Hausratversicherung im Vergleich

Aktualisiert am 5. Oktober 2026

Die Hausratversicherung versichert Ihr Eigentum in der Wohnung: Möbel, Elektronik, Kleidung, Werkzeug, Vorräte, alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden. Sie versichert nicht das Gebäude – das ist die Gebäudeversicherung, und für Mieter ist der Unterschied der Grund, warum sie überhaupt eine Hausratversicherung brauchen.

Diese Seite erklärt, welche Gefahren der Standardtarif abdeckt, welche Gefahr in fast keinem Standardtarif enthalten ist und deshalb der wichtigste Punkt im Vergleich bleibt, und wie Sie eine Unterversicherung vermeiden – den häufigsten Grund, aus dem eine Hausratversicherung im Schadensfall weniger zahlt als erwartet.

Symbolbild.

Hausratversicherung vergleichen

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt Beitrag, Versicherungssumme und die eingeschlossenen Gefahren je Tarif. Beiträge und Bedingungen ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Versichert
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl
Nicht versichert
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau – nur mit Elementarschutz
Zentrale Größe
Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht
Wichtigster Zusatz
Elementarschäden und Fahrraddiebstahl
Für Mieter
Versichert den Hausrat, nicht das Gebäude

Was eine Hausratversicherung versichert

Der Standardtarif versichert Ihren Hausrat gegen vier Gefahren. Diese Aufzählung stammt nicht aus der Werbung, sondern aus dem Bedingungswerk, und sie ist der Maßstab für alles Weitere:

Feuer
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall. Auch ein Brand, der ohne Ihr Verschulden entsteht – etwa ein technischer Defekt.
Leitungswasser
Wasser, das aus Zu- und Ableitungsrohren, Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder Haushaltsgeräten austritt. Nicht: Wasser, das von außen eindringt.
Sturm und Hagel
Sturm ab einer definierten Windstärke, dazu Hagelschlag. Nicht: Schäden, die durch eindringendes Regenwasser bei normalem Wetter entstehen.
Einbruchdiebstahl
Einbruch, Raub, Vandalismus durch Einbrecher. Die Gewaltsamkeit gegen die Sache gehört zum Tatbestand – ein einfacher Diebstahl durch eine offen stehende Tür ist oft nicht gedeckt.

Versichert ist der Hausrat an der versicherten Adresse. Dazu kommt die Außenversicherung: Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – im Urlaub, im Hotel, im Auto – sind bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme mitversichert. Prüfen Sie die Höhe dieses Anteils, wenn Sie viel unterwegs sind.

Die Lücke: Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch

Das ist der wichtigste Abschnitt dieser Seite. Elementargefahren sind im Standardtarif nicht enthalten. Überschwemmung nach Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch – all das fällt unter die Elementarschäden und braucht einen ausdrücklichen Einschluss im Vertrag.

Das ist insofern überraschend, als die Schäden aus Starkregen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben und nicht auf bestimmte Regionen beschränkt sind. Ein Keller kann überall volllaufen – durch ein Rückstaueventil, das nicht geöffnet war, durch eine versiegelte Umgebung, in der das Wasser nicht versickern kann, oder durch ein Unwetter, wie es in dieser Gemeinde bisher nicht vorgekommen ist.

Was Sie zur Elementardeckung wissen sollten

  • Sie ist ein Zusatz, kein Standard. Fragen Sie ausdrücklich danach und lassen Sie sich die Deckung schriftlich bestätigen. Manche Anbieter haben den Elementarschutz fest eingeschlossen, andere bieten ihn optional, wieder andere schließen ihn in bestimmten Zonen aus.
  • In ausgewiesenen Gefahrenzonen kann eine Elementardeckung abgelehnt oder nur mit hoher Selbstbeteiligung angeboten werden. In Deutschland wird darüber diskutiert, den Elementarschutz verpflichtend zu machen – eine allgemeine Pflicht besteht derzeit aber nicht. Verlassen Sie sich nicht auf eine politische Entwicklung, sondern prüfen Sie Ihren eigenen Vertrag.
  • Rückstau ist eine eigene Gefahr. Wenn der Kanal bei Starkregen nicht aufnahmefähig ist und Wasser über die Abflüsse in den Keller drückt, ist auch das ein Elementarfall. Prüfen Sie, ob Rückstau mitversichert ist, und installieren Sie unabhängig davon eine Rückstausicherung.

Die Faustregel: Wenn Sie einen Keller, eine Souterrainwohnung oder eine Wohnung im Erdgeschoss haben, ist die Frage nach dem Elementarschutz keine Zusatzfrage, sondern die entscheidende Frage im Vergleich. Der Beitragsunterschied ist meist kleiner als der Schaden, den die fehlende Deckung verursachen kann.

Die Versicherungssumme und die Unterversicherung

Die Versicherungssumme ist der Betrag, für den Ihr Hausrat versichert ist. Sie ist nicht die Obergrenze für einen einzelnen Schaden, sondern der Maßstab für die Höhe der Entschädigung – und hier liegt der teuerste Fehler, der bei dieser Versicherung möglich ist.

Das Prinzip heißt Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, zahlt der Versicherer bei jedem Schaden nur anteilig. Nicht bis zur Versicherungssumme, sondern im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert. Bei einem Hausrat im Wert von 60.000 Euro und einer Versicherungssumme von 30.000 Euro bekommen Sie bei einem 10.000-Euro-Schaden also die Hälfte.

Der Unterversicherungsverzicht

Die meisten Versicherer verzichten heute auf die Einrede der Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme nach ihrer eigenen Methode festgelegt wurde – meist nach Wohnfläche oder nach einem vom Versicherer vorgegebenen Verfahren. Der Verzicht gilt dann, solange Sie die angegebene Wohnfläche korrekt gemacht haben und der Vertrag nicht unterversichert abgeschlossen wurde.

  • Prüfen Sie, ob der Unterversicherungsverzicht enthalten ist – er ist eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale eines Tarifs.
  • Prüfen Sie, woran er geknüpft ist. Bei flächenbasierter Berechnung hängt er an der Richtigkeit der Quadratmeterzahl. Wer umbaut oder einen Anbau nutzt, ohne es zu melden, verliert ihn möglicherweise.
  • Nach einem größeren Zukauf – Neugeräte, teure Möbel, ein Instrument – prüfen Sie die Summe neu. Der Verzicht auf die Einrede hilft nur, wenn die Versicherungssumme nicht offenkundig zu niedrig ist.

Wann Sie den Verzicht verlieren

Der Unterversicherungsverzicht ist keine Eigenschaft des Tarifs, sondern eine Zusage, die an Voraussetzungen gebunden ist. Er schützt außerdem nur das Verhältnis: Auch mit Verzicht bleibt die Versicherungssumme der Höchstbetrag, der erstattet wird. Liegt der Schaden darüber, trägt den darüber hinausgehenden Teil der Versicherungsnehmer selbst.

  • Eine falsche Wohnfläche. Wird die Versicherungssumme über die Wohnfläche ermittelt, hängt der Verzicht an deren Richtigkeit. Wer einen Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein zusätzliches Zimmer nutzt, ohne die Fläche zu melden, gefährdet ihn.
  • Ein zweiter Vertrag für dieselbe Adresse. Zwei Hausratversicherungen für denselben Hausstand sind keine doppelte Sicherheit. Sie sind ein Grund, den Verzicht zu verlieren – prüfen Sie vor einem Neuabschluss, ob bereits ein Vertrag besteht.
  • Ein Umzug ohne Meldung. Versichert ist der Hausrat an der versicherten Adresse. Nach einem Umzug gilt der Vertrag für die neue Wohnung nur, wenn Sie den Umzug melden – und die neue Wohnfläche kann eine andere Summe erfordern.
  • Ein Widerspruch gegen die Summenanpassung. Viele Versicherer passen die Versicherungssumme regelmäßig an die Preisentwicklung an. Widersprechen Sie dieser Anpassung, kann die Summe hinter der Entwicklung zurückbleiben – mit der Folge, dass der Verzicht infrage steht.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob der Verzicht enthalten ist, sondern was Sie tun müssen, damit er bleibt. Die Antwort steht im Bedingungswerk des Tarifs. Klären Sie bei jeder Änderung – Anbau, Umzug, Zukauf, zweiter Vertrag –, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Grobe Fahrlässigkeit

Wenn Sie den Schaden fahrlässig herbeiführen, ändert sich die Leistung. Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt der Versicherer voll. Bei grober Fahrlässigkeit darf er nach § 81 Abs. 2 VVG die Leistung in einem Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen.

Genau dieser Punkt ist einer der größten Unterschiede zwischen Tarifen: Viele Versicherer verzichten freiwillig auf diese Einrede und zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit voll. Das ist im Vergleich eines der aussagekräftigsten Merkmale und eines der wenigen, das sich direkt in Leistung umrechnen lässt.

Was in der Praxis als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird

  • Die Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Eine Herdplatte eingeschaltet lassen und die Wohnung verlassen
  • Den Schlüssel unter der Fußmatte verstecken und einbrechen lassen
  • Ein Fenster bei Abwesenheit gekippt lassen – im Einzelfall, abhängig von Erdgeschoss und Wohnlage
  • Ein defektes Elektrogerät weiter betreiben

In der Praxis wird häufig über den Grad der Fahrlässigkeit gestritten, und viele Fälle landen vor Gericht. Ein Tarif, der auf diese Auseinandersetzung ganz verzichtet, nimmt Ihnen das Risiko ab – und ist deshalb oft den höheren Beitrag wert.

Wertsachen, Bargeld und Fahrräder

Drei Kategorien, für die die Hausratversicherung Sonderregeln hat, und drei Kategorien, in denen die Erwartung und die Deckung häufiger auseinanderfallen als irgendwo sonst.

Wertsachen
Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände, Sammlungen. Häufig mit einem eigenen Höchstbetrag gedeckt, der unter der Versicherungssumme liegt. Prüfen Sie den Prozentsatz und ob er pro Schadenfall oder pro Jahr gilt.
Bargeld und Sparbücher
Fast immer auf einen kleinen Betrag begrenzt. Wer viel Bargeld zu Hause hat, verliert im Schadensfall möglicherweise einen großen Teil davon.
Fahrräder
Im Standardtarif nur gegen Einbruchdiebstahl – also wenn das Rad aus einem verschlossenen Raum entwendet wird, in den eingebrochen wurde. Der Diebstahl eines an der Straße angeschlossenen Fahrrads ist nicht gedeckt.

Fahrräder sind der häufigste Grund für Streit. Die typische Konstellation: Ein Fahrrad wird nachts vor der Haustür oder am Bahnhof gestohlen. Die Erwartung ist, dass die Hausratversicherung einspringt. Sie tut es nicht, weil kein Einbruch vorliegt. Abhilfe schafft die Fahrraddiebstahl-Erweiterung im Hausrattarif oder eine eigene Fahrradversicherung – beide sind günstiger als ein zweites Rad, und beide sind im Vergleich ein bewusst zu wählender Zusatz.

Hausrat, Gebäude, Haftpflicht: was wofür gilt

Diese drei Versicherungen werden häufig verwechselt, und die Verwechslung kostet im Schadensfall Geld, weil die Versicherung, bei der man sich meldet, nicht zuständig ist.

Hausratversicherung
Versichert die beweglichen Sachen in Ihrer Wohnung. Sie nehmen sie beim Umzug mit. Für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.
Gebäudeversicherung
Versichert das Haus selbst – Mauern, Dach, Fenster, feste Installationen. Nur für Eigentümer. Bei Mietwohnungen hat der Eigentümer sie; Sie haben damit nichts zu tun.
Privathaftpflicht
Versichert Schäden, die Sie anderen zufügen. Wenn Ihr Wasserschaden die Wohnung unter Ihnen beschädigt, ist das der Fall für zwei Versicherungen: Ihre Hausratversicherung für Ihren eigenen Hausrat, Ihre Haftpflicht für den Schaden beim Nachbarn.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird oft übersehen: Ein Leitungswasserschaden betrifft in der Regel Ihre Sachen und die Sachen oder das Gebäude anderer. Die beiden Posten laufen über verschiedene Verträge. Wer nur eine Hausratversicherung hat, aber die Haftpflicht nicht, haftet für den Schaden beim Nachbarn selbst.

Wann Sie keine Hausratversicherung brauchen

Es gibt Haushalte, für die diese Versicherung nicht sinnvoll ist:

  • Sehr geringer Hausrat. Wer in einem unmöblierten Zimmer mit wenigen eigenen Sachen wohnt, hat möglicherweise einen Warenwert, für den der Beitrag in keinem guten Verhältnis zur Absicherung steht. Rechnen Sie nach: Was würde die Wiederbeschaffung Ihres gesamten Hausrats kosten?
  • Bereits mitversichert. Kinder sind während der Ausbildung in der Regel über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, solange sie einen eigenen Hausstand zu Ausbildungszwecken führen. Prüfen Sie das, bevor Sie einen eigenen Vertrag abschließen.
  • Hausratversicherung des Vermieters, die auch Ihre Sachen deckt. Das kommt vor, ist aber selten und sollte schriftlich nachweisbar sein.

Für die große Mehrheit der Haushalte lohnt sie sich. Der Beitrag ist einer der niedrigsten einer ganzen Wohnungsausstattung – ein einziges zerstörtes Gerät oder ein Brand kann ein Vielfaches des Jahresbeitrags kosten.

Umzug und Tarifwechsel

Versichert ist der Hausrat an der versicherten Adresse. Bei einem Umzug endet der Vertrag nicht, sondern folgt Ihnen – aber nur, wenn Sie den Umzug melden. Der neue Tarif richtet sich dann nach der neuen Wohnung und kann günstiger oder teurer sein, je nach Größe, Lage und Gefährdung.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter nach einem Schaden gilt: Der neue Versicherer fragt nach Vorschäden. Antworten Sie wahrheitsvollständig – eine falsche Angabe führt im Schadensfall zur Leistungsfreiheit, genau wie bei jeder anderen Sachversicherung.

Und ein Hinweis zum Kündigungszeitpunkt: Nach einem Schaden haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, der Versicherer aber auch. Wenn Sie mit dem Ergebnis unzufrieden waren, ist das der Moment, in dem Sie wechseln können, ohne die Frist abzuwarten.

Worauf Sie beim Hausrat-Vergleich achten sollten

In dieser Reihenfolge geprüft:

  1. Elementarschutz – eingeschlossen? Wenn nein: warum nicht, und zu welchem Aufpreis wäre er es?
  2. Versicherungssumme – nach welchem Verfahren berechnet, und ist sie angemessen?
  3. Unterversicherungsverzicht – enthalten, und woran ist er geknüpft?
  4. Grobe Fahrlässigkeit – verzichtet der Tarif auf die Kürzung nach § 81 Abs. 2 VVG?
  5. Fahrraddiebstahl – im Standard enthalten oder nur gegen Einbruch?
  6. Wertsachen und Bargeld – Höhe der Sonderlimits, pro Fall oder pro Jahr?
  7. Außenversicherung – welcher Anteil der Summe gilt außerhalb der Wohnung?
  8. Selbstbeteiligung – Höhe, und ob sie pro Fall oder pro Jahr gilt
  9. Neuwert oder Zeitwert – ersetzt der Tarif die Wiederbeschaffung oder den heutigen Wert der gebrauchten Sache?

Der letzte Punkt hat in der Praxis große Wirkung. Ein Neuwerttarif ersetzt das, was die Neuanschaffung kostet. Ein Zeitwerttarif ersetzt den Wert der gebrauchten Sache – bei Elektronik ist der Unterschied nach wenigen Jahren erheblich. Prüfen Sie diesen Punkt mit derselben Sorgfalt wie die vier versicherten Gefahren, weil er bei jedem einzelnen Schaden über den Betrag entscheidet.

Häufige Fragen

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Den Hausrat in Ihrer Wohnung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Dazu kommt die Außenversicherung für Sachen außerhalb der Wohnung bis zu einem Anteil der Versicherungssumme. Das Gebäude selbst ist nicht versichert – dafür gibt es die Gebäudeversicherung.

Ist Überschwemmung in der Hausratversicherung enthalten?

Nein, Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben sind nicht im Standardtarif enthalten. Sie benötigen einen ausdrücklichen Elementarschutz – fragen Sie danach und lassen Sie sich die Deckung bestätigen.

Was ist Unterversicherung?

Wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats liegt, zahlt der Versicherer bei jedem Schaden nur anteilig. Viele Tarife verzichten auf diese Einrede (Unterversicherungsverzicht), wenn die Summe nach ihrer Methode berechnet wurde – prüfen Sie, ob dieser Verzicht enthalten und woran er geknüpft ist.

Sind Fahrräder mitversichert?

Im Standardtarif nur gegen Einbruchdiebstahl – also wenn das Rad aus einem Raum gestohlen wird, in den eingebrochen wurde. Der Diebstahl eines angeschlossenen Fahrrads auf der Straße ist nicht gedeckt. Dafür gibt es eine Fahrraddiebstahl-Erweiterung oder eine eigene Fahrradversicherung.

Was ist grobe Fahrlässigkeit und warum ist sie wichtig?

Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG anteilig kürzen – etwa wenn eine Kerze unbeaufsichtigt brannte. Viele Tarife verzichten auf diese Kürzung. Das ist eines der aussagekräftigsten Vergleichsmerkmale, weil es sich direkt in Leistung umrechnet.

Brauche ich als Mieter eine Hausratversicherung?

Ja, wenn Ihr Hausrat einen nennenswerten Wert hat. Der Vermieter versichert das Gebäude, nicht Ihre Möbel. Zusätzlich sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben – wenn ein Wasserschaden bei Ihnen die Wohnung unter Ihnen beschädigt, greift die Haftpflicht für den Schaden beim Nachbarn.

Sind Wertsachen und Bargeld mitversichert?

Ja, aber mit Sonderlimits. Schmuck, Kunstgegenstände und Sammlungen sind häufig nur bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme gedeckt, Bargeld nur bis zu einem niedrigen Betrag. Prüfen Sie die Höhe und ob die Grenze pro Fall oder pro Jahr gilt.

Ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert oder den Zeitwert?

Das hängt vom Tarif ab. Ein Neuwerttarif ersetzt die Kosten der Neuanschaffung, ein Zeitwerttarif den Wert der gebrauchten Sache. Bei Elektronik ist der Unterschied nach wenigen Jahren erheblich. Achten Sie beim Vergleich ausdrücklich auf diesen Punkt.

Wann verliere ich den Unterversicherungsverzicht?

Der Verzicht ist an Voraussetzungen gebunden und kann entfallen – etwa bei einer falschen Wohnfläche, bei einem zweiten Vertrag für dieselbe Adresse, nach einem nicht gemeldeten Umzug oder wenn Sie einer Summenanpassung widersprechen. Prüfen Sie die Voraussetzungen im Bedingungswerk des Tarifs.

Ist die Versicherungssumme die Höchstgrenze der Erstattung?

Ja. Auch wenn der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, bleibt die Versicherungssumme der Höchstbetrag, der erstattet wird. Der Verzicht schützt das Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert – nicht die Obergrenze.