Consorsbank Tagesgeld
Die Consorsbank ist eine Direktbank für den deutschen Markt; ihre Gruppe sitzt in Frankreich. Damit treffen bei diesem Angebot zwei Dinge zusammen, die man getrennt betrachten muss: ein Vertriebsmodell ohne Filialen und ein grenzüberschreitendes Element, das im Konto selbst kaum sichtbar ist.
Sichtbar wird es an den Stellen, an denen es zählt: bei der Frage, welche Einheit den Vertrag schließt, welches Einlagensicherungssystem damit greift, wer Steuer einbehält und an wen Sie sich im Streitfall wenden. Diese Seite ordnet die Fragen – die Konditionen selbst stehen im Rechner.
Consorsbank Tagesgeld im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Zinssatz und Befristung lädt der Rechner bei jedem Aufruf neu. Ob die Einlage unter deutscher Lizenz oder unter der Lizenz des Heimatstaats steht, steht dort nicht – sondern im Bedingungswerk und im Produktinformationsblatt. Klären Sie das, bevor Sie den Zins als Ergebnis betrachten.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Art des Anbieters
- Direktbank für den deutschen Markt, Gruppe mit Sitz in Frankreich
- Zugang
- Ohne Filialnetz – Abschluss, Service und Nachweise laufen über das Konto
- Vertragspartner
- Die Einheit im Bedingungswerk entscheidet über Lizenz und Recht
- Sicherung
- Bei einer EU-Zweigniederlassung gilt das System des Heimatstaats
- Zu prüfen
- Vertragspartner, Sicherungssystem, Freistellungsauftrag, Beschwerdeweg
Der Direktweg: Form, Zugang und Nachweis
Eine Direktbank spart die Filialinfrastruktur und kann deshalb bei den Konditionen mithalten. Der zweite Teil dieses Modells wird seltener genannt: Ohne Filiale gibt es keine Stelle, an der man eine Erklärung abgeben oder ein Dokument abgeben kann. Jeder Vorgang muss von Ihnen ausgelöst werden, in der vorgeschriebenen Form eingehen und nachweisbar sein.
Im Alltag ist das kein Thema. Bei Kündigung, Vollmacht und Sonderfällen entscheidet es darüber, ob ein Vorgang wirksam wird oder nicht.
- Form. In welcher Form sind Kündigung, Widerspruch und Vollmacht einzureichen, und reicht die Online-Funktion im Konto dafür aus?
- Zugang. Welche Anschrift gilt, und ab welchem Zeitpunkt gilt eine Erklärung als zugegangen?
- Nachweis. Behalten Sie für jede wichtige Erklärung Datum, Form und Empfänger – bei einem Konto ohne Schalter ist das Ihr einziger Beleg.
- Zugriff. Klären Sie, wer außer Ihnen verfügungsberechtigt sein soll. Eine Vollmacht für den Krankheits- oder Todesfall lässt sich nicht nachträglich erteilen, wenn Sie sie brauchen.
Testen Sie den Weg einmal, bevor Sie ihn brauchen. Eine Anfrage an den Service, eine Adressänderung, eine Frage zum Konto: Danach wissen Sie, wie die Abläufe laufen und wie schnell eine Antwort kommt.
Sitz der Gruppe, Sitz der Bank: zwei verschiedene Dinge
Der Markenname wird in Deutschland geführt, die Gruppe sitzt in Frankreich. Für Ihre Einlage ist entscheidend, welche juristische Person auf Ihrem Vertrag steht und wo sie zugelassen ist. Zwei Konstruktionen sind dabei möglich: eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland und eigener deutscher Lizenz – oder eine Zweigniederlassung, die in Deutschland unter der Lizenz ihres Heimatstaats tätig wird.
Wo Sie die Antwort finden: im Bedingungswerk, im Produktinformationsblatt, im Impressum, in den Kontoeröffnungsunterlagen und auf der Jahresbescheinigung. Prüfen Sie dort den Namen – und ob eine Aufsichtsbehörde in Deutschland oder im Heimatstaat genannt ist.
| Frage | Deutsche Lizenz | Tätigkeit unter EU-Pass (Zweigniederlassung) |
|---|---|---|
| Welches Einlagensicherungssystem greift? | Das deutsche gesetzliche System | Das System des Heimatstaats |
| Freistellungsauftrag nach deutschem Recht? | Regelmäßig möglich | In der Regel nicht möglich |
| Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig? | Die deutsche Aufsicht | Die Aufsicht des Heimatstaats |
| Welcher Beschwerdeweg ist benannt? | In der Regel die deutschen Wege | Nach dem Recht des Heimatstaats |
| Wer behält die Kapitalertragsteuer ein? | Die Bank als inländischer Zahler | In der Regel niemand im Inland – Sie erklären selbst |
Diese Tabelle ist der Grund, warum die Frage nach dem Rechtsträger nicht bloß formal ist: Sie entscheidet über vier Dinge auf einmal. Ein Anbieter kann für deutsche Kunden in deutscher Sprache arbeiten und trotzdem unter dem Recht seines Heimatstaats tätig sein.
Einlagensicherung im Heimatstaat
Die europäische Regel ist in allen Mitgliedstaaten dieselbe: Der gesetzliche Schutz gilt je Kunde und Bank und reicht bis 100.000 Euro. Wenn Ihre Vertragspartnerin unter der Lizenz eines anderen EU-Staats tätig wird, gibt es diesen Schutz also – er besteht aber im System des Heimatstaats, mit dessen Behörde, dessen Verfahren und dessen Sprache.
Daraus folgt nicht, dass Einlagen unsicher sind. Es folgt, dass der Weg im Ernstfall ein anderer ist und dass Sie wissen sollten, welcher:
- Welches System ist im Produktinformationsblatt benannt, und wo hat es seinen Sitz?
- Welche Stelle wickelt die Entschädigung ab, und ist sie von hier aus erreichbar?
- Wie wird gerechnet? Maßgeblich ist die Summe Ihrer Einlagen bei derselben Banklizenz – mehrere Konten und mehrere Marken unter einer Lizenz zählen zusammen.
- Was gilt für Beträge darüber? Bei größeren Summen ist die Verteilung auf verschiedene Banklizenzen der wirksamste Schutz.
Ein Sicherungssystem mit Sitz im Ausland ist kein Nachteil, aber ein Unterschied. Ob er Ihnen wichtig ist, entscheiden Sie – nicht der Zinsvergleich. Wenn ja, prüfen Sie ihn, bevor Sie abschließen.
Steuer: Wer abführt, wer bescheinigt
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, versteuert seine Kapitalerträge in Deutschland – auch bei einer Bank im Ausland. Der Unterschied liegt im Verfahren: Ein Institut mit Sitz in Deutschland führt als inländischer Zahler die Kapitalertragsteuer ab. Ist die Vertragspartnerin dagegen eine Zweigniederlassung unter ausländischer Lizenz, fehlt in der Regel ein inländischer Zahler, der einbehält und bescheinigt.
Das betrifft drei Dinge, die Sie vor dem Abschluss klären sollten:
- Abzug
- Wer behält Steuer ein, und welche Stelle ist dafür zuständig?
- Freistellungsauftrag
- Ein deutscher Freistellungsauftrag setzt einen inländischen Zahler voraus. Fehlt er, wird der Sparerpauschbetrag über die Steuererklärung geltend gemacht.
- Bescheinigung
- Klären Sie, woher Sie die Angaben für die Steuererklärung erhalten und in welcher Form – ohne sie wird die Erklärung mühsam.
- Quellensteuer
- Ob im Heimatstaat eine Steuer auf Zinsen einbehalten wird und ob sie nach dem Abkommen anrechenbar ist, hängt vom Land ab.
Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie Geld übertragen. Sie sind bei einem Angebot mit Sitz im EU-Ausland keine Seltenheit – aber sie sind der Teil des Vergleichs, der nicht in einer Zinszahl steht.
Service, Sprache und Beschwerdeweg
Das grenzüberschreitende Element zeigt sich weniger im Konto als im Kontakt: Servicezeiten, Sprache, die Anschrift für schriftliche Erklärungen und das Recht, das auf den Vertrag anwendbar ist. Eine Bank kann deutsche Kunden in deutscher Sprache betreuen und trotzdem nach dem Recht ihres Heimatstaats arbeiten.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht. Beides steht in den Bedingungen. Verbraucherschutzrechte können davon unberührt bleiben – klären Sie im Zweifel, was konkret vereinbart ist.
- Außergerichtliche Streitbeilegung. Welche Stelle ist benannt, und ist sie für Sie zuständig? Ist es eine Stelle im Heimatstaat, kann der Weg dorthin aufwendiger sein.
- Sprache. In welcher Sprache werden Vertragsunterlagen, Kontoauszüge und Bescheinigungen ausgestellt?
- Erreichbarkeit. Servicezeiten, Postanschrift und der Weg für Erklärungen wie Kündigung oder Widerspruch.
Für das normale Konto fällt davon nichts ins Gewicht. Bei einem Erbfall, einer Vollmacht oder einem Streit über eine Auszahlung kann der Unterschied dagegen erheblich sein – und deshalb gehört er in die Entscheidung vor dem Abschluss, nicht in die Zeit danach.
Prüfpunkte bei einem Institut mit Sitz im EU-Ausland
In dieser Reihenfolge:
- Welche juristische Person steht im Bedingungswerk, und wo ist sie zugelassen?
- Welches Einlagensicherungssystem ist damit benannt, und wie läuft eine Entschädigung ab?
- Führt Ihre Vertragspartnerin den Steuerabzug selbst durch, oder müssen Sie die Erträge in der Erklärung angeben?
- Ist der Freistellungsauftrag bei dieser Einheit möglich, und falls nicht: Wie wird der Sparerpauschbetrag berücksichtigt?
- Von welcher Stelle erhalten Sie die Jahresbescheinigung für die Erklärung?
- Wie erkläre ich die Kündigung, und ist die Übertragung des Guthabens kostenlos?
- Welche Stelle ist für Streitigkeiten benannt, und welches Recht ist auf den Vertrag anwendbar?
- Reicht die Sicherungsgrenze für meinen Betrag? Wenn nicht: Über wie viele getrennte Lizenzen müsste ich ihn verteilen?
Wer diese Punkte beantwortet hat, kennt den Unterschied zwischen dem, was auf der Produktseite steht, und dem, was im Ernstfall gilt.
Häufige Fragen
Wer ist bei der Consorsbank mein Vertragspartner?
Die juristische Person, die im Bedingungswerk und in den Kontoeröffnungsunterlagen genannt ist. Ob es eine Einheit mit deutscher Lizenz oder eine Zweigniederlassung unter der Lizenz des Heimatstaats ist, entscheidet über Einlagensicherung, Steuerabzug, Aufsicht und Beschwerdeweg. Prüfen Sie den Namen und die Lizenzangabe vor dem Abschluss.
Gilt die europäische Einlagensicherung auch bei einer Bank mit ausländischer Gruppe?
Die Regel von 100.000 Euro je Kunde und Bank gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Wird das Angebot unter der Lizenz eines anderen EU-Staats betrieben, besteht der Schutz im System dieses Staates – mit dessen Behörde und Verfahren. Prüfen Sie im Produktinformationsblatt, welches System benannt ist und wo es sitzt.
Muss ich die Zinsen selbst versteuern?
Die Steuerpflicht hängt nicht am Sitz der Bank: Erträge deutscher Sparer bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Der Unterschied liegt beim Abzug. Sitzt Ihre Vertragspartnerin im Inland, behält sie die Steuer ein und bescheinigt sie. Handelt es sich um eine Zweigniederlassung unter der Lizenz des Heimatstaats, fehlt dieser inländische Abzug in der Regel – dann machen Sie die Erträge in der Erklärung selbst geltend.
Kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Das hängt an der Einheit im Vertrag. Zahlt eine inländische Stelle die Zinsen aus, ist der Freistellungsauftrag der übliche Weg. Fehlt eine solche Stelle, lässt er sich in der Regel nicht erteilen – dann ist der Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Fragen Sie vorher nach der Bescheinigung, die Sie dafür brauchen.
Was passiert bei einem Streit mit einer Bank im EU-Ausland?
Zuständig ist die Stelle, die in den Bedingungen benannt ist – bei einer Zweigniederlassung kann das eine Stelle im Heimatstaat sein. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welcher Beschwerdeweg und welches Recht vereinbart sind und ob die benannte Stelle für Sie erreichbar ist.
Brauche ich für die Kontoeröffnung ein Girokonto bei derselben Bank?
Ein Referenzkonto ist in jedem Fall erforderlich; ob es bei derselben Bank geführt werden muss, steht in den Bedingungen. Klären Sie außerdem, ob das Angebot an eine bestehende Kundenbeziehung gebunden ist und welche Kosten damit verbunden wären.
Kann ich das Tagesgeldkonto jederzeit kündigen?
Wie Sie kündigen, steht im Bedingungswerk: Form, Frist und die Anschrift, an die die Erklärung geht. Bei einer Direktbank kommt es auf die vorgeschriebene Form und den Nachweis des Zugangs an. Prüfen Sie zusätzlich, ob die Übertragung des Guthabens kostenlos ist – und ob die Anschrift für Erklärungen mit dem üblichen Servicekontakt übereinstimmt.