Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

Aktualisiert am 6. Oktober 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versicherung mit dem größten wirtschaftlichen Gewicht in dieser Kategorie – und mit den meisten Streitfällen. Beides hat denselben Grund: Sie zahlt nicht, wenn Sie krank sind, sondern wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Was das genau heißt, steht im Vertrag, und darum geht der Streit.

Diese Seite erklärt zuerst die Definition, die über die Leistung entscheidet, und dann das Tarifmerkmal, das in der Praxis am häufigsten über Erstattung oder Ablehnung bestimmt. Danach: warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kein Ersatz ist, und woran der Beitrag hängt.

Symbolbild.

Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt Beitrag und Bedingungen je Tarif für Ihr Eintrittsalter und Ihren Beruf. Beiträge ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Leistung
Monatliche Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht
Definition
Zuletzt ausgeübter Beruf; die Quote steht im Tarif, nicht im Gesetz
Prognose
Mindestens sechs Monate, ärztlich festgestellt
Wichtigstes Merkmal
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Kein Ersatz
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft nach anderen Maßstäben

Was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Die Rente läuft, solange die Berufsunfähigkeit besteht – bei den üblichen Tarifen bis zum vertraglich festgelegten Endalter, häufig bis zur Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente.

Sie zahlt nicht bei Krankheit, nicht bei Arbeitslosigkeit und nicht bei einer Kündigung. Der versicherte Fall ist ein medizinischer. Das ist der Unterschied zu einer Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung, die jeweils andere Maßstäbe anlegt.

Drei Begriffe, die oft verwechselt werden

„Der Staat zahlt das schon" ist ein Satz, der zwei verschiedene Dinge durcheinanderbringt. Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit sind drei Begriffe mit drei Maßstäben – und nur einer davon ist der Maßstab dieser Versicherung.

BegriffMaßstabDauerWas daraus folgt
Private BerufsunfähigkeitsversicherungDer zuletzt tatsächlich ausgeübte Beruf; die Quote legt der Tarif festDauerhaftDie vertraglich vereinbarte Rente
Gesetzliche ErwerbsminderungDer allgemeine Arbeitsmarkt – nicht der BerufDauerhaftDie gesetzliche Rente
ArbeitsunfähigkeitDie zuletzt ausgeübte Tätigkeit, aber nur vorübergehendVorübergehendKrankengeld als Entgeltersatz

Die gesetzliche rentenrechtliche Berufsunfähigkeit gibt es für neue Fälle seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr; an ihre Stelle ist die Erwerbsminderung getreten. Sie prüft den allgemeinen Arbeitsmarkt: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber eine andere Tätigkeit noch ausüben könnte, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Arbeitsunfähigkeit ist etwas Drittes – eine vorübergehende Unfähigkeit zu arbeiten, um die es beim Krankengeld geht.

Was BU nicht ist

  • Keine Krankenversicherung. Sie erstattet keine Behandlungskosten. Ob eine Therapie bezahlt wird, ist eine andere Frage als die, ob eine Rente läuft.
  • Kein Krankengeld. Arbeitsunfähigkeit ist kein Dauerzustand und keine Berufsunfähigkeit. Wer arbeitsunfähig ist, ist nicht automatisch berufsunfähig – und umgekehrt.
  • Keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die prüft nach einem anderen Maßstab und zahlt nach eigenen Regeln.
  • Kein Ersatz für fehlendes Einkommen bei Arbeitslosigkeit. Der versicherte Fall ist ein medizinischer, kein wirtschaftlicher.

Zusätzlich zur Rente enthalten viele Tarife Leistungen, die den Übergang abfedern: eine einmalige Zahlung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit, die Übernahme von Beiträgen für andere Versicherungen während der Leistungszeit, oder eine Mitversicherung für Kinder. Diese Bausteine sind bei der Bewertung eines Tarifs relevant, aber sie entscheiden nicht über den Kern – ob und wann die Rente fließt.

Die 50-Prozent-Grenze und die Prognose

Berufsunfähigkeit im Sinne der üblichen Bedingungen liegt vor, wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind:

  1. Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben. Maßgeblich ist der Beruf, wie Sie ihn zuletzt konkret ausgeübt haben – nicht ein Beruf, den Sie aufgrund Ihrer Ausbildung theoretisch ausüben könnten.
  2. Die Einschränkung ist voraussichtlich dauerhaft. Die Prognose muss mindestens sechs Monate umfassen und ärztlich festgestellt sein. Kurzzeitige Erkrankungen lösen keine Leistung aus, auch wenn sie schwer sind.

Der erste Punkt ist der Kern, an dem die meisten Streitigkeiten hängen – nicht die Prozentzahl, sondern die Frage, welcher Beruf eigentlich verglichen wird. Genau darum geht es im nächsten Abschnitt.

Die Prozentangabe wird nicht von Ihnen eingeschätzt. Ob Sie Ihren Beruf noch zu 50 Prozent ausüben können, wird medizinisch und tätigkeitsbezogen beurteilt – dazu werden Arbeitsplatzbeschreibungen, Zeugnisse und ärztliche Stellungnahmen herangezogen. Bereiten Sie diese Unterlagen vor, sobald Sie einen Antrag stellen. Die Einschätzung des behandelnden Arztes und die des Versicherungsgutachters können auseinandergehen.

Die Quote steht im Tarif, nicht im Gesetz

Ein Punkt, der im Streitfall wichtig wird: § 172 VVG beschreibt die Berufsunfähigkeit als die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise weiter auszuüben. Eine Prozentzahl steht dort nicht. Die „50 Prozent" sind eine Definition des Tarifs – eine vertragliche Schwelle, keine gesetzliche. Prüfen Sie im Bedingungswerk, welchen Maßstab und welche Quote Ihr Vertrag anlegt.

Vom Antrag bis zur Rente

  1. Leistungsantrag: Sie melden dem Versicherer, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, und legen die ärztlichen Unterlagen vor, die das belegen.
  2. Prüfung: Der Versicherer lässt medizinisch und tätigkeitsbezogen beurteilen, ob und in welchem Umfang Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch ausüben können. Arbeitsplatzbeschreibung, Zeugnisse und ärztliche Stellungnahmen werden dabei herangezogen.
  3. Entscheidung: Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, läuft die Rente. Wird sie abgelehnt, prüfen Sie die Begründung und die medizinischen Feststellungen, auf die sie sich stützt.
  4. Nachprüfung: Die Anerkennung ist keine endgültige Feststellung. Der Versicherer kann später prüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht.

Die Nachprüfung wird beim Abschluss selten besprochen. Verbessert sich Ihr Gesundheitszustand, kann das die Leistung berühren – ob und in welchem Umfang, steht im Bedingungswerk. Klären Sie dort, welche Nachweise der Versicherer verlangen kann und welche Mitteilungspflichten Sie treffen, und bewahren Sie Ihre ärztlichen Unterlagen auf.

Die abstrakte Verweisung: das wichtigste Tarifmerkmal

Ohne Einschränkung darf ein Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen: Sie sind in Ihrem Beruf nicht mehr einsatzfähig, könnten aber theoretisch einen anderen Job ausüben – also zahlt er nicht. Das ist die abstrakte Verweisung.

In der Praxis ist dieses Recht problematisch, weil es den versicherten Beruf beliebig austauschbar macht. Ein Chirurg, der seine Feinmotorik verliert, könnte theoretisch eine Aufsichtstätigkeit übernehmen – aber nicht zu denselben Bedingungen, und nicht ohne Weiteres. Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, den Vertrag auf dem Papier zu erfüllen, ohne dass etwas passiert.

Deshalb haben sich in der Vergangenheit viele Tarife davon verabschiedet. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung – teilweise ergänzt um einen Verzicht auch auf die konkrete Verweisung – ist das aussagekräftigste Merkmal eines guten Tarifs, weil er darüber entscheidet, ob die Versicherung im Leistungsfall überhaupt greift.

Gilt die Verweisung automatisch?

Nach § 172 Absatz 3 VVG kann eine Verweisungsklausel nur in der Form „als weitere Voraussetzung … kann vereinbart werden" Vertragsinhalt werden. Sie ist damit keine Regel, die immer gilt, sondern eine Klausel, die vereinbart sein muss. Enthält Ihr Bedingungswerk keine Verweisungsklausel, kann der Versicherer Sie nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen – unabhängig davon, was er im Leistungsfall vorträgt.

Worauf Sie im Bedingungswerk achten sollten

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Wenn dieser Satz nicht ausdrücklich im Vertrag steht, gilt die Verweisung. Prüfen Sie das im Bedingungswerk, nicht im Werbeprospekt.
  • Umfang des Verzichts. Ein vollständiger Verzicht ist mehr wert als ein Verzicht, der an Bedingungen geknüpft ist – etwa erst nach einer bestimmten Zahl von Versicherungsjahren.
  • Umorganisation am Arbeitsplatz. Prüfen Sie, ob der Versicherer verlangen kann, dass Ihnen ein umgestalteter oder leidensgerechter Arbeitsplatz zugemutet wird, bevor er zahlt.
  • Verweisung auf eine andere Tätigkeit im selben Betrieb. Manche Bedingungen erlauben sie, auch wenn die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Das ist ein Unterschied mit Praxiswirkung.

Warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kein Ersatz ist

Häufig wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Hinweis abgetan, der Staat zahle ja eine Erwerbsminderungsrente. Das trifft den Punkt nicht, und die Gründe dafür sind genau der Grund, warum diese Versicherung existiert.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft nach einem anderen Maßstab: Nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kommt es darauf an, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch tätig sein können – nicht in Ihrem Beruf. Wer sein Studium nicht mehr ausüben kann, an einer Kasse aber noch sechs Stunden am Tag einsetzbar ist, erhält keine Erwerbsminderungsrente, obwohl er seinen Beruf verloren hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Prüft den zuletzt ausgeübten Beruf. Zahlt eine vertraglich vereinbarte Rente.
Gesetzliche Erwerbsminderung
Prüft den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zahlt eine Rente, deren Höhe von Ihren Beitragsjahren und Ihrem Verdienst abhängt.
Wartezeit
Die gesetzliche Rente setzt eine Mindestzahl an Beitragsjahren voraus, die in jüngeren Jahren oft nicht erreicht ist.

Dazu kommt die Höhe. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bemisst sich an den Beitragsjahren und am versicherten Verdienst und liegt bei einem Großteil der Betroffenen deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen. Sie ist eine Grundsicherung, kein Einkommensersatz. Wer seinen Lebensstandard erhalten will, braucht eine private Absicherung – oder ein Vermögen, das den Einkommensverlust dauerhaft ausgleicht.

Woran der Beitrag hängt

Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt an Faktoren, von denen einige beeinflussbar sind und andere nicht:

Eintrittsalter
Der stärkste Faktor. Ein Abschluss mit 25 kostet über die gesamte Laufzeit deutlich weniger als ein Abschluss mit 45 für dieselbe Rente.
Beruf
Versicherer ordnen Berufe in Gruppen ein. Berufe mit körperlicher Belastung, mit Unfallrisiko oder mit hoher psychischer Belastung sind teurer. Die Einstufung folgt Ihrer Tätigkeit, nicht Ihrem Ausbildungsabschluss – wer als Ingenieur im Büro arbeitet, wird nicht als Bauleiter eingestuft.
Rentenhoehe
Die vereinbarte Monatsrente. Sie bestimmt die Leistung und damit den Beitrag unmittelbar.
Endalter
Das Alter, bis zu dem die Rente gezahlt wird. Ein früheres Ende senkt den Beitrag, kostet aber genau in der Phase Schutz, in der das Risiko am höchsten ist.
Tarifmerkmale
Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantien, Beitragsdynamik, Mitversicherung von Kindern.
Gesundheitszustand
Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder zur Ablehnung.

Ein Punkt zur Berufseinstufung, der oft Geld kostet: Die Einstufung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Wenn Sie überwiegend im Büro arbeiten, obwohl Ihre Ausbildung auf eine körperliche Tätigkeit zielt, verlangen Sie die entsprechende Einstufung – und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, auf welcher Grundlage sie erfolgt ist. Bei einem späteren Leistungsfall wird geprüft, welche Tätigkeit Sie tatsächlich ausgeübt haben, und eine falsche Selbsteinschätzung kann den Vertrag angreifbar machen.

Beitragsstabilität: das Risiko, das selten besprochen wird

Anders als in der privaten Krankenversicherung, wo der Beitrag im Alter vor allem mit dem Alterungsverlauf zusammenhängt, kann ein Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung seine Beiträge für den gesamten Bestand erhöhen, wenn die tatsächlichen Schadensverläufe von seinen Annahmen abweichen. Das ist kein Missbrauch, sondern in den Bedingungen vorgesehen und muss unabhängig geprüft und begründet werden.

Für Sie bedeutet das: Der Beitrag ist nicht über vierzig Jahre garantiert. Er kann steigen. Der entscheidende Punkt ist, wie stark und wie oft das bei einem Anbieter in der Vergangenheit vorgekommen ist – eine Information, die man vor dem Abschluss einholen sollte.

Was Sie prüfen können

  • Beitragsanpassungen in der Vergangenheit. Fragen Sie, ob und wie oft der Anbieter in den vergangenen Jahren die Beiträge für bestehende Verträge angehoben hat.
  • Überschussbeteiligung. Einige Tarife rechnen Überschüsse an, die den Beitrag senken oder die Rente erhöhen können. Relevant ist, wie verlässlich das in der Vergangenheit war.
  • Beitragsdynamik. Die Option, den Beitrag jährlich zu erhöhen, um die Rente an die Inflation anzupassen. Sinnvoll, aber sie erhöht den Beitrag planmäßig – und die Dynamik ist in der Regel kündbar.
  • Kündbarkeit des Vertrags. Sie können kündigen, der Versicherer in der Regel nicht. Das ist ein Vorteil, den man nicht überbewerten sollte, aber er zählt.

Die Nachversicherungsgarantie

Pruefpunkte Woran die Garantie haengt
  • AnlässeWelche Ereignisse der Vertrag anerkennt: Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltserhöhung. Was nicht in der Liste steht, löst die Garantie nicht aus.
  • Alter und BetragBis zu welchem Lebensjahr und bis zu welcher Höhe erhöht werden kann. Beide Grenzen stehen im Vertrag, nicht in der Werbung.
  • BedingungenOb die Erhöhung zu den Bedingungen des Ausgangsvertrags läuft oder zu einem neuen, womöglich ungünstigeren Tarif.

Der Wert der Klausel liegt nicht in der Erhöhung, sondern darin, dass sie ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Genau dann wäre eine Prüfung am riskantesten, weil in der Zwischenzeit etwas aufgetreten sein kann.

Das ist eine der nützlichsten Klauseln in einem BU-Vertrag und eine, die im Vergleich oft übersehen wird: die Nachversicherungsgarantie, auch Nachversicherungsoption genannt.

Sie erlaubt es, die versicherte Rente zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Typische Anlässe sind Heirat, die Geburt eines Kindes, ein Immobilienkauf, eine Gehaltserhöhung oder eine Höhergruppierung. Der Sinn liegt auf der Hand: Der Bedarf steigt mit dem Lebensstandard, und genau dann wäre eine Gesundheitsprüfung am riskantesten – weil in der Zwischenzeit irgendetwas aufgetreten sein kann.

Achten Sie auf drei Dinge: welche Anlässe anerkannt werden, bis zu welchem Alter und bis zu welchem Betrag nachversichert werden kann, und ob die Erhöhung zu denselben Bedingungen wie der Ausgangsvertrag erfolgt oder zu einem neuen, möglicherweise ungünstigeren Tarif.

Praxisregel: Wer den Vertrag jung abschließt, wählt eine Rente nach dem heutigen Bedarf – nicht nach dem erwarteten künftigen. Die Differenz deckt die Nachversicherungsgarantie ab. Wer stattdessen gleich die volle Summe versichert, zahlt von Anfang an einen Beitrag für einen Bedarf, der noch gar nicht besteht.

Die Gesundheitsfragen

Beim Antrag werden Gesundheitsfragen gestellt. Sie sind wahrheitsvollständig zu beantworten, und die Folgen einer falschen Antwort stehen in §§ 19 bis 22 VVG: Rücktritt vom Vertrag, Kürzung der Leistung oder Vertragsanpassung.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wiegt dieser Punkt schwerer als bei fast jeder anderen Versicherung, weil die zu verschweigende Erkrankung häufig die ist, die später zur Berufsunfähigkeit führt.

Die Bereiche, die besonders geprüft werden

  • Psychische Erkrankungen. Sie sind eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit überhaupt – und zugleich einer der häufigsten Ablehnungsgründe beim Antrag. Eine frühere Behandlung, auch eine abgeschlossene, muss in der Regel angegeben werden.
  • Rücken und Bewegungsapparat. Der zweithäufige Bereich. Bandscheibenvorfälle, chronische Beschwerden, Physiotherapien.
  • Geplante Behandlungen und laufende Diagnostik. Ein bereits gestellter Antrag auf Reha oder ein Termin beim Facharzt kann ein Ablehnungsgrund sein.
  • Erkrankungen der Eltern, wenn danach gefragt wird, und Rauchen, wenn im Fragebogen erfasst.

Was passiert, wenn Sie eine Vorerkrankung verschweigen

Eine unvollständige Antwort wirkt nicht nur im Jahr des Abschlusses. Der Mechanismus läuft über Jahre:

  1. Beim Antrag: Sie beantworten die Gesundheitsfragen – vollständig oder unvollständig.
  2. Jahre später: Sie stellen einen Leistungsantrag, und bei der Prüfung stößt der Versicherer auf eine Behandlung, die Sie nicht angegeben haben.
  3. Frist des Versicherers: Nach § 21 VVG erlöschen seine Rechte aus der verletzten Anzeigepflicht erst fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei einer vorsätzlichen oder arglistigen Verletzung erst zehn Jahre danach.
  4. Schriftform: Er muss seine Rechte außerdem schriftlich innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er von der Verletzung erfahren hat.
  5. Folge: Innerhalb dieser Fristen kann die Angelegenheit den Vertrag noch berühren. Danach kann sich der Versicherer nicht mehr darauf berufen.

Die Fristen laufen ab Vertragsschluss, nicht ab dem Leistungsfall. Ein jahrelang zurückliegendes Verschweigen kann deshalb genau dann Bedeutung bekommen, wenn Sie die Versicherung brauchen – bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wiegt das schwerer als bei fast jeder anderen, weil die verschwiegene Erkrankung häufig die ist, die später zur Berufsunfähigkeit führt. Der verlässlichste Schutz ist ein vollständiger Fragebogen.

Der Umgang damit ist unspektakulär und wirksam: Antworten Sie vollständig, auch bei abgeschlossenen Behandlungen. Lassen Sie sich bei umfangreicher Vorgeschichte zuerst eine anonymisierte Risikovoranfrage beantworten, damit eine Ablehnung nicht in Ihrer Versicherungshistorie landet. Und bewahren Sie eine Kopie Ihrer Angaben auf.

Abgrenzung zu den anderen Absicherungen

Es gibt mehrere Versicherungen für dasselbe Grundrisiko – den Verlust der Arbeitskraft – mit unterschiedlichen Definitionen und unterschiedlichem Preis. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie in der Werbung häufig verschwimmt.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Prüft den zuletzt ausgeübten Beruf. Höchster Schutz, höchster Beitrag, umfangreichste Gesundheitsprüfung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Prüft, ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt noch ausüben können. Schwächere Definition, deshalb günstiger – und im Leistungsfall schwerer durchzusetzen.
Grundfähigkeitsversicherung
Zahlt, wenn eine definierte körperliche oder geistige Grundfähigkeit verloren geht – etwa Gehen, Sehen, Hören, Treppensteigen. Leichter zu prüfen als Berufsunfähigkeit, dafür weniger passgenau: Wer seinen Beruf aus psychischen Gründen nicht mehr ausüben kann, ist hier nicht gedeckt.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Für Beamte, Richter und Soldaten. Die Dienstunfähigkeit ist der beamtenrechtliche Maßstab und nicht identisch mit der Berufsunfähigkeit.

Welche Form passt, hängt vom Beruf ab. Für Angestellte mit überwiegend körperlicher Tätigkeit oder mit einem klaren Berufsbild ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der passende Maßstab. Für Berufe, deren Arbeitsunfähigkeit sich schlecht über den Beruf definieren lässt, oder für Selbstständige, deren Tätigkeit sich laufend verändert, kann die Grundfähigkeitsversicherung die praktikablere Wahl sein – sie zahlt nachprüfbar, aber für ein engeres Spektrum von Ursachen.

Worauf Sie beim BU-Vergleich achten sollten

In dieser Reihenfolge geprüft:

  1. Verzicht auf die abstrakte Verweisung – steht er ausdrücklich im Bedingungswerk?
  2. Verzicht auf konkrete Verweisung und Umorganisation – ebenfalls ausgeschlossen?
  3. Leistungsdauer – bis zu welchem Endalter, und welche Nachweispflichten gelten?
  4. Nachversicherungsgarantie – welche Anlässe, welches Alter, bis zu welchem Betrag?
  5. Beitrag und Beitragsverlauf – Höhe, geplante Dynamik, und wie hat der Anbieter in der Vergangenheit angepasst?
  6. Berufseinstufung – nach welcher Tätigkeit sind Sie eingestuft, und ist das schriftlich bestätigt?
  7. Gesundheitsfragen – vollständig beantwortet, Kopie aufbewahrt, ggf. anonyme Voranfrage
  8. Verzicht auf Verweisung bei psychischen Erkrankungen – hier zahlt die Versicherung am häufigsten, und hier wird am häufigsten geprüft
  9. Anbieter und Bestand – Größe und Verlauf des Kollektivs, weil davon die Beitragsstabilität abhängt

Wenn Sie nur ein Merkmal prüfen: der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ein Tarif ohne diesen Verzicht ist im Leistungsfall möglicherweise nichts wert, auch wenn der Beitrag niedrig und die Rente hoch aussieht. Alles andere – Beitrag, Rente, Endalter – ist eine Abwägung. Dieses Merkmal ist eine Frage von Ja oder Nein.

Häufige Fragen

Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können und die Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Die Einschätzung erfolgt medizinisch und tätigkeitsbezogen, nicht durch Sie selbst.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Das Recht des Versicherers, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten – mit der Folge, dass er keine Rente zahlt. Gute Tarife verzichten darauf. Der Verzicht ist das wichtigste Merkmal im Vergleich, weil er darüber entscheidet, ob die Versicherung im Leistungsfall überhaupt greift.

Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?

Sie prüft nach einem anderen Maßstab: Nach § 43 SGB VI kommt es darauf an, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können – nicht in Ihrem Beruf. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber irgendeine andere Tätigkeit noch ausüben könnte, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe orientiert sich an Beitragsjahren und Verdienst und liegt meist unter dem letzten Nettoeinkommen.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Berufseinstufung, vereinbarter Rentenhöhe, Endalter und Tarifmerkmalen ab, dazu kommen Zu- oder Abschläge aus dem Gesundheitszustand. Der Rechner zeigt die Beiträge für Ihre Angaben. Der Eintrittszeitpunkt ist der stärkste Hebel.

Kann der Beitrag nachträglich steigen?

Ja. Anders als in der privaten Krankenversicherung kann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Bestand anpassen, wenn die tatsächlichen Verläufe von den Annahmen abweichen. Das ist in den Bedingungen vorgesehen und muss begründet werden. Fragen Sie vor dem Abschluss, wie oft der Anbieter das in der Vergangenheit getan hat.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Die Möglichkeit, die versicherte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – typischerweise bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Gehaltserhöhung. Prüfen Sie, welche Anlässe anerkannt werden, bis zu welchem Alter und Betrag erhöht werden kann, und zu welchen Bedingungen.

Muss ich psychische Erkrankungen angeben?

Ja, wenn danach gefragt wird – auch abgeschlossene Behandlungen. Psychische Erkrankungen sind eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit und werden beim Antrag besonders geprüft. Eine falsche Angabe kann nach §§ 19 bis 22 VVG zum Rücktritt vom Vertrag führen. Bei umfangreicher Vorgeschichte ist eine anonymisierte Voranfrage sinnvoll.

Was ist der Unterschied zur Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine definierte Grundfähigkeit verloren geht – etwa Gehen, Sehen oder Treppensteigen. Das ist leichter nachzuprüfen, deckt aber weniger ab: Wer seinen Beruf aus psychischen Gründen nicht mehr ausüben kann, ist hier nicht versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft den Beruf und ist der umfassendere, aber teurere und strenger geprüfte Schutz.

Ist die 50-Prozent-Grenze gesetzlich?

Nein. § 172 VVG beschreibt die Berufsunfähigkeit als die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise weiter auszuüben – eine Prozentzahl steht dort nicht. Die 50 Prozent sind eine Definition des Tarifs, keine gesetzliche Schwelle. Prüfen Sie im Bedingungswerk, welchen Maßstab Ihr Vertrag anlegt.

Zahlt der Staat nicht ohnehin eine Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche rentenrechtliche Berufsunfähigkeit gibt es für neue Fälle seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr; an ihre Stelle ist die Erwerbsminderung getreten. Sie prüft nicht den Beruf, sondern den allgemeinen Arbeitsmarkt: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber eine andere Tätigkeit noch ausüben könnte, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Arbeitsunfähigkeit ist etwas Drittes – eine vorübergehende Unfähigkeit zu arbeiten, um die es beim Krankengeld geht. Ein Ersatz für die private Absicherung ist das nicht.