Postbank Tagesgeld
Die Postbank ist eine Filialbank mit bundesweitem Netz. Sie steht im Programm dieses Vergleichs aber nicht für sich allein: Sie wird als Teil eines Verbunds geführt. Das ist für den Alltag kaum spürbar – für die Fragen, die im Ernstfall zählen, ist es der entscheidende Punkt.
Diese Seite handelt deshalb nicht von Zinssätzen, sondern von einer einzigen Frage: Welche Bank steht auf Ihrem Vertrag? Alles Weitere – Einlagensicherung, Steuerabführung, Kündigung, Beschwerde – hängt daran.
Postbank Tagesgeld im Vergleich
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner lädt die aktuellen Konditionen und zeigt, welche Zinsen und Grenzen für das hinterlegte Angebot gelten. Er zeigt aber nicht, welche Bank auf Ihrem Vertrag steht – und genau das ist bei einem Angebot im Verbund die erste Angabe, die Sie prüfen sollten.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Art des Anbieters
- Filialbank, im Programm als Teil eines Verbunds geführt
- Vertragspartner
- Die Bank im Bedingungswerk, nicht der Auftritt am Schalter
- Filiale
- Anlaufstelle für Abschluss und Service – mit je Standort unterschiedlichen Leistungen
- Steuer
- Der Freistellungsauftrag wirkt gegenüber dem Institut, das die Zinsen zahlt
- Zu prüfen
- Institut und Banklizenz, Leistungen des Standorts, Bedingungen des Angebots
Verbund heißt: mehr als eine Rechtsperson
Ein Verbund ist kein einzelnes Unternehmen, sondern ein Auftritt mehrerer Institute unter gemeinsamen Zeichen. Für Sie bedeutet das: Was wie eine Bank wirkt, kann aus mehreren Rechtspersonen bestehen – und der Vertrag wird immer mit einer davon geschlossen, nicht mit der Gruppe.
Der Name dieser einen Bank steht an mehreren Stellen, und alle sind vor dem Abschluss zugänglich:
- im Antrag und im Bedingungswerk des konkreten Angebots,
- im Preis- und Leistungsverzeichnis,
- in der Kontoeröffnungsbestätigung, die Sie nach dem Abschluss erhalten,
- auf der Jahressteuerbescheinigung,
- im Impressum mit den Angaben zur Banklizenz.
Drei Folgen ergeben sich daraus, und alle drei sind praktisch:
- Die Einlagensicherung hängt an der Lizenz. Geschützt sind Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Führt dieselbe Lizenz mehrere Marken, zählen deren Bestände im Sicherungsfall zusammen. Wer größere Beträge anlegt, muss deshalb auf Lizenzen streuen, nicht auf Namen.
- Der Steuerweg hängt am zahlenden Institut. Der Freistellungsauftrag wirkt gegenüber der Stelle, die die Zinsen auszahlt. Bei welcher Bank des Verbunds er hinterlegt werden muss, ergibt sich aus dem Vertrag, nicht aus dem Auftritt.
- Erklärungen müssen bei der Vertragspartei ankommen. Kündigung, Widerspruch und Auskunftsersuchen wirken gegenüber der Bank im Vertrag. Ein Schalter, der eine Erklärung entgegennimmt, leitet sie weiter – wirksam wird sie dort, wo der Vertrag liegt.
Im Programm dieses Vergleichs wird das Angebot unter der Marke Postbank geführt. Prüfen Sie in den Unterlagen, welches Institut die Einlage führt und welche Banklizenz es hat – und ob weitere Marken, bei denen Sie Konten halten, dieselbe Lizenz nutzen.
Der Schalter ist nicht der Vertrag
Eine Filiale nimmt Ihren Antrag auf, identifiziert Sie, händigt Unterlagen aus und beantwortet Fragen. Das ist ein echter Service und der Grund, warum viele Kunden den Filialweg überhaupt wählen. Rechtlich ist der Schalter aber nicht der Vertragspartner, sondern die Stelle, über die der Kontakt läuft.
Solange alles läuft, ist der Unterschied belanglos. In diesen vier Situationen ist er es nicht:
- Kontoeröffnung
- Kann über die Filiale laufen. Vertragspartner ist die Bank, die im Antrag und im Bedingungswerk genannt ist.
- Freistellungsauftrag
- Muss gegenüber dem Institut erklärt werden, das die Zinsen zahlt. Wer ihn nur mündlich erwähnt, hat ihn nicht erteilt.
- Kündigung
- Geht an die Bank im Vertrag – nicht an die Marke und nicht an die Filiale als Ort. Form und Frist stehen im Bedingungswerk.
- Beschwerde und Widerspruch
- Zuständig ist die Beschwerdestelle der Vertragspartei. Die Antwort kann aus einer anderen Einheit des Verbunds kommen als der, mit der Sie gesprochen haben.
Ein zweiter Punkt gehört dazu, weil er in Verbünden häufiger vorkommt: Ein und dieselbe Beratung kann zu Verträgen mit verschiedenen Gesellschaften führen. Ein Depot, eine Versicherung und ein Kredit können jeweils eigene Vertragspartner haben. Lesen Sie bei jedem Produkt einzeln, wer im Vertrag steht, statt von einem einheitlichen Gegenüber auszugehen.
Standorte: Was Sie dort erledigen können – und was nicht
Filialnetze sind nicht überall gleich ausgestattet. Neben voll ausgestatteten Filialen gibt es Standorte ohne Beratung, ohne Kasse oder ohne die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen. Wer sich auf den Filialweg verlässt, sollte wissen, was der Standort in seiner Nähe tatsächlich anbietet.
- Kontoeröffnung und Identifizierung: Findet das an diesem Standort statt, oder wird auf einen anderen verwiesen?
- Bareinzahlung und Auszahlung: Welche Standorte haben eine Kasse, und zu welchen Zeiten?
- Beratungstermine: Gibt es sie an diesem Standort, und brauchen Sie einen Termin?
- Zuständigkeit: Welche Stelle ist für Ihr Konto zuständig, wenn Sie umziehen oder wenn Sie den Standort wechseln möchten?
- Vollmachten und Sonderfälle: Kann der Standort sie aufnehmen, oder verweist er an eine zentrale Stelle?
Die Angaben finden Sie in der Standortsuche des Anbieters und in den Kontoeröffnungsunterlagen. Klären Sie diese Punkte vor dem Abschluss – nicht, weil etwas dagegen spricht, sondern weil die Nützlichkeit eines Filialnetzes davon abhängt, ob die Leistungen, die Sie brauchen, an einem Ort liegen, an den Sie kommen.
Ein bundesweites Netz sagt etwas über Präsenz, nicht über Ihren Fall. Entscheidend sind die zuständige Stelle und die Leistungen Ihres Standorts.
Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag über mehrere Marken
Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person, nicht pro Konto und nicht pro Bank. Der Freistellungsauftrag wird dagegen jedem Institut einzeln erteilt. Wer bei mehreren Marken eines Verbunds Konten führt, muss diese beiden Dinge zusammenbringen – sonst zahlt eine Bank Steuer ab, während bei einer anderen noch Freibetrag ungenutzt liegt.
Daraus folgt eine Prüfung, die einmal im Jahr genügt und in der Regel Geld bringt:
- Listen Sie alle Konten und Depots auf, bei denen Kapitalerträge anfallen, und notieren Sie die Bank beziehungsweise die Lizenz.
- Listen Sie auf, welchem Institut Sie welchen Freistellungsauftrag in welcher Höhe erteilt haben.
- Bilden Sie die Summe. Sie darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten – auch nicht über mehrere Marken hinweg.
- Korrigieren Sie die Aufteilung, wenn sich Ihre Konten oder Ihre Sparziele geändert haben.
Bei einem Institut, das mit mehreren Marken auftritt, kommt ein Detail hinzu: Es kann sein, dass Ihre Aufträge bei mehreren Stellen desselben Verbunds liegen und dort jeweils vollständig hinterlegt sind. Aufgefallen ist das lange niemandem, weil jede Stelle für sich korrekt abrechnet. Prüfen Sie deshalb die Aufträge einmal zentral, über alle Banken hinweg.
Was schriftlich sein muss
Wie ein Institut einer Gruppe seine Einlagen steuert, ist von außen nicht zu erkennen. Zinsentscheidungen und Aktionszeiträume werden zentral getroffen, und der Sparer sieht nur das Ergebnis. Umso wichtiger ist, dass Sie sich nicht auf Eindrücke verlassen, sondern auf die Angaben, die die Bank schriftlich liefern muss.
| Angabe | Wo sie steht | Warum sie zählt |
|---|---|---|
| Bestandskundensatz | Bedingungswerk oder Preis- und Leistungsverzeichnis | Er gilt nach dem Ende einer Aktion – und damit für den längsten Teil der Haltedauer |
| Zinsanpassungsklausel | Bedingungswerk | Sie beschreibt, woran die Bank Änderungen bindet und wie sie sie ankündigt |
| Dauer einer Zinsgarantie | Bedingungen des Angebots | Ohne Befristung und ohne Zusage gibt es keine Garantie |
| Höchstbetrag der Aktion | Bedingungen des Angebots | Darüber gilt in der Regel der niedrigere Regelsatz |
| Neukunden- oder Neugeldbedingung | Bedingungen des Angebots | Sie entscheidet, ob der beworbene Satz für Sie überhaupt gilt |
| Form der Kündigung | Bedingungswerk und Preis- und Leistungsverzeichnis | Nur so kommen Sie später ohne Reibung aus dem Vertrag heraus |
Fragen Sie nach dem Satz, der nach einer Aktion gilt. Wenn Sie ihn nicht schriftlich bekommen, ist das eine Information für sich.
Prüfpunkte bei einem Angebot im Verbund
Der erste Punkt ist der wichtigste:
- Welcher Rechtsträger ist im Bedingungswerk genannt, und über welche Lizenz verfügt er?
- Halten Sie bereits Konten bei Marken derselben Lizenz? Dann rechnen Sie die Bestände zusammen.
- Wo muss der Freistellungsauftrag hin, und passt die Summe Ihrer Aufträge noch zum Sparerpauschbetrag?
- Welcher Standort ist für Sie zuständig, und welche Leistungen bietet er?
- Welcher Satz gilt nach dem Ende einer Aktion?
- Gilt das Angebot nur für Neukunden oder nur für neu zugeführtes Geld?
- In welcher Form kündigen Sie, und ist die Übertragung des Guthabens kostenlos?
Wer diese sieben Punkte geklärt hat, kennt den Unterschied zwischen dem, was am Schalter versprochen wird, und dem, was im Vertrag steht.
Häufige Fragen
Mit wem schließe ich das Tagesgeldkonto bei der Postbank ab?
Mit der Bank, die im Bedingungswerk und im Antrag genannt ist – nicht mit dem Verbund als Ganzem und nicht mit der Marke. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welcher Rechtsträger dort steht und welche Banklizenz er hat. Davon hängen Einlagensicherung, Steuerweg und Kündigung ab.
Ändert der Verbund etwas an der Einlagensicherung?
Maßgeblich ist nicht der Name über der Filiale, sondern die Banklizenz der Einheit, die Ihre Einlage hält; der gesetzliche Schutz reicht bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Fällt dieselbe Lizenz auf mehrere Marken, werden deren Bestände zusammengerechnet. Prüfen Sie deshalb je Konto, welche Lizenz dahintersteht.
Kann ich das Tagesgeldkonto in der Filiale eröffnen?
Das hängt vom Standort ab: Nicht jeder Standort bietet Kontoeröffnung und Identifizierung an. Die Standortsuche des Anbieters nennt die Leistungen je Ort. Klären Sie außerdem, welche Stelle nach dem Abschluss für Ihr Konto zuständig ist und ob Sie sie später wechseln können.
Wo muss ich den Freistellungsauftrag erteilen?
Gegenüber der Bank, die die Zinsen auszahlt. Bei einem Angebot in einem Verbund ist das die im Vertrag genannte Bank, nicht die Marke am Schalter. Wenn Sie bei mehreren Marken desselben Verbunds Konten führen, prüfen Sie einmal jährlich, ob die Summe Ihrer Freistellungsaufträge noch zum Sparerpauschbetrag passt.
Welcher Zinssatz gilt nach der Aktion?
Der Satz, der im Bedingungswerk oder im Preis- und Leistungsverzeichnis steht. Er wird in der Werbung meist nicht genannt. Lassen Sie sich diesen Satz vor dem Abschluss schriftlich geben – er gilt für den weitaus größten Teil der Zeit, in der Ihr Geld angelegt ist.
An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem Konto – an die Filiale oder an die Bank im Vertrag?
Für Auskünfte und den laufenden Service ist die Filiale in der Regel der erste Weg. Bei Erklärungen, die rechtlich wirken sollen – Kündigung, Widerspruch, Freistellungsauftrag – kommt es darauf an, dass sie bei der Vertragspartei eingehen. Fragen Sie nach, welche Stelle zuständig ist, und lassen Sie sich den Weg bestätigen.
Bekomme ich in der Filiale eine andere Beratung als online?
Der Filialweg umfasst in der Regel ein persönliches Gespräch, das auch weitere Produkte betreffen kann. Legen Sie vorab fest, worum es Ihnen geht. Für den Vergleich zählt allein, welche Bedingungen im jeweiligen Angebot stehen – nicht, über welchen Weg Sie davon erfahren haben.