Chase Tagesgeld
Chase ist ein Anbieter aus den Vereinigten Staaten, der sich an Kunden in Deutschland richtet. Damit steht bei diesem Angebot eine Frage am Anfang, die bei einer deutschen Bank gar nicht erst auftaucht: Welche Einheit führt die Einlage – und nach welchem Recht ist sie gesichert?
Diese Seite beantwortet die Frage nicht mit einer Behauptung, sondern mit den Stellen, an denen die Antwort steht. Denn bei einem Anbieter außerhalb der EU ist weder die europäische Einlagensicherung noch der deutsche Steuerabzug selbstverständlich.
Chase Tagesgeld im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Im Rechner stehen Zinssatz und Grenzen des Angebots. Ob und wie Ihre Einlage gesichert ist, hängt dagegen an der Einheit im Vertrag und an ihrem Sitzland – diese Antwort steht im Produktinformationsblatt, nicht im Vergleich. Klären Sie sie, bevor Sie Geld übertragen.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Art des Anbieters
- Angebot einer US-amerikanischen Bank für Kunden in Deutschland
- Einlage führende Einheit
- Entscheidend ist die Einheit im Vertrag, nicht die Marke
- Sicherung
- Richtet sich nach dem Recht des Sitzlandes – im Einzelnen zu prüfen
- Steuer
- Fällt keine inländische Stelle ein, erklären Sie die Zinsen selbst
- Zu prüfen
- Vertragspartner, Sicherungssystem, Beschwerdeweg, Kontoverbindung
Die erste Frage: Welche Einheit hält Ihre Einlage?
Ein Anbieter mit Sitz in den USA kann auf dem deutschen Markt in verschiedenen Konstruktionen auftreten: über eine Einheit mit Sitz in Deutschland oder in der EU, die unter europäischem Recht arbeitet, oder über eine Einheit mit Sitz in den USA. Für Sie ist nicht entscheidend, wie das Angebot auftritt, sondern welche Einheit im Vertrag steht und wo sie zugelassen ist.
Sie finden diese Angabe an folgenden Stellen:
- im Bedingungswerk und in den Kontoeröffnungsunterlagen,
- im Produktinformationsblatt des Angebots,
- im Impressum und in den Angaben zur Aufsichtsbehörde,
- auf der Kontoeröffnungsbestätigung und auf dem Kontoauszug,
- in der Kontoverbindung, auf die Sie überweisen sollen.
An dieser Angabe hängt alles Weitere – und deshalb ist sie keine Formalie:
- Einlagensicherung
- Welches System greift, wie hoch der geschützte Betrag ist und wer auszahlt, richtet sich nach dem Sitzland der Einheit, die die Einlage führt.
- Steuer
- Ob eine Stelle in Deutschland Kapitalertragsteuer einbehält, hängt davon ab, ob sie ein inländischer Zahler ist. Ist sie es nicht, erklären Sie die Zinsen selbst.
- Aufsicht und Beschwerde
- Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Sitzlandes. Der deutsche Beschwerdeweg ist nicht automatisch eröffnet.
- Recht und Gerichtsstand
- Welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und welcher Gerichtsstand gilt, steht in den Bedingungen.
Prüfen Sie zuerst, welche Einheit die Einlage führt und welches Recht im Vertrag steht. Ist es eine Einheit außerhalb der EU, gilt das europäische Einlagensicherungssystem nicht automatisch – dann ist die Angabe im Produktinformationsblatt Ihre wichtigste Quelle.
Einlagensicherung, wenn der Sitz außerhalb der EU liegt
Die Regel, dass Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt sind, ist europäisches Recht. Sie bindet Institute in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum sowie deren Niederlassungen innerhalb der EU – bei einer EU-Zweigniederlassung gilt dabei das Sicherungssystem des Heimatstaats. Für eine Einheit mit Sitz außerhalb der EU ist diese Regel nicht automatisch der geltende Maßstab. Dort richtet sich der Schutz nach dem Recht des Sitzlandes.
Ob und in welcher Höhe eine Sicherung greift, ist also keine Frage, die man aus dem Bekanntheitsgrad eines Anbieters ableiten kann. Sie ist eine Frage, die schriftlich beantwortet werden muss:
- Welches Sicherungssystem ist benannt? Der Name des Systems und seines Trägers gehört in die Unterlagen.
- Bis zu welcher Höhe sind Einlagen geschützt – und gilt die Grenze je Kunde, je Konto oder je Einheit?
- Wer zahlt im Ernstfall aus, und in welcher Frist? Ein ausländisches Verfahren kann länger dauern als ein inländisches.
- In welcher Sprache und über welche Stelle läuft der Schriftverkehr? Klären Sie das, bevor Sie es brauchen.
Wenn diese vier Punkte nicht beantwortet werden können, ist das keine Kleinigkeit: Bei einem Betrag, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht, ist die Antwort auf diese Fragen der eigentliche Gegenstand der Entscheidung.
Fragen Sie schriftlich. Eine mündliche Auskunft zur Einlagensicherung ist im Streitfall wenig wert. Lassen Sie sich System, Deckungssumme und Auszahlungsweg schriftlich geben – und prüfen Sie, ob die Antwort zur Einheit im Vertrag passt.
Steuern: Wenn keine inländische Stelle einbehält
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, versteuert seine Kapitalerträge in Deutschland – unabhängig davon, wo die Bank sitzt. Der Unterschied liegt nicht in der Steuerpflicht, sondern im Verfahren: Eine Bank mit Sitz im Ausland ist in der Regel kein inländischer Zahler und behält keine Kapitalertragsteuer für das Finanzamt ein. Die Zinsen werden dann in der Steuererklärung angegeben.
Daraus folgen drei Punkte, die vor dem Abschluss geklärt gehören:
- Freistellungsauftrag. Er wirkt gegenüber der Stelle, die die Zinsen zahlt. Ist das keine inländische Stelle, lässt sich der deutsche Freistellungsauftrag in der Regel nicht erteilen. Ohne Steuerabzug gibt es nichts freizustellen – der Sparerpauschbetrag wird dann über die Steuererklärung geltend gemacht.
- Quellensteuer im Sitzland. Ob dort eine Steuer auf die Zinsen einbehalten wird und ob sie nach einem Abkommen auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann, hängt vom Sitzland und vom jeweiligen Abkommen ab. Klären Sie das für das konkrete Land.
- Bescheinigung. Fragen Sie, welche Stelle Ihnen die Zahlen für die Steuererklärung bescheinigt – und in welcher Form Sie sie erhalten.
Ein Punkt, der nicht in einen Vergleichsrechner gehört: Wer zusätzlich eine steuerliche Verbindung in die USA hat – etwa durch Staatsangehörigkeit oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung – muss die damit verbundenen Melde- und Erklärungspflichten gesondert klären. Das ist ein Fall für eine Steuerberatung, nicht für eine Produktseite.
Zugang, Sprache und Beschwerdeweg
Ein Anbieter aus den USA betreibt in Deutschland kein Filialnetz. Der Kontakt läuft telefonisch, schriftlich und über das Onlinekonto. Bevor Sie einen größeren Betrag übertragen, sollten Sie diesen Weg einmal getestet haben – nicht erst, wenn ein Problem auftritt.
- Der Geldweg. Ist der Empfänger der Überweisung die Bank, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben? Prüfen Sie Name und Kontoverbindung und rufen Sie die Angaben aus einer Quelle ab, die Sie selbst aufgerufen haben.
- Währung und Laufzeit. Läuft das Konto in Euro, erfolgt die Überweisung als SEPA-Überweisung, und mit welcher Gutschriftsdauer ist zu rechnen? Gibt es Annahmeschlusszeiten?
- Nachweise. Erhalten Sie Kontoauszüge und eine Jahresbescheinigung, und in welcher Form? Ohne diese Unterlagen wird die Steuererklärung mühsam.
- Kommunikation. In welcher Sprache wird der Service angeboten, zu welchen Zeiten, und welche Postanschrift gilt für schriftliche Erklärungen wie Kündigung oder Widerspruch?
- Beschwerde. Welche Stelle ist für Streitigkeiten benannt, und ist sie für Sie erreichbar? Bei einem Sitz außerhalb der EU ist der deutsche Bankenbeschwerdeweg nicht automatisch gegeben.
Übertragen Sie Geld erst, wenn das Konto bestätigt ist. Und prüfen Sie die Kontoverbindung über einen Kanal, den Sie selbst gewählt haben – nicht über einen Link aus einer E-Mail.
Prüfpunkte vor dem ersten Übertrag
Bei einem Anbieter mit Sitz außerhalb der EU in dieser Reihenfolge:
- Welche Einheit führt die Einlage, und wo ist sie zugelassen?
- Welches Sicherungssystem ist im Produktinformationsblatt benannt, bis zu welcher Höhe, und wer zahlt aus?
- Wird Kapitalertragsteuer einbehalten, oder erkläre ich die Zinsen selbst?
- Kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, und wenn nicht, wie mache ich den Sparerpauschbetrag geltend?
- Welche Bescheinigung erhalte ich für die Steuererklärung?
- Ist der Empfänger meiner Überweisung die Bank im Vertrag – und stammt die Kontoverbindung aus einer von mir selbst geprüften Quelle?
- Welcher Beschwerdeweg und welches Recht gelten nach den Bedingungen?
- Übersteigt mein Betrag die Sicherungsgrenze? Falls ja: Wie verteile ich ihn auf mehrere Einheiten mit unterschiedlichen Lizenzen?
Keiner dieser Punkte ist ein Ausschlussgrund. Es sind die Punkte, die bei einer Bank mit Sitz in Deutschland entfallen – und genau deshalb bei diesem Angebot zuerst zu klären sind.
Häufige Fragen
Ist mein Geld bei Chase nach europäischem Recht gesichert?
Das hängt davon ab, welche Einheit die Einlage führt und wo sie zugelassen ist. Die europäische Regel von 100.000 Euro je Kunde und Bank gilt für Institute in der EU und im EWR sowie für EU-Niederlassungen; bei einer Zweigniederlassung gilt das System des Heimatstaats. Für eine Einheit mit Sitz außerhalb der EU richtet sich der Schutz nach dem Recht des Sitzlandes. Prüfen Sie die Angabe im Produktinformationsblatt und lassen Sie sich System, Höhe und Auszahlungsweg schriftlich geben.
Muss ich die Zinsen selbst versteuern?
Die deutsche Steuerpflicht auf Kapitalerträge endet nicht an der Grenze – sie gilt auch für Zinsen von einer Bank im Ausland. Wer für Sie abführt, ist eine zweite Frage: Eine Einheit mit Sitz außerhalb Deutschlands ist in der Regel kein inländischer Zahler, sodass Sie die Zinsen in der Erklärung angeben. Wird im Sitzland eine Quellensteuer einbehalten, hängt die Anrechnung vom Land und vom Abkommen ab.
Kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Der Freistellungsauftrag wirkt gegenüber der Stelle, die die Zinsen zahlt. Ist das keine inländische Stelle, lässt sich der deutsche Freistellungsauftrag in der Regel nicht erteilen. Der Sparerpauschbetrag wird dann über die Steuererklärung geltend gemacht. Klären Sie vorher, welche Bescheinigung Sie für die Erklärung erhalten.
Was passiert, wenn ich zusätzlich eine steuerliche Verbindung in die USA habe?
Dann können neben der deutschen auch US-amerikanische Melde- und Erklärungspflichten greifen. Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie es mit einer Steuerberatung, bevor Sie das Konto eröffnen – die Produktseite des Anbieters ist dafür keine ausreichende Quelle.
Gibt es eine Filiale oder einen Servicepunkt in Deutschland?
Ein Anbieter aus den USA betreibt in Deutschland in der Regel kein Filialnetz; der Kontakt läuft telefonisch, schriftlich und über das Onlinekonto. Prüfen Sie vor dem Abschluss die Servicezeiten, die Sprache und die Postanschrift für Erklärungen wie Kündigung oder Widerspruch.
An welchen Beschwerdeweg wende ich mich?
Das hängt vom Sitz und von der Zulassung der Einheit ab. Bei einem Sitz außerhalb der EU ist der deutsche Bankenbeschwerdeweg nicht automatisch eröffnet. Die benannte Stelle und das anwendbare Recht stehen in den Bedingungen oder im Impressum – prüfen Sie das vor dem Abschluss, nicht im Streitfall.
Worauf muss ich beim Überweisen achten?
Prüfen Sie, dass der Empfänger der Überweisung die Bank ist, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben, und rufen Sie die Kontoverbindung aus einer Quelle ab, die Sie selbst gewählt haben. Klären Sie außerdem die Währung, die Gutschriftsdauer und mögliche Annahmeschlusszeiten.