns wenden" ist keine Vollmacht und keine Zusage, dass der Vermittler eine Entscheidung herbeiführen kann.

Wer in welchem Schritt was tut

Die folgende Übersicht ordnet die Rollen. Sie ist der Kern dieser Seite: Die Vermittlung ist ein Verfahren, der Kredit ist ein Vertrag – und beide haben verschiedene Parteien.

VorgangVermittlerDarlehensgeber
Antrag aufnehmenJaErhält die Angaben über den Vermittler oder direkt von Ihnen
Unterlagen weiterleitenJaNimmt entgegen und prüft
KreditwürdigkeitsprüfungNein – gesetzlich Aufgabe des DarlehensgebersJa
Entscheidung über den AntragNeinJa
Darlehensvertrag schließenNeinJa
Raten, Restschuld, SicherheitenAllenfalls vermittelndJa
Beschwerde über den KreditNeinJa

Wenn Sie unsicher sind, wem ein Anliegen gehört, hilft eine Regel: Alles, was den Vertrag betrifft, gehört zum Darlehensgeber. Alles, was den Weg zu diesem Vertrag betrifft, gehört zum Vermittler.

Fragen an den Vermittler

Diese Fragen sollten Sie stellen, bevor Sie eine Anfrage absenden:

  1. An welche Institute geht meine Anfrage, und wie viele sind es?
  2. Welche Art von Auskunft wird bei diesen Instituten abgefragt?
  3. Welche Vergütung erhält der Vermittler für die Vermittlung, und wer zahlt sie?
  4. Welche Kosten entstehen mir, wenn ich mich gegen den Abschluss entscheide?
  5. Wer ist im konkreten Angebot als Darlehensgeber genannt?
  6. Welche Unterlagen muss ich dem Darlehensgeber direkt vorlegen?
  7. Wen spreche ich nach der Auszahlung für welche Fragen an?

Die Klarheit dieser Antworten sagt nichts über die Konditionen aus – aber viel darüber, wie der Vorgang geführt wird. Wer auf die Frage nach dem Darlehensgeber ausweicht, hat die wichtigste Frage dieser Seite nicht beantwortet.

Häufige Fragen

Ist Cashper die Bank, von der ich den Kredit bekomme?

Nein. Ein Kreditvermittler ist nicht der Darlehensgeber. Den Darlehensvertrag schließen Sie mit dem Institut, das in den vorvertraglichen Informationen und im Kreditvertrag genannt ist.

Bindet eine Zusage des Vermittlers?

Nein. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist Aufgabe des Darlehensgebers, und verbindlich ist die Annahme des Antrags durch ihn. Lassen Sie sich Ergebnisse deshalb immer vom Darlehensgeber bestätigen – am besten über die vorvertraglichen Informationen in Textform.

Was unterschreibe ich bei einer Vermittlung alles?

In der Regel zwei Dokumente: den Darlehensvertrag mit dem Darlehensgeber und den Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler. Prüfen Sie beide Dokumente einzeln, und notieren Sie, mit wem Sie jeweils den Vertrag schließen – an dieser Unterscheidung hängen Widerruf, Kündigung und Auskunft.

An wen richtet sich der Widerruf?

Der Widerruf des Darlehensvertrags an den Darlehensgeber, der Widerruf des Vermittlungsvertrags an den Vermittler. Zwei Erklärungen an zwei Empfänger – senden Sie sie getrennt und behalten Sie jeweils einen Nachweis.

Was kostet die Vermittlung?

Der Vermittlungsvertrag muss die Vergütung des Vermittlers ausweisen. Ob Sie sie tragen, ergibt sich aus dem Vermittlungsvertrag und den vorvertraglichen Informationen. Klären Sie zusätzlich, was Sie zahlen, wenn der Kredit nicht zustande kommt.

Bekomme ich den Kredit auch ohne Vermittler?

Sie können Angebote auch direkt bei Instituten anfragen. Eine Vermittlung nimmt Ihnen die Suche ab und kann mehrere Anfragen bündeln – sie ersetzt aber keine eigene Prüfung des Angebots. Fragen Sie nach, an wie viele Institute Ihre Anfrage geht und welche Art von Auskunft dabei ausgelöst wird.

Wer beantwortet meine Fragen nach der Auszahlung?

Fragen zum Vertrag – Raten, Restschuld, Sicherheiten, Kündigung – beantwortet der Darlehensgeber. Ein Serviceangebot des Vermittlers ist eine zusätzliche Vereinbarung und ändert nichts daran, wer Ihr Vertragspartner ist.