Postbank Geschäftskonto
Ein Geschäftskonto bei einem Institut mit Postfilialnetz wird über zwei Wege geführt: online und über ein Netz kleiner Servicestellen. Der zweite Weg ist der Unterschied zu allen anderen Geschäftskonten – und er ist nur für einen Teil dessen nützlich, was ein Unternehmen an Zahlungsverkehr hat.
Diese Seite behandelt deshalb eine einzige Frage: Was kann ein solches Netz für ein Geschäft leisten, und was kann es nicht? Wo Preise, Grenzen und Konditionen stehen, steht jeweils dabei – im Text stehen sie nicht.
Postbank Geschäftskonto im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt Grundgebühr, Buchungspreise und die Entgelte für Bargeld neben den Konditionen anderer Anbieter. Für ein Geschäft mit Bargeldverkehr ist der letzte Posten der entscheidende – er steht deshalb im Rechner und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Art des Anbieters
- Geschäftskonto mit Zugang über ein Netz von Postfilialen
- Bargeld
- Einzahlung läuft über die Servicestellen; Voraussetzungen und Grenzen vorher klären
- Beratung
- Am Schalter nicht vorgesehen – Firmenkundenthemen laufen über die Betreuung
- Nachweis
- Für jede Einzahlung einen Beleg verlangen – die Buchhaltung braucht ihn
- Zu prüfen
- Entgelte, Höchstbeträge und Wertstellung der Einzahlung
Was ein Postfilialnetz für ein Geschäftskonto leistet
Ein Postfilialnetz ist kein Bankfilialnetz. Seine Stärke ist die Fläche: Es gibt viele Servicestellen, sie liegen oft näher am Wohnort oder am Betrieb als eine Bankfiliale, und sie sind auf wiederkehrende, standardisierte Vorgänge eingerichtet. Seine Grenze ist die Tiefe: Was über einen Standardservice hinausgeht, findet dort nicht statt.
Für ein Geschäftskonto bedeutet das eine klare Aufgabenteilung zwischen den Wegen:
| Aufgabe | Onlineweg | Servicestelle |
|---|---|---|
| Überweisungen, Lastschriften, Kontostand | Der übliche Weg, jederzeit | Nicht der vorgesehene Weg |
| Bargeld auf das Konto bringen | Nicht möglich | Der eigentliche Grund, die Stelle aufzusuchen |
| Karten und Zugangsdaten | Bestellung und Verwaltung | Klärung im Einzelfall, abhängig von der Ausstattung |
| Änderung von Berechtigungen | Anstoß möglich, Abschluss selten | Nicht jeder Vorgang, Formulare je nach Stelle |
| Beratung zum Geschäft | Über die Betreuung | Nicht vorgesehen |
Prüfen Sie die Stelle, nicht das Netz. Der Leistungsumfang hängt von der einzelnen Servicestelle ab: Nicht jede ist für jeden Vorgang eingerichtet. Fragen Sie für die Stellen, die Sie tatsächlich nutzen würden, einzeln nach – bevor Sie das Konto eröffnen, nicht danach.
Welche Teile des Zahlungsverkehrs überhaupt einen physischen Weg brauchen
Der Zahlungsverkehr eines Unternehmens besteht aus wenigen wiederkehrenden Strömen: Zahlungen von Kunden gehen ein, Zahlungen an Lieferanten gehen aus, Gehälter und Sozialabgaben werden abgeführt, Steuern und Gebühren werden gezahlt, und in manchen Geschäften kommt Bargeld hinzu – als Kundenzahlung im Laden oder als Kassenbestand, der auf das Konto muss.
Von diesen Strömen braucht fast keiner eine Filiale. Überweisungen, Lastschriften und Gutschriften laufen elektronisch; sie sind ortsunabhängig und werden durch ein Filialnetz nicht schneller. Nur ein einziger Vorgang braucht tatsächlich einen physischen Ort: das Bargeld.
Daraus folgt die Prüffrage für dieses Konto: Kommt in Ihrem Geschäft Bargeld vor? Wenn nein, ist das Netz für Sie ein Merkmal ohne Nutzen, und die Entscheidung fällt allein über die Preise und die Betreuung. Wenn ja, ist das Netz der Grund, dieses Konto überhaupt in Betracht zu ziehen – und dann entscheidet die Einzahlung über Ihren Aufwand.
- Bei Bargeldgeschäft: Prüfen Sie zuerst den Einzahlungsweg, dann alles andere.
- Ohne Bargeldgeschäft: Prüfen Sie zuerst die Buchungspreise und die Erreichbarkeit der Betreuung; das Netz ist dann nicht Ihre Frage.
- Bei überwiegend elektronischem Geschäft: Klären Sie, ob am Schalter ausgeführte Zahlungen teurer sind als online ausgelöste – die Wege können unterschiedlich bepreist sein.
Bargeld einzahlen: der Punkt, an dem das Netz zählt
Die Einzahlung ist der einzige Vorgang, für den ein Geschäft die Servicestelle wirklich braucht. Und sie ist der Vorgang mit den meisten Fragen. Klären Sie diese Punkte vor der ersten Einzahlung:
- Wird Ihre Stückelung angenommen? Scheine, Münzen, Rollen: Nicht jede Stelle ist für jede Form eingerichtet. Größere Mengen Münzgeld sind der Vorgang, an dem ein Standardschalter an seine Grenzen kommt.
- Gibt es Höchstbeträge je Vorgang oder je Tag? Sie stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis oder in den Bedingungen.
- Was kostet die Einzahlung? Ob ein festes Entgelt oder ein Anteil am Betrag berechnet wird, entscheidet bei hohen Bareingängen über den Gesamtpreis des Kontos.
- Welchen Beleg bekommen Sie? Für die Buchhaltung brauchen Sie einen Nachweis. Verlangen Sie ihn bei jeder Einzahlung – nachträglich ist er schwer zu beschaffen.
- Wann wird der Betrag gutgeschrieben? Einzahlung und Wertstellung sind nicht dasselbe. Fragen Sie nach, ab welchem Zeitpunkt der Betrag auf dem Konto wirksam ist.
Rechnen Sie den Weg gegen den Preis. Ein günstiges Konto mit weiter entfernter Einzahlungsmöglichkeit kann teurer sein als ein Konto mit höherer Grundgebühr und einer Stelle auf dem Weg. Bei täglichen Bareingängen ist der Weg ein Kostenfaktor, der in keiner Preisliste steht.
Was ein Servicenetz nicht leisten kann
Die Grenzen sind ebenso wichtig wie die Möglichkeiten, weil sie den Aufwand bestimmen, der nicht im Netz liegt:
- Keine Firmenkundenberatung vor Ort. Fragen zur Kontoführung, zu Konditionen oder zu einer Finanzierung gehören in die Betreuung – nicht an einen Standardschalter.
- Keine Kreditentscheidung. Über eine Kreditlinie oder einen Kredit entscheidet die Bank nach einer Prüfung, nicht an einem Servicestandort.
- Keine individuellen Vereinbarungen. Abweichende Konditionen werden mit der Betreuung vereinbart, nicht am Schalter zugesagt. Eine Zusage ohne Schriftform ist keine Kondition.
- Kein Ersatz für das Online-Banking. Für laufende Zahlungen ist der Onlineweg der vorgesehene Kanal. Wer Zahlungen am Schalter auslöst, sollte die abweichenden Entgelte kennen.
Klären Sie deshalb zwei Dinge, bevor Sie sich für dieses Konto entscheiden: Wer ist Ihre Betreuung für alles, was nicht Bargeld ist – und wie ist diese Betreuung erreichbar? Ein Konto, dessen Netz die Bargeldfrage löst und dessen Betreuung niemand erreicht, tauscht ein Problem gegen ein anderes.
Vertrag, Berechtigte und die Grenze zum Verbraucherrecht
Ein Geschäftskonto ist ein Zahlungskonto, aber nicht das Konto eines Verbrauchers. Der Vertragspartner ist das Unternehmen – bei einer Gesellschaft also die Gesellschaft, bei einem Einzelunternehmen der Inhaber. Wer Zahlungen auslösen darf, ergibt sich aus den Berechtigungen, die die Bank im Vertrag festhält. Bei mehreren Berechtigten sollte klar sein, wer allein und wer nur gemeinsam handeln darf.
Zwei Punkte hängen daran:
- Die Haftung bei Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungen gelten die Regelungen des Zahlungsdienstrechts und die Bedingungen der Bank. Prüfen Sie, wer im Unternehmen Zahlungen auslösen darf und ob die Freigabewege dazu passen.
- Der Unterschied zum Privatkonto. Ein Unternehmer handelt nicht als Verbraucher. Schutzvorschriften, die für private Konten gelten, greifen hier nicht in gleicher Weise – dazu gehört auch der Pfändungsschutz. Klären Sie vor dem Abschluss, welche Regelungen für Geschäftskunden vereinbart sind.
Verbindlich sind die Kontoführungsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts. Vergleichen Sie darin die Posten, die Ihr Geschäft tatsächlich betrifft – nicht das gesamte Verzeichnis.
Worauf Sie bei diesem Angebot achten sollten
In dieser Reihenfolge:
- Kommt in Ihrem Geschäft Bargeld vor? Wenn nein, ist der einzige Vorteil des Netzes für Sie folgenlos – dann entscheiden die Preise.
- Nehmen die Stellen, die Sie erreichen würden, Einzahlungen an – und in welcher Stückelung?
- Was kostet die Einzahlung, fest oder anteilig, und gibt es Höchstbeträge?
- Welchen Beleg erhalten Sie, und wie wird der Betrag in der Buchhaltung nachgewiesen?
- Wann ist der eingezahlte Betrag wirksam gutgeschrieben?
- Wie ist die Betreuung erreichbar, die alles außer Bargeld übernimmt?
- Sind Zahlungen am Schalter teurer als über das Online-Banking?
- Passen die Berechtigungen zu Ihrem Betrieb: Wer darf einzeln, wer nur gemeinsam verfügen?
Ein Servicenetz ist ein Werkzeug für einen bestimmten Zweck. Wenn Ihr Betrieb diesen Zweck hat, ist es ein Vorteil, den andere Geschäftskonten nicht bieten. Wenn nicht, ist es ein Merkmal, das den Vergleich nicht beeinflussen sollte – der Rechner zeigt, was dann den Unterschied macht.
Häufige Fragen
Kann ich an jeder Postfiliale auf mein Geschäftskonto einzahlen?
Nicht zwingend an jeder und nicht in jedem Umfang. Der Leistungsumfang hängt von der Ausstattung der einzelnen Servicestelle ab. Klären Sie vor der ersten Einzahlung, welche Stellen in Ihrer Nähe für Einzahlungen eingerichtet sind, bis zu welchen Beträgen und in welcher Stückelung.
Was kostet die Bareinzahlung auf ein Geschäftskonto?
Das Entgelt steht im Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts und kann als festes Entgelt oder als Anteil am eingezahlten Betrag berechnet werden. Bei einem anteiligen Entgelt wächst der Posten mit Ihrem Umsatz. Der Rechner zeigt die hinterlegten Konditionen.
Bekomme ich über eine Einzahlung einen Nachweis für die Buchhaltung?
Verlangen Sie bei jeder Einzahlung einen Beleg. Für die Buchhaltung ist der Nachweis über die Einzahlung wesentlich, und nachträglich ist er schwer zu beschaffen. Die Aufbewahrungspflicht für Ihre Unterlagen liegt ohnehin bei Ihnen, nicht bei der Bank.
Wird mein Geschäft an der Servicestelle beraten?
Eine Beratung für Firmenkunden ist dort nicht vorgesehen. Themen wie Konditionen, Kredite oder individuelle Vereinbarungen gehören in die Betreuung. Klären Sie vor dem Abschluss, wer Ihre Betreuung ist und über welchen Weg sie erreichbar ist.
Brauche ich ein Geschäftskonto, wenn ich nur gelegentlich Bargeld einzahle?
Ob Sie ein Geschäftskonto brauchen, hängt von Ihrer Rechtsform und von den Bedingungen Ihrer Bank ab. Ein Privatkonto darf in der Regel nicht geschäftlich genutzt werden. Fällt nur selten Bargeld an, ist der Bargeldweg für die Auswahl weniger wichtig als die Buchungspreise und die Erreichbarkeit der Betreuung.
Wer darf bei einem Geschäftskonto Zahlungen auslösen?
Wer im Kontovertrag als berechtigt eingetragen ist. Bei Gesellschaften richtet sich das nach der Vertretungsregelung und den erteilten Vollmachten. Prüfen Sie, ob allein oder nur gemeinsam verfügt werden darf und ob diese Regelung zu Ihren Abläufen passt. Änderungen müssen der Bank aktiv mitgeteilt werden.
Gelten für mein Geschäftskonto dieselben Schutzrechte wie für ein privates Konto?
Nein. Ein Geschäftskonto wird unternehmerisch genutzt und fällt damit nicht unter die Verbraucherschutzvorschriften, die für private Konten gelten. Prüfen Sie stattdessen die Kontoführungsbedingungen: Sie beschreiben, welche Rechte und Pflichten für Ihr Konto bestehen – ein Pfändungsschutz gehört nicht dazu.
Ist die Wertstellung bei einer Bareinzahlung sofort?
Nicht zwangsläufig. Zwischen der Einzahlung am Schalter und der Wirksamkeit auf dem Konto kann ein Bearbeitungsschritt liegen. Fragen Sie nach der Wertstellung, bevor Sie sich auf einen Eingang verlassen – besonders, wenn eine Zahlung an einen bestimmten Termin gebunden ist.